So kommst du zum Dokument
Wann bekommst du ihn? Deine Pensionskasse muss dich jedes Jahr über deine Leistungen informieren (Art. 86b BVG). Der Ausweis kommt meist zu Jahresbeginn, nach einem Wechsel des Lohns oder Pensums und bei einer Änderung des Zivilstands. Bei vielen Kassen findest du ihn auch im Online-Portal.
Nicht erhalten? Frag bei der Personalabteilung deines Arbeitgebers oder direkt bei der Pensionskasse nach einem aktuellen Ausweis. Liegt dein Guthaben auf einem Freizügigkeitskonto, bekommst du stattdessen einen Kontoauszug der Stiftung. Er ist einfacher aufgebaut und zeigt Guthaben und Zins.
Typisches Muster: Jede Pensionskasse benennt und ordnet die Zeilen anders. Bei deiner Kasse kann es anders heissen und anders aussehen. Massgebend ist immer das Reglement deiner Kasse. Frag bei Unklarheiten dort nach.
Das Muster mit Markierungen
Bild seitlich verschieben. Tippe eine Markierung an, dann springst du zur Erklärung.
Das bedeuten die Markierungen
Markierung 1: Pensionierungsalter
Das ordentliche Pensionierungsalter deiner Kasse, meist 65 wie das Referenzalter der AHV. Alle Prognosen auf dem Ausweis laufen bis zu diesem Datum. Eine Frühpensionierung ist je nach Reglement frühestens ab 58 möglich. Dann ist das Kapital kleiner und der Umwandlungssatz tiefer.
In Geldfuchs: Spiel dein Wunschalter durch. Pensionierung › Was wäre, wenn? ↗
Markierung 2: Versicherter Lohn und Koordinationsabzug
Nicht dein ganzer Lohn ist versichert. Vom AHV-Lohn zieht die Kasse den Koordinationsabzug ab, weil die AHV schon einen Teil absichert. Im Obligatorium beträgt er 2026 CHF 26'460 (BVG-Kennzahlen: alle Jahre). Viele Kassen rechnen mit eigenen Werten.
Der versicherte Lohn ist die Grundlage für Beiträge und Leistungen. Ändert sich dein Lohn oder dein Pensum, ändert sich diese Zeile und mit ihr deine künftige Rente.
Markierung 3: Beiträge
Hier steht, wie viel du und dein Arbeitgeber pro Jahr einzahlen. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte der Gesamtbeiträge übernehmen (Art. 66 BVG). Der Beitrag besteht aus einem Sparanteil, der als Altersgutschrift auf dein Konto geht, und einem Anteil für Risiko und Kosten. Dieser Anteil versichert Invalidität und Tod und landet nicht auf deinem Guthaben.
Dein Beitrag steht auch im Lohnausweis unter Ziffer 10.1, siehe Lohnausweis, Markierung 8. Die beiden Zahlen müssen übereinstimmen.
Markierung 4: Altersguthaben heute
Das ist dein angespartes Kapital zum Stichtag, mit Zins und mit allem, was du von früheren Arbeitgebern eingebracht hast. Verlässt du die Kasse, nimmst du diese Austrittsleistung mit.
Diese Zahl ist dein heutiges Pensionskassen-Guthaben. Nicht die Prognose mit 65.
In Geldfuchs: Trag diese Zahl als PK-Guthaben ein. Meine Angaben › Pensionierung › Pensionskasse ↗
Markierung 5: Davon BVG-Altersguthaben
Der gesetzlich obligatorische Teil deines Guthabens. Nur für ihn gelten der gesetzliche Mindestzins (2026: 1,25 %) und der Mindestumwandlungssatz von 6,8 %. Der Rest ist überobligatorisch: Dort legt deine Kasse Zins und Umwandlungssatz selbst fest, oft tiefer.
Markierung 6: Altersguthaben mit 65, ohne Zins
Hochrechnung bis zur Pensionierung, nur mit deinen künftigen Altersgutschriften und ohne Verzinsung. Das ist die vorsichtige Variante. Sie geht davon aus, dass dein Lohn und dein Plan gleich bleiben.
Markierung 7: Altersguthaben mit 65, mit Zins
Dieselbe Hochrechnung mit einem Projektionszinssatz, hier 1,25 %. Die Kasse legt ihn fest, er ist keine Garantie. Die tatsächliche Verzinsung beschliesst jedes Jahr das oberste Organ der Kasse. Plane mit einem Wert zwischen den beiden Prognosen, eher näher am tieferen.
Die Prognose gehört nicht als heutiges Guthaben in deine Angaben. Die Entwicklung bis zur Pensionierung rechnet Geldfuchs selbst.
Markierung 8: Umwandlungssatz
Mit diesem Prozentsatz rechnet die Kasse dein Kapital in eine lebenslange Jahresrente um. Das gesetzliche Minimum von 6,8 % gilt nur für den obligatorischen Teil. Auf dem gesamten Guthaben liegen die Sätze von Kassen mit überobligatorischen Leistungen oft zwischen 5 und 5,8 %. Auf vielen Ausweisen hängt der Satz vom Pensionierungsalter ab.
In Geldfuchs: Trag den Umwandlungssatz von deinem Ausweis ein. Meine Angaben › Pensionierung › Pensionskasse ↗
Markierung 9: Voraussichtliche Altersrente
Die jährliche Rente ab Pensionierung: Kapital mal Umwandlungssatz. Im Muster sind das 497'900 mal 5,4 %, also 26'887 pro Jahr oder rund 2'241 pro Monat. Das ist ein Bruttobetrag. Die Rente ist steuerbares Einkommen.
Achte auf Jahr oder Monat: Die meisten Ausweise nennen die Rente pro Jahr. Geldfuchs fragt nach dem Betrag pro Monat, teile also durch 12.
In Geldfuchs: Trag die Rente pro Monat ein, dann siehst du deine Lücke zum Lebensstandard. Meine Angaben › Pensionierung › Pensionskasse ↗ Pensionierung › Rente oder Kapital? ↗
Markierung 10: Invaliden- und Hinterlassenenleistungen
Was du bekommst, wenn du invalid wirst, und was deine Familie bekommt, wenn du stirbst: Invalidenrente, Partnerrente, Kinder- und Waisenrenten, bei manchen Kassen ein Todesfallkapital. Die Beträge gelten pro Jahr und sind brutto.
Vergleiche sie mit deinen Fixkosten. Bleibt eine Lücke, kannst du sie privat absichern. Wer nicht verheiratet ist, bekommt Partnerrente oft nur mit einer Meldung an die Kasse, ob und wie, steht im Reglement.
In Geldfuchs: Schau, wie gut du abgesichert bist. Modul Absicherung ↗
Markierung 11: Maximal möglicher Einkauf
So viel darfst du freiwillig in die Kasse einzahlen, um Lücken zu schliessen. Einkäufe kannst du vom steuerbaren Einkommen abziehen. Dafür gelten Regeln: Die aus einem Einkauf finanzierten Leistungen darfst du während drei Jahren nicht als Kapital beziehen (Art. 79b Abs. 3 BVG). Und wer Wohneigentum vorbezogen hat, hat Einschränkungen.
Rechne vor dem Einkauf durch, wie viel er bringt und über wie viele Jahre du ihn verteilst: PK-Einkauf-Rechner.
In Geldfuchs: Trag das Einkaufspotenzial ein und plane den Einkauf. Meine Angaben › Pensionierung › Pensionskasse ↗ Pensionierung › PK-Einkauf planen ↗
Markierung 12: Vorbezug für Wohneigentum
So viel könntest du für selbstbewohntes Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden. Der Mindestbetrag pro Vorbezug ist CHF 20'000, ein Vorbezug ist alle 5 Jahre möglich, mit über 50 Jahren gelten Obergrenzen (BSV). Ein Vorbezug kürzt deine späteren Leistungen und ist steuerbar. Manche Kassen bieten dafür eine Zusatzversicherung für Invalidität und Tod an.
Für Pläne zum Hauskauf lohnt sich ein Blick in das Academy-Modul zur ersten Immobilie.
Häufige Fehler
- Prognose als heutiges Guthaben eintragen. Das Altersguthaben mit 65 liegt nicht auf deinem Konto. Nimm die Zahl aus Markierung 4.
- Die Rente mit 6,8 % nachrechnen. Der gesetzliche Satz gilt nur für den obligatorischen Teil. Nimm den Umwandlungssatz, der auf deinem Ausweis steht (Markierung 8).
- Jahres- und Monatsrente verwechseln. Prüfe bei jeder Rentenzahl, ob sie pro Jahr oder pro Monat gilt (Markierung 9).
- Das maximale Einkaufspotenzial sofort ausschöpfen. Ein Einkauf bindet Geld und blockiert den Kapitalbezug für drei Jahre. Verteile grosse Beträge über mehrere Jahre und rechne die Steuerwirkung durch.
- Einen alten Ausweis verwenden. Nach einer Lohnerhöhung, einem Wechsel des Pensums oder des Arbeitgebers stimmen die Zahlen nicht mehr. Verlange einen neuen.
- Freizügigkeitskonten vergessen. Altes Guthaben von früheren Arbeitgebern steht nicht auf dem Ausweis der aktuellen Kasse. Bei Zweifeln hilft die Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG (sfbvg.ch) bei der Suche nach vergessenen Guthaben.
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Mehr Hintergrund findest du in der Geldfuchs Academy und in unseren Rechnern.
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Was ist der Unterschied zwischen Altersguthaben und Austrittsleistung?
Beim Austritt aus der Kasse bekommst du deine Austrittsleistung (Freizügigkeitsleistung). Sie entspricht in der Regel dem Altersguthaben, mindestens aber dem gesetzlichen Betrag. Auf vielen Ausweisen stehen beide Zeilen.
Warum gibt es zwei Prognosen mit 65?
Die eine rechnet ohne Zins, die andere mit einem Projektionszins. Die Wahrheit liegt meist dazwischen, denn der Zins wird jedes Jahr neu festgelegt. Eine Garantie gibt keine der beiden Zahlen.
Ist der Umwandlungssatz auf meinem Ausweis garantiert?
Er gilt nach heutigem Reglement. Kassen dürfen Reglemente ändern und senken den Umwandlungssatz im Überobligatorium immer wieder. Für neu Pensionierte gilt der Satz im Zeitpunkt der Pensionierung.
Quellen
- Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG, SR 831.40)
- BSV: Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
- BSV: Masszahlen der Sozialversicherungen 2025/2026
Stand Oktober 2026. Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Die Seite erklärt typische Dokumente und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind dein Dokument, das Reglement deiner Kasse und die Vorschriften deines Kantons.