Wer 2026 Steuern sparen will, muss die 3a-Einzahlung vor Ende Jahr beim Anbieter haben. Hier findest du Betrag, Frist, ein Rechenbeispiel und eine Checkliste in fünf Schritten.
| Was | Wert 2026 |
|---|---|
| Maximalbetrag mit Pensionskasse | CHF 7'258 |
| Maximalbetrag ohne Pensionskasse (max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens) | CHF 36'288 |
| Geld muss beim Anbieter eingegangen sein bis | Ende 2026 |
| Unsere Empfehlung für die Überweisung | bis Mitte Dezember |
Quelle: Geldfuchs-Steuer-Engine, Stand 2026. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.
Die Einzahlung kannst du vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehen. Als Faustregel gilt: Einzahlung mal persönlicher Grenzsteuersatz.
| Grenzsteuersatz (Beispiel) | Ersparnis bei CHF 7'258 |
|---|---|
| 20% | rund CHF 1'450 |
| 25% | rund CHF 1'815 |
| 30% | rund CHF 2'180 |
Vereinfachtes Beispiel. Dein tatsächlicher Wert hängt von Einkommen, Kanton, Gemeinde und Zivilstand ab. Genauer rechnet der Säule-3a-Rechner.
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Demo ansehen 3a-Rechner öffnenDie Einzahlung muss bis Ende 2026 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2026 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr. Plane die Überweisung deshalb spätestens Mitte Dezember ein.
CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.
Die Einzahlung senkt dein steuerbares Einkommen. Als Faustregel gilt: Einzahlung mal persönlicher Grenzsteuersatz. Bei einem Grenzsteuersatz von 25% ergibt der volle Betrag von CHF 7'258 eine Ersparnis von rund CHF 1'815. Dein tatsächlicher Wert hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab.
Seit 2025 sind unter Bedingungen rückwirkende Einkäufe für Beitragslücken möglich (BVV3 Art. 7a). Für frühere Jahre gilt das nicht.