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BVG-Kennzahlen 2026

Die wichtigsten Zahlen der 2. Säule 2026: Koordinationsabzug CHF 26'460, Eintrittsschwelle CHF 22'680, Mindestzins 1,25%, Mindestumwandlungssatz 6,8%.

Die BVG-Kennzahlen 2026

KennzahlWert 2026
KoordinationsabzugCHF 26'460
Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn)CHF 22'680
Mindestzins auf dem Altersguthaben (Obligatorium)1,25%
Mindestumwandlungssatz (Obligatorium, Referenzalter)6,8%

Quelle: Geldfuchs-Vorsorge-Engine, Stand 2026. Viele Pensionskassen versichern über das Obligatorium hinaus; im Überobligatorium gelten eigene Zins- und Umwandlungssätze.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BVG-Mindestzins 2026?

1,25% pro Jahr auf dem obligatorischen Altersguthaben. Im Überobligatorium können Pensionskassen davon abweichen.

Was bedeutet der Koordinationsabzug von CHF 26'460?

Er wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den BVG-versicherten Lohn zu bestimmen. Beispiel: Bei CHF 80'000 Bruttolohn sind CHF 53'540 versichert. Bei Teilzeit kann der volle Abzug die Vorsorge empfindlich schmälern; manche Kassen passen ihn dem Pensum an.

Was bedeutet der Umwandlungssatz von 6,8%?

Er rechnet das obligatorische Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente um: CHF 100'000 Guthaben ergeben CHF 6'800 Rente pro Jahr. Für überobligatorische Guthaben verwenden die Kassen meist tiefere Sätze.