So kommst du zum Dokument
Kostenlos bestellen. Die Vorausberechnung einer Altersrente ist in der Regel gratis. Du verlangst sie bei deiner Ausgleichskasse, in der Regel schriftlich mit dem Formular 318.282 «Antrag für eine Rentenvorausberechnung». Du findest es auf ahv-iv.ch und bei den Ausgleichskassen. Zuständig ist die Kasse, bei der deine Beiträge abgerechnet werden. Dein Arbeitgeber weiss, welche das ist.
Ab wann? Du kannst sie jederzeit verlangen. Ist die Pensionierung noch weit weg, sagt die Zahl aber wenig aus. Sinnvoll ist sie einige Jahre vor dem Rentenalter und bei grossen Änderungen, etwa bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Stellenverlust oder Auswanderung. Bist du unter 40 oder verlangst du innert fünf Jahren mehrere Berechnungen, kann die Kasse eine Gebühr von höchstens CHF 300 verlangen. Bei einem besonderen Grund wie den genannten entfällt sie.
Schnell schätzen. Eine sofortige, unverbindliche Schätzung liefert der Online-Rechner ESCAL. Für die Vorausberechnung holt sich die Kasse deinen Kontenauszug selbst. Schau vorher in deinen IK-Auszug, damit dir Lücken auffallen.
Die Ausgleichskassen gestalten ihre Berechnung unterschiedlich, und nicht jede weist die 13. Rente separat aus. Entscheidend sind immer die monatliche Rente, die Rentenskala und die Annahmen. Hier siehst du ein gekürztes Muster mit erfundenen Daten.
Das Muster mit Markierungen
Bild seitlich verschieben. Tippe eine Markierung an, dann springst du zur Erklärung.
Das bedeuten die Markierungen
Markierung 1: Kasse, Datum und Rechtsstand
Die Berechnung gilt für den Tag, an dem sie erstellt wurde, und rechnet mit dem heute geltenden Recht und deinen heutigen Verhältnissen. Ändern sich Gesetze oder deine Lage, ändert sich auch die Rente. Heb jede Vorausberechnung mit Datum auf, dann kannst du später vergleichen.
Markierung 2: Zivilstand und Familie
Die Kasse rechnet mit deinem heutigen Zivilstand. Bist du verheiratet, werden die Einkommen aus den Ehejahren geteilt (Splitting). Das geschieht erst, wenn beide das Referenzalter erreicht haben oder die Ehe aufgelöst wird. Dazu kommt die Obergrenze für Ehepaare (Markierung 11). Heiratest du, trennst du dich oder bekommst du ein Kind, lohnt sich eine neue Berechnung.
In Geldfuchs: Prüfe, ob dein Zivilstand in Geldfuchs stimmt. Meine Angaben › Persönliche Angaben ↗
Markierung 3: Rentenart und Rentenbeginn
Die Kasse berechnet die Altersrente für das Referenzalter, bei einem Vorbezug für den gewünschten Zeitpunkt. Für Männer und für Frauen ab Jahrgang 1964 ist das Referenzalter 65. Für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1963 liegt es zwischen 64 Jahren und 3 Monaten und 64 Jahren und 9 Monaten.
Die Rente beginnt am ersten Tag des Monats nach dem Geburtstag. Im Muster wird Anna am 15.03.2045 65 Jahre alt, die Rente beginnt am 01.04.2045.
Markierung 4: Annahme zum künftigen Einkommen
Die Kasse kennt dein Einkommen bis heute aus dem IK. Für die Jahre bis zur Pensionierung muss sie annehmen. Machst du keine Angaben, nimmt sie dein letztes Jahreseinkommen und rechnet es mit Tabellen zur allgemeinen Lohnentwicklung hoch. Erwartest du etwas anderes, zum Beispiel Teilzeit oder eine längere Auszeit, schreib es in den Antrag.
Wohnst du in der Schweiz und sagst nichts anderes, rechnet die Kasse damit, dass du bis zur Pensionierung hier versichert bleibst. Sie prüft deine Angaben nicht, die Verantwortung für gute Annahmen liegt bei dir.
Markierung 5: Beitragsjahre und Rentenskala
Eine Vollrente (Skala 44) bekommst du, wenn du so viele Beitragsjahre hast wie dein Jahrgang: lückenlos ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis Ende des Jahres vor dem Referenzalter. Im Muster sind das 2001 bis 2044, also 44 Jahre.
Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente in der Regel um mindestens einen Vierundvierzigstel, lebenslang. Steht hier zum Beispiel 42 von 44, hast du zwei Lücken. Prüfe sie im IK-Auszug. Nachzahlen kannst du höchstens für die letzten fünf Jahre.
In Geldfuchs: Trägst du die Rente aus der Vorausberechnung ein, sind die Lücken schon eingerechnet. Beitragsjahre brauchst du nur, wenn du keine Vorausberechnung hast. Meine Angaben › Pensionierung › AHV ↗
Markierung 6: Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen
Es setzt sich aus dem Durchschnitt deiner Erwerbseinkommen und dem Durchschnitt der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften zusammen. Die Kasse wertet frühere Löhne mit Faktoren auf, die Lohn- und Preisentwicklung abbilden, zählt alles zusammen und teilt durch die Beitragsjahre. Mit diesem Durchschnitt und der Skala liest sie die Rente aus der Rententabelle ab.
Je höher der Durchschnitt, desto höher die Rente, aber nur bis zur Maximalrente (2026: CHF 2'520 pro Monat). Darüber bringt mehr Lohn keine höhere AHV-Rente, die Beiträge bezahlst du trotzdem.
Markierung 7: Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Hattest du Kinder unter 16 Jahren, rechnet die Kasse Erziehungsgutschriften an, hast du pflegebedürftige Verwandte betreut, Betreuungsgutschriften. Beide entsprechen der dreifachen jährlichen Minimalrente und erhöhen das durchschnittliche Jahreseinkommen. Bei Verheirateten teilt man sie in den Ehejahren je zur Hälfte.
Im Muster hat Anna keine. Auf dem IK-Auszug stehen Erziehungsgutschriften nie. Betreuungsgutschriften musst du jedes Jahr anmelden (Markierung 4 dort).
Markierung 8: Monatliche Altersrente
Die Rente, die du ab Rentenbeginn pro Monat bekommst, brutto und 12 Mal im Jahr. Im Muster sind das CHF 2'310. Die AHV-Rente ist steuerbares Einkommen.
Das ist die Zahl, die du in Geldfuchs einträgst, ohne die 13. Rente. Geldfuchs rechnet die 13. Rente selbst dazu. Trägst du sie auch ein, wird sie doppelt gezählt.
In Geldfuchs: Trag die monatliche Altersrente ohne 13. Rente ein. Meine Angaben › Pensionierung › AHV ↗
Markierung 9: 13. Altersrente
Seit 2026 wird allen Altersrentenbeziehenden jedes Jahr im Dezember eine zusätzliche Monatsrente ausbezahlt, erstmals im Dezember 2026. Sie entspricht einem Zwölftel der jährlichen Altersrente, im Muster CHF 2'310. Im Jahr bekommst du also 13 Mal die Monatsrente: 30'030. IV-, Hinterlassenen- und Kinderrenten bleiben bei zwölf Zahlungen.
Auf deinem Dokument kann die 13. Rente fehlen, separat stehen oder in einem Jahresbetrag stecken. Prüfe, welche Zahl du vor dir hast, und nimm für Geldfuchs immer die Monatsrente ohne sie. Alle Werte findest du bei den AHV-Kennzahlen.
Markierung 10: Varianten: Vorbezug und Aufschub
Die Kasse kann dir zeigen, wie sich ein früherer oder späterer Bezug auswirkt. Frühestens ab 63 kannst du die Rente vorbeziehen (Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 ab 62), ganz oder zu 20 bis 80 Prozent. Die Rente ist dann lebenslang gekürzt: um 6,8 Prozent bei einem Jahr, um 13,6 Prozent bei zwei Jahren. Dazu fehlt dir im Muster ein Beitragsjahr (43 statt 44), darum liegt die Rente noch tiefer. Für Frauen der Übergangsgeneration gelten tiefere Kürzungssätze.
Schiebst du die Rente um 1 bis 5 Jahre auf, ist sie lebenslang höher, bei einem Jahr um 5,2 Prozent, bei fünf Jahren um 31,5 Prozent. Die Zuschläge hängen von der Dauer ab, die Zahl im Muster gilt für genau ein Jahr.
In Geldfuchs: Spiel dein Wunschalter durch und sieh, was es für deine Lücke heisst. Pensionierung › Was wäre, wenn? ↗
Markierung 11: Obergrenze bei Ehepaaren (Plafonierung)
Die Summe der beiden Einzelrenten eines Ehepaars darf höchstens 150 Prozent der Maximalrente betragen. 2026 sind das CHF 3'780 pro Monat. Wird die Grenze überschritten, kürzt die Kasse beide Renten anteilig. Unverheiratete Paare sind nicht betroffen. Bei verheirateten Personen empfiehlt die Kasse, das Gesuch gemeinsam einzureichen.
In Geldfuchs: Trag auch die Rente deiner Partnerin oder deines Partners ein, die Obergrenze rechnet Geldfuchs selbst. Meine Angaben › Pensionierung › AHV ↗
Markierung 12: Hinweis: nicht verbindlich
Verbindlich berechnet die Kasse die Rente erst, wenn der Rentenfall eintritt. Bis dahin ändern sich Einkommen, Gesetze und Verhältnisse. Nimm die Zahl als gute Planungsgrundlage, nicht als Zusage. Eine neue Berechnung lohnt sich bei grossen Änderungen und kurz vor der Pensionierung.
Eckwerte 2026 zum Vergleichen
- Vollrente (Skala 44): CHF 1'260 bis CHF 2'520 pro Monat.
- 13. Rente: ein Zwölftel der Jahresrente. Bei der Maximalrente sind das CHF 2'520, im Jahr höchstens CHF 32'760.
- Ehepaare: beide Renten zusammen höchstens CHF 3'780 pro Monat, mit 13. Rente CHF 49'140 im Jahr.
- Aktuelle Werte und Anpassungen: AHV-Kennzahlen.
Häufige Fehler
- Die 13. Rente doppelt zählen. Trag die Monatsrente ohne 13. Rente ein (Markierungen 8 und 9).
- Monats- und Jahresbetrag verwechseln. Prüfe bei jeder Zahl, ob sie pro Monat oder pro Jahr gilt. Mit 13. Rente sind es im Muster CHF 30'030 im Jahr, nicht im Monat.
- Die Zahl als Zusage nehmen. Sie ist nicht verbindlich (Markierung 12) und beruht auf Annahmen (Markierung 4).
- Lücken übersehen. Steht eine Skala unter 44, such die fehlenden Jahre im IK-Auszug, bevor die Frist zum Nachzahlen abläuft.
- Eine alte Berechnung verwenden. Nach Heirat, Scheidung, Kindern, Auslandjahren oder grossem Lohnsprung stimmt sie nicht mehr.
- Die Rente der Partnerin oder des Partners vergessen. Bei Ehepaaren begrenzt die Plafonierung die Summe (Markierung 11).
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Mehr Hintergrund findest du in der Geldfuchs Academy und in unseren Rechnern.
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14 Tage gratis testenHäufige Fragen
Wie bestelle ich die Rentenvorausberechnung?
Bei deiner Ausgleichskasse, in der Regel mit dem Formular 318.282 von ahv-iv.ch. Für eine schnelle, unverbindliche Schätzung gibt es den Online-Rechner ESCAL. Ehepaare reichen das Gesuch am besten gemeinsam ein.
Kostet die Rentenvorausberechnung etwas?
In der Regel nicht. Bist du unter 40 oder verlangst du innert fünf Jahren mehrere Berechnungen, kann die Kasse bis zu CHF 300 verlangen. Bei einem besonderen Grund wie Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Stellenverlust, Selbständigkeit oder Auswanderung entfällt die Gebühr.
Ist die Rentenvorausberechnung verbindlich?
Nein. Sie rechnet mit dem heutigen Recht, deinen heutigen Verhältnissen und Annahmen zu deinem künftigen Einkommen. Verbindlich berechnet die Kasse die Rente erst im Rentenfall.
Muss ich die 13. AHV-Rente in Geldfuchs eintragen?
Nein. Trag die monatliche Altersrente ohne die 13. Rente ein. Geldfuchs rechnet die 13. Rente selbst dazu, sonst würde sie doppelt gezählt.
Quellen
- AHV/IV-Merkblatt 3.06: Rentenvorausberechnung, Stand 1. Januar 2026
- AHV/IV-Merkblatt 3.01: Altersrenten und Hilflosenentschädigungen der AHV, Stand 1. Januar 2026 (mit 13. Altersrente)
- AHV/IV-Merkblatt 3.04: Flexibler Rentenbezug, Stand 1. Januar 2026
- Online-Rechner ESCAL der Schweizerischen Ausgleichskasse: unverbindliche Schätzung der Altersrente
- BSV: Masszahlen der Sozialversicherungen 2025/2026
Stand Oktober 2026. Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Die Seite erklärt typische Dokumente und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind dein Dokument, das Reglement deiner Kasse und die Vorschriften deines Kantons.