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Säule 3a Maximalbetrag 2027

Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2027 CHF 7'373 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 36'864 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).

Diese Werte gelten ab 1.1.2027. Bis 31.12.2026 gelten die Werte 2026.

Die Maximalbeträge 2027

SituationMaximalbetrag pro Jahr
Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug)CHF 7'373
Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens)CHF 36'864

Quelle: Bundesrat/EDI, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026.

Wer Lücken aus Vorjahren schliessen will, findet die Regeln unter 3a nachzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2027?

CHF 7'373 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'864.

Bis wann muss ich einzahlen?

Die Einzahlung muss bis Ende 2027 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2027 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.

Was passiert beim Bezug?

Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.

Kann ich die Säule 3a für die letzten 5 Jahre nachzahlen?

Nur teilweise. Nachzahlen darfst du ausschliesslich Beitragslücken ab 2025 (BVV 3 Art. 7a), und das erstmals im Jahr 2026. Lücken aus früheren Jahren sind nicht nachholbar. Zudem musst du im Jahr der Nachzahlung zuerst den vollen ordentlichen Maximalbetrag einzahlen.