So kommst du zum Dokument
Wann bekommst du ihn? Dein Arbeitgeber muss dir jedes Jahr einen Lohnausweis ausstellen. Er enthält alle Leistungen, die du im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erhalten hast. Bei Austritt oder Wegzug stellt er ihn sofort aus (Wegleitung zum Formular 11). Meist kommt er im Januar oder Februar des Folgejahres.
Nicht erhalten? Frag bei der Personalabteilung oder der Lohnbuchhaltung nach. Hattest du mehrere Arbeitgeber oder Anstellungen im selben Jahr, brauchst du von jedem einen. Viele Arbeitgeber stellen den Lohnausweis elektronisch zu, dann findest du ihn im Personalportal oder per E-Mail.
Vereinfachte Darstellung: Das amtliche Formular 11 ist anders gestaltet. Wir zeichnen den Aufbau mit den Bezeichnungen aus der Wegleitung der Steuerkonferenz nach, damit du die Ziffern wiederfindest. Dein Arbeitgeber füllt nur aus, was bei dir vorkommt.
Das Muster mit Markierungen
Bild seitlich verschieben. Tippe eine Markierung an, dann springst du zur Erklärung.
Das bedeuten die Markierungen
Markierung 1: AHV-Nummer und Geburtsdatum (Feld C)
Prüfe, ob beides stimmt. Die AHV-Nummer ist 13-stellig. Ein Fehler hier kann dazu führen, dass dein Lohn auf dem falschen individuellen Konto landet. Wie du das kontrollierst, zeigt der IK-Auszug.
Markierung 2: Jahr und Lohnperiode (Felder D und E)
Das Kalenderjahr, für das der Ausweis gilt, und die genauen Ein- und Austrittsdaten. Die Lohnperiode steht auch dann da, wenn du das ganze Jahr beim selben Arbeitgeber warst. Bei einem Stellenwechsel erhältst du für jedes Jahr und jeden Arbeitgeber einen eigenen Ausweis.
Markierung 3: Kreuze bei Arbeitsweg und Verpflegung (Felder F und G)
Ein Kreuz bei F heisst: Dir entstehen keine Kosten für den Arbeitsweg, zum Beispiel wegen eines Geschäftsfahrzeugs. Dann hast du keine Fahrkosten, die du abziehen kannst. Ein Kreuz bei G heisst: Du hast Lunch-Checks oder verbilligte Verpflegung in der Kantine. Das wirkt sich auf deinen Abzug für auswärtige Verpflegung aus. Die Regeln dazu sind je nach Kanton etwas verschieden.
Markierung 4: Ziffer 1: Lohn
Alle Leistungen des Arbeitgebers in Geld, die nicht unter den Ziffern 2 bis 7 stehen. Dazu gehören dein Lohn, ein 13. Monatslohn, alle Zulagen (auch Kinder- und Familienzulagen), Provisionen, Taggelder, die der Arbeitgeber auszahlt, und Beiträge an die auswärtige Verpflegung.
Das ist die Jahressumme. Für den monatlichen Geldfluss zählt, was jeden Monat auf dein Konto kommt, das steht auf der Lohnabrechnung.
In Geldfuchs: Erfasse deinen Lohn bei den Einnahmen. Meine Angaben › Geldfluss › Einnahmen ↗
Markierung 5: Ziffer 3: Unregelmässige Leistungen
Boni, Gratifikationen, Treueprämien, Jubiläumsgeschenke, Umzugsentschädigungen. Ein vertraglich vereinbarter 13. Monatslohn steht dagegen in Ziffer 1. Bei einem ganzjährigen Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber diese Beträge auch in Ziffer 1 aufnehmen. Dann findest du sie nicht einzeln: Sie stecken im Lohn und zählen trotzdem zum Bruttolohn.
Markierung 6: Ziffer 8: Bruttolohn total
Das Total der Ziffern 1 bis 7 vor allen Abzügen. Im Muster sind das CHF 100'000. Diese Zahl brauchst du fast nie für die Steuererklärung, aber sie zeigt dein Einkommen vor Abzügen. Sie muss auch nicht dem Einkommen auf deinem IK-Auszug entsprechen, denn nicht jede Leistung ist AHV-pflichtig.
Markierung 7: Ziffer 9: Beiträge AHV/IV/EO/ALV/NBUV
Dein Anteil an den Sozialversicherungen, vom Bruttolohn abgezogen: AHV, IV und EO (zusammen 5,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,1 % bis zu einem Lohn von CHF 148'200) und die Nichtberufsunfallversicherung (NBUV). Im Muster sind das CHF 7'400. Die Sätze nennt das BSV. Die Prämie für die NBUV hängt vom Arbeitgeber ab.
Beiträge für eine Krankentaggeldversicherung oder Prämien für Unfall-Zusatzversicherungen darf der Arbeitgeber hier nicht abziehen. Sie können höchstens unter Ziffer 15 stehen.
Markierung 8: Ziffer 10.1: Ordentliche Beiträge an die berufliche Vorsorge
Dein Anteil an der Pensionskasse, vom Lohn abgezogen. Er muss mit dem Arbeitnehmerbeitrag auf deinem Vorsorgeausweis übereinstimmen: im Muster CHF 5'883. Übernimmt dein Arbeitgeber einen Teil davon, steht der Betrag zuerst in Ziffer 7 und wird hier wieder abgezogen.
Markierung 9: Ziffer 10.2: Beiträge für den Einkauf
Hier steht, was du für einen Einkauf in die Pensionskasse direkt vom Lohn bezahlt hast. Weil er schon vom Lohn abgezogen ist, steckt die Steuerersparnis im Nettolohn. Zieh ihn in der Steuererklärung nicht noch einmal ab.
Einkäufe, die du selbst überwiesen hast, stehen nicht im Lohnausweis. Die Pensionskasse bescheinigt sie separat (Formular 21 EDP).
In Geldfuchs: Plane Einkäufe und sieh die Wirkung auf Steuern und Rente. Pensionierung › PK-Einkauf planen ↗
Markierung 10: Ziffer 11: Nettolohn
Bruttolohn minus Ziffer 9 und 10: CHF 100'000 minus 7'400 minus 5'883 minus 2'400 ergibt CHF 84'317. Genau diese Zahl gehört als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit in deine Steuererklärung. Nicht den Bruttolohn.
In Geldfuchs: Das Steuer-Cockpit führt dich durch die Steuererklärung. Modul Steuern ↗
Markierung 11: Ziffer 13: Spesen
Spesenvergütungen sind kein Einkommen und stehen nicht im Bruttolohn. Ein Kreuz bei 13.1.1 heisst: Dein Arbeitgeber hat die Spesen nach den Vorgaben der Steuerbehörden abgerechnet, du musst nichts angeben. Pauschalspesen (13.2) und Weiterbildungsbeiträge (13.3) stehen mit Betrag da. Vergütungen für den Arbeitsweg gehören dagegen in den Lohn.
Markierung 12: Ziffer 15: Bemerkungen
Zusätzliche, nötige Angaben des Arbeitgebers, zum Beispiel Erwerbsausfallentschädigungen, ein genehmigtes Spesenreglement oder freiwillig die im Lohn enthaltenen Kinderzulagen. Lies diese Zeile immer. Manchmal steht hier etwas, das in die Steuererklärung gehört.
Die übrigen Ziffern im Überblick
- Ziffer 2: Gehaltsnebenleistungen, die der Arbeitgeber bewertet: Verpflegung und Unterkunft (2.1), der Privatanteil eines Geschäftsfahrzeugs (2.2, in der Regel 0,9 % des Kaufpreises pro Monat) und andere (2.3).
- Ziffer 4: Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, zum Beispiel eine Abgangsentschädigung. Sie werden oft zu einem tieferen Satz besteuert.
- Ziffer 5: Beteiligungsrechte wie Aktien oder Optionen. Die Details stehen auf einem Beiblatt.
- Ziffer 6: Verwaltungsratsentschädigungen. Ziffer 7: andere Leistungen, zum Beispiel Taggelder, vom Arbeitgeber übernommene Beiträge und Beiträge des Arbeitgebers an die Säule 3a oder eine Krankenkasse.
- Ziffer 12: Quellensteuerabzug, nur bei Personen ohne Niederlassungsbewilligung. Ziffer 14: weitere Gehaltsnebenleistungen, die der Arbeitgeber nicht selbst bewerten kann, ohne Betrag.
Häufige Fehler
- Den Bruttolohn in die Steuererklärung schreiben. Massgebend ist der Nettolohn aus Ziffer 11.
- Den Einkauf doppelt abziehen. Ziffer 10.2 ist im Nettolohn schon berücksichtigt. Nur selbst überwiesene Einkäufe machst du separat geltend, mit der Bescheinigung der Pensionskasse.
- Einen von mehreren Lohnausweisen vergessen. Hattest du zwei Anstellungen, einen Nebenjob oder einen Stellenwechsel, gehören alle Ausweise in die Steuererklärung. Auch Taggelder und Arbeitslosengeld stehen auf einem eigenen Ausweis.
- Den Lohnausweis nicht prüfen. Fehlt etwas oder stimmt ein Betrag nicht, bitte den Arbeitgeber um eine Korrektur, bevor du die Steuererklärung einreichst.
- Brutto und IK-Einkommen vergleichen und erschrecken. Das IK enthält nur AHV-pflichtigen Lohn. Kleine Unterschiede sind normal.
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Welche Zahl vom Lohnausweis gehört in die Steuererklärung?
Der Nettolohn aus Ziffer 11. Er ist der Bruttolohn minus deine AHV-, IV-, EO-, ALV- und NBUV-Beiträge (Ziffer 9) und minus deine Beiträge an die berufliche Vorsorge (Ziffer 10).
Warum ist mein Nettolohn höher als das, was ich monatlich bekomme?
Der Nettolohn im Lohnausweis zieht nur die Sozialversicherungen und die Pensionskasse ab. Weitere Abzüge wie Krankentaggeld, Quellensteuer, Vorschüsse oder Zahlungen an Dritte sind darin nicht berücksichtigt. Prüfe die Lohnabrechnung.
Was tue ich, wenn mein Arbeitgeber den Lohnausweis nicht ausstellt?
Frag schriftlich nach. Ein Lohnausweis ist Pflicht des Arbeitgebers. Reicht das nicht, kannst du die Steuerverwaltung deines Kantons informieren und die Steuererklärung mit deinen Lohnabrechnungen einreichen.
Quellen
- ESTV und SSK: Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung (Formular 11), gültig ab 1. Januar 2026
- BSV: Wie hoch sind meine AHV-Beiträge?
Stand Oktober 2026. Alle Namen, Nummern und Beträge im Muster sind erfunden. Die Seite erklärt typische Dokumente und ersetzt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind dein Dokument, das Reglement deiner Kasse und die Vorschriften deines Kantons.