1Schritt 1
Rechnen: Wie viel darfst du noch einzahlen?
Seit 2026 kannst du Lücken ab 2025 nachzahlen, wenn du in beiden Jahren AHV-pflichtig erwerbstätig warst und zuerst den vollen Beitrag 2026 einzahlst. Pro Jahr geht höchstens der kleine Beitrag von CHF 7'258. Der Check rechnet beides zusammen.
Dein Ergebnis
2026 noch einzahlen
CHF 7'258
ordentlicher Beitrag
Lücke 2025 nachzahlen
CHF 4'258
Nachzahlung 2026
Total bis Ende 2026
CHF 11'516
voll von den Steuern abziehbar
Steuerersparnis, geschätzt
CHF 2'303
bei 20 % Grenzsteuersatz
Verfällt
CHF 0
Die Lücke eines Jahres schliesst du mit einem einzigen Einkauf. Diesen Teil der Lücke 2025 kannst du später nicht mehr nachzahlen.
Vereinfachte Rechnung mit festem Grenzsteuersatz. Keine Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung.
2Schritt 2
Nachzahlung beantragen: vier Schritte
Die Nachzahlung heisst offiziell Einkauf in die Säule 3a. Du beantragst sie bei deiner 3a-Stiftung, die Stiftung prüft und bestätigt.
- Den Beitrag 2026 voll einzahlenZuerst muss der ganze ordentliche Beitrag für 2026 auf deinem 3a-Konto sein. Sonst ist keine Nachzahlung erlaubt.
- Formular bei der Stiftung verlangenDarin gibst du das Lückenjahr 2025, den Betrag und deine bisherigen Einzahlungen an. Manche Stiftungen wollen den Antrag bis Mitte Dezember. Den Text für die Anfrage findest du nebenan.
- Nach der Zusage überweisenÜberweise erst nach der Zusage der Stiftung und früh genug vor Ende Jahr. Massgebend ist der Tag, an dem das Geld bei ihr eintrifft.
- Bescheinigung aufbewahrenFür die Steuererklärung 2026 bekommst du eine Bescheinigung. Darauf stehen der ordentliche Beitrag und die Nachzahlung mit dem Lückenjahr. Beides ist voll abziehbar.
Text für deine Anfrage
3Schritt 3
Fristen: damit es fürs Steuerjahr 2026 zählt
Massgebend ist, wann das Geld bei der Stiftung eintrifft. Plane bei der Nachzahlung Zeit für das Formular und die Zusage ein.
-
Jetzt
Rechnen und Formular verlangen
Frag bei deiner Stiftung nach dem Formular für die Nachzahlung und nach ihrem Stichtag.
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Beitrag 2026 überwiesen
Der volle ordentliche Beitrag sollte jetzt unterwegs sein. Er ist die Voraussetzung für die Nachzahlung.
-
Nachzahlung überwiesen
Erst nach der Zusage der Stiftung. So bleibt genug Zeit, bis das Geld vor Jahresende eintrifft.
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Letzter Tag fürs Steuerjahr 2026
Was später bei der Stiftung eintrifft, zählt fürs nächste Jahr.
-
Frühling
Steuererklärung 2026
Die Bescheinigung deiner Stiftung beilegen. Sie weist auch die Nachzahlung mit dem Lückenjahr aus.
Fristen in deinen Kalender
Drei Termine mit Erinnerung am Vortag. Passt zu Apple, Google und Outlook.
Nur Lücken ab 2025
Jahre vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen. Eine Lücke bleibt höchstens zehn Jahre nachholbar.
Geld ist gebunden
Was in der Säule 3a liegt, kommt erst bei der Pensionierung oder in Ausnahmefällen wieder heraus. Zahl nur ein, was du nicht als Reserve brauchst.
Häufige Fragen
Für welche Jahre kann ich nachzahlen?
Nur für Lücken ab 2025, höchstens zehn Jahre zurück. Die Lücke 2025 kannst du frühestens 2026 schliessen. Jahre vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen.
Wie viel darf ich pro Jahr nachzahlen?
Höchstens den kleinen Beitrag des Jahres, in dem du nachzahlst, 2026 also CHF 7'258. Das gilt auch ohne Pensionskasse. Die Lücke eines Jahres schliesst du mit einem einzigen Einkauf. Was danach noch fehlt, verfällt. Ab 2027 steigt der kleine Beitrag auf CHF 7'373.
Welche Bedingungen gelten für die Nachzahlung?
Du brauchst im Jahr der Lücke und im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der volle ordentliche Beitrag eingezahlt sein. Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt. Eine Altersleistung aus der Säule 3a darfst du noch nicht bezogen haben. Den Einkauf beantragst du schriftlich bei deiner Stiftung.
Wie viel Steuern spare ich mit der Nachzahlung?
Ordentlicher Beitrag und Nachzahlung sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Grob gilt: Betrag mal Grenzsteuersatz. Bei CHF 7'258 und 20 Prozent sind das rund CHF 1'452. Für ein mittleres Einkommen liegt der Grenzsteuersatz je nach Kanton etwa zwischen 10 und 35 Prozent.
Bis wann muss das Geld bei der Stiftung sein?
Damit es im Steuerjahr 2026 zählt, bis Ende 2026. Massgebend ist der Tag, an dem das Geld bei der Stiftung eintrifft. Für die Nachzahlung wollen manche Stiftungen den Antrag schon bis Mitte Dezember. Frag früh nach ihrem Stichtag.
Was passiert mit meinen Angaben?
Nichts. Der Check rechnet in deinem Browser. Wir sehen deine Angaben nicht, speichern sie nicht und senden sie nirgends hin.
Warum empfiehlt Geldfuchs keine Stiftung?
Weil wir unabhängig bleiben und keine Provisionen nehmen. Vergleiche selbst nach Kosten, Anlagestrategie und der Möglichkeit, mehrere Konten zu führen.
Erinnerung per E-Mail
Wir erinnern dich Ende November an die Einzahlung und jedes Jahr an deine nächste Nachzahlung. Abmelden geht jederzeit.
Für die Erinnerung nutzen wir den Newsletter-Dienst beehiiv. Das Anmeldeformular von beehiiv lädt erst, wenn du auf den Knopf klickst. Danach bestätigst du die Anmeldung per E-Mail.
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Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung. Massgebend sind die Verordnung und die Angaben deiner Stiftung. Stand: .
Mehr zu den Beträgen aller Jahre: Säule 3a Maximalbetrag. Für die Rechnung bis zur Pensionierung: Säule-3a-Rechner.
Quellen
- BSV: Die dritte Säule, Einkäufe in die Säule 3a
- ESTV: Kreisschreiben Nr. 18a, Steuerliche Behandlung von Vorsorgebeiträgen und -leistungen der Säule 3a (22. Dezember 2025)
- Steuerverwaltung Thurgau: Abzugsberechtigte Beiträge an die gebundene Selbstvorsorge (Einkauf nach Art. 7a BVV 3)
- BSV: AHV/IV-Minimalrente steigt um 20 Franken (2. Oktober 2026, mit den Beträgen der Säule 3a ab 2027)
- BFS: 2024 lag der Medianlohn bei 7024 Franken brutto (25. November 2025)
- Luzerner Kantonalbank: Mit Säule 3a Steuern sparen (Beispiele Luzern und Zug, Stand Januar 2026)
- Berner Kantonalbank: Steuerersparnis mit der Säule 3a (Beispiel Belp)