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Hypothekenrechner

Prüfe Tragbarkeit (33%-Regel), Belehnung und Wohnkosten nach Schweizer Standard. Mit kalkulatorischem Zins, Amortisation der 2. Hypothek und Nebenkosten.

CHF
CHF
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%
Tragbarkeit (kalkulatorisch)

Tragbarkeitsquote50 %
33 % Limit
38 %

Kalkulatorische Wohnkosten (Bank-Sicht)

Zins 5 % × HypothekCHF 0
Amortisation 2. Hypothek (15 Jahre)CHF 0
Nebenkosten (1 % Kaufpreis)CHF 0
Total pro JahrCHF 0

Reale Wohnkosten (mit deinem Zins)

Zins × HypothekCHF 0
Amortisation 2. HypothekCHF 0
NebenkostenCHF 0
Total pro MonatCHF 0

Finanzierung

Eigenmittel-Quote0 %
Belehnung0 %
1. Hypothek (max. 66,7 %)CHF 0
2. Hypothek (65–80 %)CHF 0
Hypothek totalCHF 0

Faustregel-Checks

20 % Eigenmittel
80 % Belehnung
33 % Tragbarkeit

Hinweis: Bank-Faustregeln variieren leicht zwischen Instituten (kalkulatorischer Zins 4.5–5.5 %, Tragbarkeitsgrenze 33–38 %, Eigenmittel-Anforderungen). Die Berechnung berücksichtigt keine Renovations-Reserven, Bauten-Eigenanteile, persönliche Schulden oder Lebenshaltungskosten. Keine Finanzierungsberatung.

Häufige Fragen zur Hypothek

Was ist die 33-Prozent-Regel?

Faustregel der Schweizer Banken: die kalkulatorischen Wohnkosten (5 % Hypothekarzins, Amortisation der 2. Hypothek, 1 % Nebenkosten) dürfen nicht mehr als ein Drittel des Bruttoeinkommens betragen. Über 33 % finanziert kaum eine Bank, zwischen 33–38 % wird's eng, ab 38 % praktisch ausgeschlossen.

Wie viel Eigenmittel brauche ich?

Mindestens 20 % vom Kaufpreis. Davon müssen mindestens 10 % aus eigenem freiem Vermögen stammen (Sparkonto, Wertschriften, Säule 3a). Die restlichen 10 % dürfen aus der Pensionskasse vorbezogen oder verpfändet werden. Säule 3a zählt voll zu den "harten" Eigenmitteln.

Warum kalkulatorischer Zins von 5 Prozent?

Banken rechnen die Tragbarkeit mit einem konservativen 5 %-Zins, auch wenn der Marktzins aktuell bei 1.5–2 % liegt. Der Puffer stellt sicher, dass du dir die Hypothek auch bei steigenden Zinsen leisten kannst. Dein realer Cash-Flow ist meistens deutlich tiefer.

Was passiert mit der 2. Hypothek?

Die Hypothek über zwei Drittel (66,7 %) des Kaufpreises (zweite Hypothek) muss innerhalb von 15 Jahren – spätestens bis zur Pensionierung – auf 0 amortisiert werden. Die 1. Hypothek (bis zwei Drittel) bleibt in der Regel langfristig bestehen.

Kann ich die Pensionskasse als Eigenmittel verwenden?

Ja, ab dem 50. Altersjahr eingeschränkt (max. Freizügigkeitsleistung mit 50). Vorbezug bedeutet aber: Steuern fällig auf die Auszahlung, Lücke in der Altersvorsorge, und du musst die 10 % "harten" Eigenmittel weiterhin aus anderen Quellen aufbringen. Alternative: Verpfändung – schlanker steuerlich und keine Vorsorge-Lücke.

Aus Modell wird Realität

Sieh deine echte Tragbarkeit

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