So kommst du zum Dokument
Kostenlos bestellen. Den Auszug bekommst du gratis bei jeder Ausgleichskasse, die ein Konto auf deinen Namen führt, oder online über ahv-iv.ch. Du brauchst deine AHV-Nummer und deine Postadresse. Den Auszug bekommst nur du, dein gesetzlicher Vertreter oder ein von dir bevollmächtigter Anwalt.
Mehrere Kassen? Hast du bei Arbeitgebern gearbeitet, die bei verschiedenen Ausgleichskassen angeschlossen sind, führt jede Kasse ein eigenes IK. Im InfoRegister der ZAS siehst du, welche Kassen ein Konto für dich führen.
Wann lohnt es sich? Spätestens 10 bis 15 Jahre vor der Pensionierung und immer, bevor du Lücken nachzahlen willst. Nachzahlen kannst du höchstens für die letzten fünf Kalenderjahre.
Die Ausgleichskassen gestalten ihren Auszug etwas unterschiedlich. Die Kolonnen, die Einkommenscodes und die Erklärungen sind aber einheitlich. Hier siehst du ein gekürztes Muster mit erfundenen Daten.
Das Muster mit Markierungen
Bild seitlich verschieben. Tippe eine Markierung an, dann springst du zur Erklärung.
Das bedeuten die Markierungen
Markierung 1: Versichertennummer und Personalien
Deine AHV-Nummer (13 Stellen, sie beginnt mit 756), dein Name und dein Geburtsdatum. Prüfe, ob alles stimmt. Falls nicht, zum Beispiel nach einer Heirat oder einer Namensänderung, meldest du das der Ausgleichskasse.
Markierung 2: Kolonne 1: Abrechnungsnummer
Sie nummeriert die abrechnungspflichtigen Stellen innerhalb der Ausgleichskasse. In der Regel steckt dahinter dein Arbeitgeber. Gleiche Nummer heisst gleicher Arbeitgeber. Im Muster wechselt Anna 2012 den Arbeitgeber: Die Monate 3 und 9 ergeben zusammen ein volles Jahr.
Markierung 3: Kolonne 2: Einkommenscode
Der Code sagt, welche Art von Einkommen eingetragen ist. Eine Ziffer vor dem Code weist auf eine Korrektur hin.
Code Bedeutung 0 freiwillige Versicherung von Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern oder Betreuungsgutschrift 1 oder 2 Arbeitnehmende oder beitragspflichtige Leistung 3 oder 9 Selbständigerwerbende 4 Nichterwerbstätige 5 Beitragsmarken 8 Einkommensteilung im Scheidungsfall Markierung 4: Kolonne 3: Betreuungsgutschriften
Hier ist nur vermerkt, dass du einen Anspruch angemeldet hast, etwa weil du Angehörige betreust. Du musst den Anspruch jedes Jahr bei der Ausgleichskasse anmelden. Der Betrag wird erst bei der Rentenberechnung festgesetzt, deshalb steht keine Zahl da.
Markierung 5: Kolonne 4: Beitragsmonate
Die Monate, in denen Beiträge bezahlt wurden, von 1 bis 12. Ein volles Jahr hat 12. Weniger sind normal im Jahr des Ein- oder Austritts. Die Zahl 66 heisst, dass Beginn oder Ende der Beitragsdauer unbestimmt ist, die 99, dass nur das Einkommen nachträglich geändert wurde.
In Geldfuchs: Trag deine Beitragsjahre ein, die Monate rechnest du zu Jahren zusammen. Meine Angaben › Pensionierung › AHV ↗
Markierung 6: Kolonne 5: Jahr
Das Jahr, auf das sich die Zeile bezieht. Zähle die Jahre mit vollen Beitragsmonaten. Fehlen Jahre, hast du eine Beitragslücke. Sie kürzt deine Rente, und zwar lebenslang.
Markierung 7: Kolonne 6: Einkommen
Das Einkommen, auf dem Beiträge erhoben wurden. Es muss nicht genau deinem Bruttolohn auf dem Lohnausweis entsprechen, denn gewisse Leistungen gehören nicht zum massgebenden Lohn.
Liegt dein Einkommen in einem Jahr unter dem Minimaleinkommen, entsteht eine Lücke. Für Arbeitnehmende beträgt es seit 2025 CHF 5'000 pro Jahr (Merkblatt 1.04).
In Geldfuchs: Trag dein durchschnittliches Jahreseinkommen ein: Summe der Einkommen geteilt durch die Zahl der Jahre. Meine Angaben › Pensionierung › AHV ↗
Markierung 8: Arbeitgeber (rechts im Auszug)
Die Bezeichnung des Arbeitgebers. Sie steht nicht immer da und wird nicht nachgetragen. Für die Rentenberechnung ist sie nicht relevant. Wichtig ist nur, dass das Einkommen im richtigen Jahr steht. Der Auszug nennt Arbeitgeber mindestens für die vier letzten Jahre.
Markierung 9: Ein Jahr fehlt
Das laufende Jahr ist nie eingetragen, die Einkommen werden meist gegen Ende des Folgejahres verbucht. Auch das letzte Jahr kann fehlen, wenn die Meldung noch nicht verarbeitet ist. Bei Selbständigen und Nichterwerbstätigen erscheint ein Eintrag erst, wenn die Beiträge definitiv feststehen.
Fehlt ein älteres Jahr, in dem du gearbeitet hast, melde das der Ausgleichskasse und leg Lohnausweis oder Lohnabrechnungen bei. Nicht anerkannte Einträge kannst du innert 30 Tagen nach Zustellung des Auszugs beanstanden. Nach diesem Zeitpunkt wird eine Korrektur schwierig.
Markierung 10: Erziehungsgutschriften
Sie stehen nicht auf dem Auszug. Die Ausgleichskasse rechnet sie erst bei der Berechnung deiner Rente an, wenn du Kinder unter 16 Jahren hattest. Dass sie fehlen, ist also kein Fehler.
Häufige Fehler
- Den Auszug nie bestellen. Fehler fallen erst bei der Pensionierung auf, dann ist eine Korrektur nur noch möglich, wenn der Fehler offensichtlich ist oder du den vollen Beweis erbringst.
- Nur bei einer Kasse fragen. Warst du bei verschiedenen Arbeitgebern oder selbständig, können mehrere Kassen ein Konto für dich führen. Das InfoRegister der ZAS zeigt es.
- Beitragslücken ignorieren. Nachzahlen geht nur für die letzten fünf Kalenderjahre. Prüfe zuerst, ob wirklich eine Lücke besteht: Oft fehlen nur noch nicht verbuchte Jahre.
- Ein fehlendes aktuelles Jahr als Fehler deuten. Das ist normal (Markierung 9).
- Erziehungsgutschriften suchen. Sie stehen nie auf dem Auszug (Markierung 10).
Weiterlernen
Mehr Hintergrund findest du in der Geldfuchs Academy und in unseren Rechnern.
Weitere Unterlagen lesen
Zahl verstanden, was jetzt? In Geldfuchs trägst du die Zahlen einmal ein und siehst, was sie für deine Pensionierung, deine Steuern und dein Budget bedeuten.
14 Tage gratis testenHäufige Fragen
Wie bestelle ich meinen IK-Auszug?
Kostenlos bei einer Ausgleichskasse oder über ahv-iv.ch. Du brauchst deine AHV-Nummer und deine Postadresse. Der Auszug kommt per Post.
Was bedeutet Einkommenscode 1?
Codes 1 und 2 stehen für Einkommen von Arbeitnehmenden oder beitragspflichtige Leistungen. Selbständige haben die Codes 3 oder 9, Nichterwerbstätige die 4.
Bis wann kann ich fehlende Beiträge nachzahlen?
Beiträge, die nicht innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres geltend gemacht werden, kannst du nicht mehr nachzahlen. Frag bei einer Lücke deine Ausgleichskasse.
Quellen
- AHV/IV-Merkblatt 1.01: Auszug aus dem Individuellen Konto (IK)
- AHV/IV-Merkblatt 1.04: Erläuterungen zum Auszug aus dem Individuellen Konto (IK), Stand 1. Januar 2025
- Zentrale Ausgleichsstelle ZAS: Erläuterungen zum Auszug aus dem individuellen Konto
Stand Oktober 2026. Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Die Seite erklärt typische Dokumente und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind dein Dokument, das Reglement deiner Kasse und die Vorschriften deines Kantons.