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Hypothekenrechner

Prüfe Tragbarkeit (33%-Regel), Belehnung und Wohnkosten nach Schweizer Standard. Mit kalkulatorischem Zins, Amortisation der 2. Hypothek und Nebenkosten.

CHF
CHF
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%
Tragbarkeit (kalkulatorisch)

Tragbarkeitsquote50 %
33 % Limit
38 %

Kalkulatorische Wohnkosten (Bank-Sicht)

Zins 5 % × HypothekCHF 0
Amortisation 2. Hypothek (15 Jahre)CHF 0
Nebenkosten (1 % Kaufpreis)CHF 0
Total pro JahrCHF 0

Reale Wohnkosten (mit deinem Zins)

Zins × HypothekCHF 0
Amortisation 2. HypothekCHF 0
NebenkostenCHF 0
Total pro MonatCHF 0

Finanzierung

Eigenmittel-Quote0 %
Belehnung0 %
1. Hypothek (max. 65 %)CHF 0
2. Hypothek (65–80 %)CHF 0
Hypothek totalCHF 0

Faustregel-Checks

20 % Eigenmittel
80 % Belehnung
33 % Tragbarkeit

Hinweis: Bank-Faustregeln variieren leicht zwischen Instituten (kalkulatorischer Zins 4.5–5.5 %, Tragbarkeitsgrenze 33–38 %, Eigenmittel-Anforderungen). Die Berechnung berücksichtigt keine Renovations-Reserven, Bauten-Eigenanteile, persönliche Schulden oder Lebenshaltungskosten. Keine Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen zur Hypothek

Was ist die 33-Prozent-Regel?

Faustregel der Schweizer Banken: die kalkulatorischen Wohnkosten (5 % Hypothekarzins, Amortisation der 2. Hypothek, 1 % Nebenkosten) dürfen nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen. Über 33 % finanziert kaum eine Bank, zwischen 33–38 % wird's eng, ab 38 % praktisch ausgeschlossen.

Wie viel Eigenmittel brauche ich?

Mindestens 20 % vom Kaufpreis. Davon müssen mindestens 10 % aus eigenem freiem Vermögen stammen (Sparkonto, Wertschriften, Säule 3a). Die restlichen 10 % dürfen aus der Pensionskasse vorbezogen oder verpfändet werden. Säule 3a zählt voll zu den "harten" Eigenmitteln.

Warum kalkulatorischer Zins von 5 Prozent?

Banken rechnen die Tragbarkeit mit einem konservativen 5 %-Zins, auch wenn der Marktzins aktuell bei 1.5–2 % liegt. Der Puffer stellt sicher, dass du dir die Hypothek auch bei steigenden Zinsen leisten kannst. Dein realer Cash-Flow ist meistens deutlich tiefer.

Was passiert mit der 2. Hypothek?

Die Hypothek über 65 % des Kaufpreises (zweite Hypothek) muss innerhalb von 15 Jahren – spätestens bis zur Pensionierung – auf 0 amortisiert werden. Die 1. Hypothek (bis 65 %) bleibt in der Regel langfristig bestehen.

Kann ich die Pensionskasse als Eigenmittel verwenden?

Ja, ab dem 50. Altersjahr eingeschränkt (max. Freizügigkeitsleistung mit 50). Vorbezug bedeutet aber: Steuern fällig auf die Auszahlung, Lücke in der Altersvorsorge, und du musst die 10 % "harten" Eigenmittel weiterhin aus anderen Quellen aufbringen. Alternative: Verpfändung – schlanker steuerlich und keine Vorsorge-Lücke.

Aus Modell wird Realität

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