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Säule 3a Maximalbetrag 2026

Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2026 CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 36'288 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).

Die Maximalbeträge 2026

SituationMaximalbetrag pro Jahr
Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug)CHF 7'258
Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens)CHF 36'288

Quelle: Geldfuchs-Steuer-Engine, Stand 2026. Einzahlungen müssen bis Ende Jahr beim Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2026 abziehbar sind.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2026?

CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.

Bis wann muss ich einzahlen?

Die Einzahlung muss bis Ende 2026 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2026 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.

Was passiert beim Bezug?

Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.