So kommst du zum Dokument
Wann bekommst du ihn? Dein 3a-Anbieter, also eine Bank, eine Vorsorgestiftung, eine Fondsplattform oder eine Versicherung, stellt ihn in der Regel nach Jahresende aus, meist im Januar oder Februar. Viele Anbieter legen ihn ins E-Banking oder ins Kundenportal. Fehlt er, frag beim Anbieter nach.
Mehrere Konten? Jeder Anbieter schickt einen eigenen Auszug. Hast du 3a-Konten bei mehreren Anbietern oder eine 3a-Police, brauchst du alle. Bei einer Police heisst das Dokument oft Versicherungsausweis und nennt den Rückkaufswert.
Nicht verwechseln: Für die Steuererklärung brauchst du die 3a-Bescheinigung. Der Jahresauszug ist ein anderes Dokument (siehe unten).
Typisches Muster: Jeder Anbieter gestaltet den Auszug selbst. Ein Konto bei einer Bank sieht anders aus als eine Wertschriftenlösung oder eine Police. Die Bausteine sind aber ähnlich: Stand, Einzahlungen, Erträge, Kosten, Anlage und Begünstigte.
Das Muster mit Markierungen
Bild seitlich verschieben. Tippe eine Markierung an, dann springst du zur Erklärung.
Das bedeuten die Markierungen
Markierung 1: Aussteller und Stichtag
Der Anbieter und der Stichtag, meist der 31.12. Der Stand an diesem Tag ist der Wert, den du für dein Jahr festhältst und mit dem Vorjahr vergleichst. Nur anerkannte Anbieter der gebundenen Selbstvorsorge sind steuerlich abzugsberechtigt (BVV 3).
Markierung 2: Vorsorgenehmerin und Konto
Name, Geburtsdatum und Kontonummer. Ein 3a-Konto lautet immer auf eine Person, auch bei Ehepaaren. Jede Person hat ihr eigenes Konto und ihren eigenen Maximalbetrag. Prüfe, ob alle Angaben stimmen.
Markierung 3: Anfangsbestand
Der Stand am 1. Januar. Er muss dem Endbestand des Vorjahresauszugs entsprechen. Stimmen die beiden Zahlen nicht überein, frag beim Anbieter nach.
Markierung 4: Einzahlungen im Jahr
Alle Beiträge, die im Jahr gutgeschrieben wurden, im Muster CHF 7'258.00. Das Total muss mit der 3a-Bescheinigung übereinstimmen und darf den Maximalbetrag nicht übersteigen (CHF 7'258 mit Pensionskasse, mehr dazu: Säule 3a Maximalbetrag).
In Geldfuchs: Trag ein, was du pro Jahr einzahlst, dann siehst du, wie viel Platz im Maximalbetrag bleibt. Meine Angaben › Pensionierung › Säule 3a ↗
Markierung 5: Zinsen und Wertveränderung
Der Ertrag des Jahres. Auf dem Kontoanteil steht der Zins, auf dem Wertschriftenanteil die Veränderung des Fondswerts samt Ausschüttungen. Bei Fonds kann dieser Betrag auch negativ sein. Das ist dann ein Verlust und kein Fehler des Auszugs.
Ein gutes Jahr ist keine Prognose. Für deine Planung nimmst du eine vorsichtige, langfristige Annahme und keine einzelne Jahreszahl.
Markierung 6: Gebühren
Die Kosten, die dem Konto belastet wurden, im Muster CHF 193.00 für Verwaltung, Depot und Handel. Bei Fonds kommen Kosten im Fonds selbst dazu. Sie stehen nicht als eigene Zeile da, sie mindern den Fondswert. Frag nach der Gesamtkostenquote. Kleine Unterschiede bei den Kosten summieren sich über viele Jahre zu einem spürbaren Betrag.
Markierung 7: Endbestand 31.12.
Dein Guthaben am Jahresende, im Muster CHF 61'300.00. Rechne nach: Anfangsbestand plus Einzahlungen plus Zinsen und Wertveränderung abzüglich Gebühren. Diese Zahl, oder den aktuellen Stand im E-Banking, trägst du als 3a-Guthaben ein. Bei einer Police gilt der Rückkaufswert.
In der Steuererklärung gehört das 3a-Guthaben in der Regel nicht in dein steuerbares Vermögen. Die Regeln legt jeder Kanton fest.
In Geldfuchs: Trag dein 3a-Guthaben ein, dann fliesst es in deine Pensionsplanung. Meine Angaben › Pensionierung › Säule 3a ↗
Markierung 8: Anlage und Anlagestrategie
Wie viel deines Guthabens als Zins auf dem Konto liegt und wie viel in Wertschriften. Daraus ergeben sich der Aktienanteil, die Schwankung und die erwartete Rendite. Im Muster liegen 55 Prozent auf dem Konto und 45 Prozent in einem Fonds. Je näher der Bezug rückt, desto wichtiger ist, dass die Schwankung zu deinem Zeitplan passt.
In Geldfuchs: Trag Art und Aktienanteil ein, Geldfuchs schlägt daraus eine Rendite vor. Meine Angaben › Pensionierung › Säule 3a ↗
Markierung 9: Begünstigtenordnung
Wer dein Guthaben bekommt, wenn du stirbst. Ohne abweichende Meldung gilt die gesetzliche Ordnung (Art. 2 BVV 3): zuerst der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner, dann die direkten Nachkommen, dann die Eltern, die Geschwister und die übrigen Erben. Ein Testament ändert diese Ordnung nicht.
Wer nicht verheiratet ist und eine Partnerin oder einen Partner absichern will, klärt das mit dem Anbieter und meldet es schriftlich. Was bei deinem Anbieter möglich ist, steht in seinem Reglement. Prüfe die Begünstigung nach Heirat, Trennung und Geburt eines Kindes.
In Geldfuchs: Halte fest, wer bei dir begünstigt ist. Nachlass › Testament und Begünstigte ↗
Markierung 10: Verpfändung
Hier steht, ob das Guthaben für eine Hypothek verpfändet ist. Das ist bei der indirekten Amortisation der Fall: Du zahlst in das 3a ein, die Hypothek bleibt gleich hoch (siehe Zinsausweis der Hypothek, Markierung 7). Ein verpfändetes Guthaben kannst du nur mit Zustimmung der Bank beziehen. Im Muster ist nichts verpfändet.
In Geldfuchs: Erfasse die Hypothek bei den Schulden, mit direkter oder indirekter Amortisation. Modul Vermögen › Schulden ↗
Jahresauszug oder 3a-Bescheinigung?
- Die 3a-Bescheinigung belegt nur die Einzahlungen eines Steuerjahres. Sie gehört zur Steuererklärung.
- Der Jahresauszug zeigt den ganzen Verlauf des Kontos: Stand, Erträge, Gebühren, Anlage und Begünstigte. Er dient dir und deiner Planung.
- Manche Anbieter fassen beides in einem Dokument zusammen. Prüfe dann beide Teile einzeln.
- Die Einzahlungen müssen auf beiden Dokumenten übereinstimmen. Weichen sie ab, frag beim Anbieter nach, bevor du die Steuererklärung einreichst.
Häufige Fehler
- Den Endbestand als Abzug eintragen. Abziehen kannst du nur deine Einzahlungen des Steuerjahres (Markierung 4), nicht das Guthaben.
- Gebühren übersehen. Vergleiche Kosten über mehrere Jahre und frag bei Fonds nach der Gesamtkostenquote (Markierung 6).
- Die Rendite eines guten Jahres hochrechnen. Eine einzelne Jahreszahl sagt nichts über die nächsten Jahre (Markierung 5).
- Mehrere Konten nicht zusammenzählen. Für deine Planung zählt das Guthaben aller Konten und Policen, nicht nur eines Auszugs.
- Die Begünstigung nie prüfen. Nach Heirat, Trennung oder der Geburt eines Kindes gilt ohne Meldung die gesetzliche Ordnung (Markierung 9).
- Eine Verpfändung vergessen. Ein verpfändetes 3a kannst du nicht frei beziehen. Sie hängt mit deiner Hypothek zusammen (Markierung 10).
Weiterlernen
Mehr Hintergrund findest du in der Geldfuchs Academy und in unseren Rechnern.
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14 Tage gratis testenHäufige Fragen
Brauche ich den 3a-Jahresauszug für die Steuererklärung?
In der Regel nicht. Für den Abzug gilt die 3a-Bescheinigung mit den Einzahlungen. Den Jahresauszug brauchst du für deine Übersicht und deine Planung. Verlangt deine Steuerverwaltung zusätzliche Belege, steht es in ihrer Wegleitung.
Muss ich mein 3a-Guthaben als Vermögen angeben?
In der Regel nicht. Das Guthaben der gebundenen Selbstvorsorge gehört meist nicht zum steuerbaren Vermögen. Die Regeln legt jeder Kanton fest, prüfe die Wegleitung deines Kantons.
Kann ich die Anlagestrategie ändern?
Bei den meisten Wertschriftenlösungen ja. Konditionen und Fristen nennt dein Anbieter. Bei einem reinen Zinskonto gibt es keine Strategie, nur den Zins.
Warum weicht mein Endbestand von meiner Rechnung ab?
Häufige Gründe sind Gebühren, die erst später gebucht werden, ein Zins, der erst am Jahresende gutgeschrieben wird, und der Kursstand des Fonds am Stichtag. Frag beim Anbieter nach, wenn die Abweichung bleibt.
Quellen
- Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3, SR 831.461.3)
- BSV: Masszahlen der Sozialversicherungen 2025/2026
- ESTV und SSK: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11), gültig ab 1. Januar 2026
Stand Oktober 2026. Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Die Seite erklärt typische Dokumente und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind dein Dokument, das Reglement deiner Kasse und die Vorschriften deines Kantons.