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Kapitalbezug-Rechner: Rente oder Kapital?

Eine der grössten Finanzentscheidungen deines Lebens: lebenslange Rente oder einmaliger Kapitalbezug aus der Pensionskasse? Vergleiche beide Wege mit deinen Zahlen – inklusive Steuern, Rendite und Break-even-Alter.

Für beide Varianten

CHF
Jahre
Jahre

Nur bei Rente

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Nur bei Kapitalbezug

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Netto-Rente pro Monat CHF 0
Kapital nach Bezugssteuer CHF 0
Kapital reicht bis Alter
Kapitalbezug vs. Rente mit 85 CHF 0

Rente vs. Kapitalbezug: Gesamtwert im Zeitverlauf

Kapitalbezug: Entnahmen + Restkapital Rente: Summe der Netto-Zahlungen Lebenserwartung

So rechnet der Rechner: Beide Wege zahlen dir denselben Betrag pro Jahr aus – die Netto-Rente. Die Rente ergibt sich aus Altersguthaben × Umwandlungssatz, versteuert als Einkommen zu deinem Satz. Der Kapitalbezug startet mit dem Guthaben abzüglich der einmaligen Kapitalbezugssteuer; der Rest wird zur angegebenen Rendite angelegt und jedes Jahr wird derselbe Netto-Betrag entnommen (zu Jahresbeginn). Das Break-even-Alter ist der Punkt, an dem dieses Kapital aufgebraucht wäre.

Annahmen & Grenzen: nominale Werte ohne Teuerung (PK-Renten sind in der Regel nicht indexiert), keine Vermögens- und Ertragssteuern auf dem Kapital (rechne mit einer Netto-Rendite), AHV, Mischformen und Witwen-/Witwerrenten sind nicht modelliert. Unverbindliche Modellrechnung – keine Steuer-, Vorsorge- oder Anlageberatung.

Tipp: Mit dem Entnahmeplan-Rechner planst du den Kapitalverzehr im Detail und mit dem PK-Einkauf-Rechner prüfst du, ob sich vor der Pensionierung ein Einkauf lohnt.

Wissen

Rente oder Kapital: So nutzt du den Rechner richtig

Was der Rechner vergleicht

Der Rechner stellt beide Wege mit derselben Jahresauszahlung gegenüber. Bei der Rente wird dein Altersguthaben mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Jahresrente umgerechnet, zum Beispiel CHF 500'000 × 5.2 % = CHF 26'000 pro Jahr, die du voll als Einkommen versteuerst. Beim Kapitalbezug zieht der Rechner zuerst die einmalige Kapitalbezugssteuer ab, legt den Rest zur gewählten Rendite an und entnimmt jedes Jahr denselben Netto-Betrag wie bei der Rente. So vergleichst du nicht Äpfel mit Birnen, sondern zwei Finanzierungswege für dasselbe Jahresbudget.

Die zentrale Kennzahl ist das Break-even-Alter: das Alter, in dem das bezogene Kapital bei dieser Entnahme aufgebraucht wäre. Liegt es deutlich über deiner Lebenserwartung, schneidet der Kapitalbezug rechnerisch besser ab. Liegt es darunter, spricht die Zahlenlogik für die Rente. Ein langes Leben ist beim Kapitalbezug das grösste Risiko, bei der Rente der grösste Vorteil.

So wählst du die Eingaben

Drei Eingaben entscheiden über das Ergebnis und werden oft falsch gesetzt:

  • Umwandlungssatz: Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz von 6.8 % gilt 2026 nur für das BVG-Obligatorium. Umhüllende Kassen rechnen auf dem gesamten Guthaben mit einem tieferen Mischsatz, aktuell typisch 5 bis 5.5 %. Nimm den effektiven Satz von deinem Vorsorgeausweis, nicht den gesetzlichen Wert.
  • Kapitalbezugssteuer: Der Bund erhebt einen Fünftel des ordentlichen Tarifs, die Kantone rechnen sehr unterschiedlich. Bei CHF 250'000 (ledig) reicht die Spanne im Geldfuchs-Kantonsvergleich von rund CHF 10'651 in Graubünden bis CHF 22'401 in Appenzell Ausserrhoden. Den Wert für deinen Kanton und Betrag findest du im Kantonsvergleich zur Kapitalbezugssteuer.
  • Rendite: Rechne netto, also nach Kosten sowie Steuern auf Erträgen und Vermögen. Ein gemischtes Portfolio mit moderatem Aktienanteil liegt langfristig bei etwa 2 bis 4 % pro Jahr. Wer hier zu optimistisch einsetzt, rechnet sich den Kapitalbezug schön.

Die Entscheidung im Schweizer Vorsorgesystem

Rente oder Kapital ist keine isolierte Frage, sondern baut auf der AHV auf. Sie liefert dir ab dem Referenzalter 65 ein garantiertes Grundeinkommen: 2026 beträgt die AHV-Maximalrente CHF 2'520 pro Monat, inklusive der 13. AHV-Rente maximal CHF 32'760 pro Jahr. Bei Ehepaaren ist die Summe beider Renten inklusive der 13. AHV-Rente auf CHF 49'140 pro Jahr plafoniert. Je mehr deiner festen Ausgaben schon durch die AHV gedeckt sind, desto eher verträgt dein Budget die Schwankungen, die ein Kapitalbezug mit sich bringt.

Dazu kommt die Säule 3a: Mit Pensionskasse kannst du 2026 bis CHF 7'258 pro Jahr einzahlen, und dieses Guthaben wird bei der Pensionierung ebenfalls als Kapital ausbezahlt. Ob du PK-Kapital und 3a-Guthaben im selben Jahr oder über mehrere Jahre verteilt beziehst, beeinflusst deine Steuerrechnung deshalb genauso wie die Wahl zwischen Rente und Kapital selbst.

Der Rechner oben ist dafür der erste Schritt: Trag die Werte aus deinem Vorsorgeausweis ein, variiere Umwandlungssatz, Steuersätze und Rendite in realistischen Bandbreiten und beobachte, wie stabil das Break-even-Alter bleibt. Zeigt das Ergebnis über mehrere Szenarien in dieselbe Richtung, hast du eine belastbare Grundlage für das Gespräch mit deiner Pensionskasse. Das Gesamtbild mit AHV, Pensionskasse und Säule 3a rechnest du anschliessend im Pensionierungs-Rechner durch.

Häufige Fragen zu Rente oder Kapital

Rente oder Kapital – was ist besser?

Es gibt keine pauschale Antwort. Die Rente gibt dir ein garantiertes, lebenslanges Einkommen – ideal bei langer Lebenserwartung und hohem Sicherheitsbedürfnis. Der Kapitalbezug ist steuerlich oft günstiger, flexibel und vererbbar, dafür trägst du das Anlagerisiko selbst. Entscheidend sind Gesundheit, Zivilstand, weitere Einkommen, Erbabsichten und deine Anlageerfahrung. Häufig ist eine Mischform sinnvoll: Grundkosten mit der Rente decken, den Rest als Kapital beziehen.

Wie werden Rente und Kapitalbezug besteuert?

Die PK-Rente ist lebenslang zu 100 % als Einkommen steuerbar – zusammen mit der AHV. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, getrennt vom übrigen Einkommen: beim Bund zu einem Fünftel des Normaltarifs, in den Kantonen sehr unterschiedlich (je nach Kanton und Betrag meist 4 bis 10 %). Danach zählt das Kapital zu deinem Vermögen (Vermögenssteuer) und die Erträge darauf sind steuerbar.

Kann ich Rente und Kapital kombinieren?

Ja. Gesetzlich hast du Anspruch darauf, mindestens einen Viertel deines BVG-Altersguthabens (Obligatorium) als Kapital zu beziehen. Viele Pensionskassen erlauben deutlich mehr – oft 50 oder 100 %. Eine bewährte Strategie: Fixkosten mit Rente und AHV decken, den Rest als Kapital beziehen und flexibel nutzen.

Was passiert bei meinem Tod mit Rente und Kapital?

Bei der Rente erhält dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin in der Regel eine Witwen-/Witwerrente von 60 % deiner Altersrente – der Rest des Kapitals verbleibt bei der Pensionskasse. Beim Kapitalbezug fällt das nicht verbrauchte Geld in deinen Nachlass und geht an deine Erben.

Bis wann muss ich mich für den Kapitalbezug entscheiden?

Das regelt jede Pensionskasse selbst: Die Anmeldefrist reicht je nach Reglement von einem Monat bis zu drei Jahren vor der Pensionierung. Prüfe dein Reglement frühzeitig. Wichtig ausserdem: Nach freiwilligen PK-Einkäufen gilt eine 3-Jahres-Sperrfrist – innerhalb dieser Frist darf das Kapital nicht bezogen werden, sonst wird der Steuerabzug aberkannt.

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