Kapitalbezug-Rechner: Rente oder Kapital?
Eine der grössten Finanzentscheidungen deines Lebens: lebenslange Rente oder einmaliger Kapitalbezug aus der Pensionskasse? Vergleiche beide Wege mit deinen Zahlen – inklusive Steuern, Rendite und Break-even-Alter.
Für beide Varianten
Nur bei Rente
Im BVG-Obligatorium gilt gesetzlich 6.8 %. Umhüllende Kassen wenden auf das gesamte Guthaben einen tieferen Mischsatz an – aktuell typisch 5 bis 5.5 %. Dein Satz steht auf dem Vorsorgeausweis oder im Reglement.
Genauer Wert: der offizielle ESTV-Steuerrechner mit deinem erwarteten Ruhestandseinkommen.
Nur bei Kapitalbezug
Tipp: Ein gestaffelter Bezug über mehrere Jahre (z. B. PK und Säule 3a getrennt) bricht die Progression und senkt die Steuer.
Rente vs. Kapitalbezug: Gesamtwert im Zeitverlauf
So rechnet der Rechner: Beide Wege zahlen dir denselben Betrag pro Jahr aus – die Netto-Rente. Die Rente ergibt sich aus Altersguthaben × Umwandlungssatz, versteuert als Einkommen zu deinem Satz. Der Kapitalbezug startet mit dem Guthaben abzüglich der einmaligen Kapitalbezugssteuer; der Rest wird zur angegebenen Rendite angelegt und jedes Jahr wird derselbe Netto-Betrag entnommen (zu Jahresbeginn). Das Break-even-Alter ist der Punkt, an dem dieses Kapital aufgebraucht wäre.
Annahmen & Grenzen: nominale Werte ohne Teuerung (PK-Renten sind in der Regel nicht indexiert), keine Vermögens- und Ertragssteuern auf dem Kapital (rechne mit einer Netto-Rendite), AHV, Mischformen und Witwen-/Witwerrenten sind nicht modelliert. Unverbindliche Modellrechnung – keine Steuer-, Vorsorge- oder Anlageberatung.
Tipp: Mit dem Entnahmeplan-Rechner planst du den Kapitalverzehr im Detail und mit dem PK-Einkauf-Rechner prüfst du, ob sich vor der Pensionierung ein Einkauf lohnt.
Häufige Fragen zu Rente oder Kapital
Rente oder Kapital – was ist besser?
Es gibt keine pauschale Antwort. Die Rente gibt dir ein garantiertes, lebenslanges Einkommen – ideal bei langer Lebenserwartung und hohem Sicherheitsbedürfnis. Der Kapitalbezug ist steuerlich oft günstiger, flexibel und vererbbar, dafür trägst du das Anlagerisiko selbst. Entscheidend sind Gesundheit, Zivilstand, weitere Einkommen, Erbabsichten und deine Anlageerfahrung. Häufig ist eine Mischform sinnvoll: Grundkosten mit der Rente decken, den Rest als Kapital beziehen.
Wie werden Rente und Kapitalbezug besteuert?
Die PK-Rente ist lebenslang zu 100 % als Einkommen steuerbar – zusammen mit der AHV. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen: beim Bund zu einem Fünftel des Normaltarifs, in den Kantonen sehr unterschiedlich (je nach Kanton und Betrag meist 4 bis 10 %). Danach zählt das Kapital zu deinem Vermögen (Vermögenssteuer) und die Erträge darauf sind steuerbar.
Kann ich Rente und Kapital kombinieren?
Ja. Gesetzlich hast du Anspruch darauf, mindestens einen Viertel deines BVG-Altersguthabens (Obligatorium) als Kapital zu beziehen. Viele Pensionskassen erlauben deutlich mehr – oft 50 oder 100 %. Eine bewährte Strategie: Fixkosten mit Rente und AHV decken, den Rest als Kapital beziehen und flexibel nutzen.
Was passiert bei meinem Tod mit Rente und Kapital?
Bei der Rente erhält dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin in der Regel eine Witwen-/Witwerrente von 60 % deiner Altersrente – der Rest des Kapitals verbleibt bei der Pensionskasse. Beim Kapitalbezug fällt das nicht verbrauchte Geld in deinen Nachlass und geht an deine Erben.
Bis wann muss ich mich für den Kapitalbezug entscheiden?
Das regelt jede Pensionskasse selbst: Die Anmeldefrist reicht je nach Reglement von einem Monat bis zu drei Jahren vor der Pensionierung. Prüfe dein Reglement frühzeitig. Wichtig ausserdem: Nach freiwilligen PK-Einkäufen gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist – innerhalb dieser Frist darf das Kapital nicht bezogen werden, sonst wird der Steuerabzug aberkannt.
Sieh deine echte Vorsorgesituation
Geldfuchs rechnet Rente oder Kapitalbezug mit deinen echten Zahlen durch – zusammen mit AHV, Säule 3a und privatem Vermögen. So siehst du, wie deine Pension wirklich aussieht.
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