Geldfuchs-Helfer · Steuerjahr 2026

Säule 3a: voll einzahlen und die Lücke 2025 schliessen

Seit diesem Jahr darfst du Lücken in der Säule 3a nachzahlen, zum ersten Mal für 2025. Der Check zeigt dir in zwei Minuten, wie viel du bis Ende Jahr noch einzahlen darfst und wie viel Steuern du damit sparst.

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  • Ohne Konto
  • Kein Anbieter-Tipp, keine Provision

1Schritt 1

Rechnen: Wie viel darfst du noch einzahlen?

Seit 2026 kannst du Lücken ab 2025 nachzahlen, wenn du in beiden Jahren AHV-pflichtig erwerbstätig warst und zuerst den vollen Beitrag 2026 einzahlst. Pro Jahr geht höchstens der kleine Beitrag von CHF 7'258. Der Check rechnet beides zusammen.

Deine Angaben

Beispielwerte
Bist du in einer Pensionskasse versichert?

Gilt für 2025 und 2026. Warst du in einem der Jahre anders versichert, zum Beispiel 2025 angestellt und 2026 selbstständig, stimmt die Rechnung nicht. Frag dann deine Stiftung nach dem Betrag.

Erwerbseinkommen in der Schweiz

Alle 3a-Konten zusammen. Die Beträge stehen auf den Bescheinigungen deiner Stiftung.

20 %

Von den letzten 1'000 Franken Einkommen geht dieser Anteil an die Steuern. Voreingestellt sind 20 Prozent, ein mittlerer Wert für den Medianlohn von rund CHF 84'000 im Jahr. Alleinstehend mit rund CHF 80'000 sind es zum Beispiel in Zug etwa 11 %, in Luzern etwa 17 % und in Belp BE etwa 23 %. Mehr Einkommen heisst mehr, verheiratet meist weniger. Genau rechnet der Steuerrechner der ESTV.

Dein Ergebnis

2026 noch einzahlen

CHF 7'258

ordentlicher Beitrag

Lücke 2025 nachzahlen

CHF 4'258

Nachzahlung 2026

Total bis Ende 2026

CHF 11'516

voll von den Steuern abziehbar

Steuerersparnis, geschätzt

CHF 2'303

bei 20 % Grenzsteuersatz

    Vereinfachte Rechnung mit festem Grenzsteuersatz. Keine Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung.

    2Schritt 2

    Nachzahlung beantragen: vier Schritte

    Die Nachzahlung heisst offiziell Einkauf in die Säule 3a. Du beantragst sie bei deiner 3a-Stiftung, die Stiftung prüft und bestätigt.

    1. Den Beitrag 2026 voll einzahlenZuerst muss der ganze ordentliche Beitrag für 2026 auf deinem 3a-Konto sein. Sonst ist keine Nachzahlung erlaubt.
    2. Formular bei der Stiftung verlangenDarin gibst du das Lückenjahr 2025, den Betrag und deine bisherigen Einzahlungen an. Manche Stiftungen wollen den Antrag bis Mitte Dezember. Den Text für die Anfrage findest du nebenan.
    3. Nach der Zusage überweisenÜberweise erst nach der Zusage der Stiftung und früh genug vor Ende Jahr. Massgebend ist der Tag, an dem das Geld bei ihr eintrifft.
    4. Bescheinigung aufbewahrenFür die Steuererklärung 2026 bekommst du eine Bescheinigung. Darauf stehen der ordentliche Beitrag und die Nachzahlung mit dem Lückenjahr. Beides ist voll abziehbar.

    Text für deine Anfrage

    3Schritt 3

    Fristen: damit es fürs Steuerjahr 2026 zählt

    Massgebend ist, wann das Geld bei der Stiftung eintrifft. Plane bei der Nachzahlung Zeit für das Formular und die Zusage ein.

    1. Jetzt

      Rechnen und Formular verlangen

      Frag bei deiner Stiftung nach dem Formular für die Nachzahlung und nach ihrem Stichtag.

    2. Beitrag 2026 überwiesen

      Der volle ordentliche Beitrag sollte jetzt unterwegs sein. Er ist die Voraussetzung für die Nachzahlung.

    3. Nachzahlung überwiesen

      Erst nach der Zusage der Stiftung. So bleibt genug Zeit, bis das Geld vor Jahresende eintrifft.

    4. Letzter Tag fürs Steuerjahr 2026

      Was später bei der Stiftung eintrifft, zählt fürs nächste Jahr.

    5. Frühling

      Steuererklärung 2026

      Die Bescheinigung deiner Stiftung beilegen. Sie weist auch die Nachzahlung mit dem Lückenjahr aus.

    Fristen in deinen Kalender

    Drei Termine mit Erinnerung am Vortag. Passt zu Apple, Google und Outlook.

    Nur Lücken ab 2025

    Jahre vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen. Eine Lücke bleibt höchstens zehn Jahre nachholbar.

    Geld ist gebunden

    Was in der Säule 3a liegt, kommt erst bei der Pensionierung oder in Ausnahmefällen wieder heraus. Zahl nur ein, was du nicht als Reserve brauchst.

    Häufige Fragen

    Für welche Jahre kann ich nachzahlen?

    Nur für Lücken ab 2025, höchstens zehn Jahre zurück. Die Lücke 2025 kannst du frühestens 2026 schliessen. Jahre vor 2025 lassen sich nicht nachzahlen.

    Wie viel darf ich pro Jahr nachzahlen?

    Höchstens den kleinen Beitrag des Jahres, in dem du nachzahlst, 2026 also CHF 7'258. Das gilt auch ohne Pensionskasse. Die Lücke eines Jahres schliesst du mit einem einzigen Einkauf. Was danach noch fehlt, verfällt. Ab 2027 steigt der kleine Beitrag auf CHF 7'373.

    Welche Bedingungen gelten für die Nachzahlung?

    Du brauchst im Jahr der Lücke und im Jahr der Nachzahlung ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz. Im Jahr der Nachzahlung muss zuerst der volle ordentliche Beitrag eingezahlt sein. Pro Lückenjahr ist nur ein Einkauf erlaubt. Eine Altersleistung aus der Säule 3a darfst du noch nicht bezogen haben. Den Einkauf beantragst du schriftlich bei deiner Stiftung.

    Wie viel Steuern spare ich mit der Nachzahlung?

    Ordentlicher Beitrag und Nachzahlung sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Grob gilt: Betrag mal Grenzsteuersatz. Bei CHF 7'258 und 20 Prozent sind das rund CHF 1'452. Für ein mittleres Einkommen liegt der Grenzsteuersatz je nach Kanton etwa zwischen 10 und 35 Prozent.

    Bis wann muss das Geld bei der Stiftung sein?

    Damit es im Steuerjahr 2026 zählt, bis Ende 2026. Massgebend ist der Tag, an dem das Geld bei der Stiftung eintrifft. Für die Nachzahlung wollen manche Stiftungen den Antrag schon bis Mitte Dezember. Frag früh nach ihrem Stichtag.

    Was passiert mit meinen Angaben?

    Nichts. Der Check rechnet in deinem Browser. Wir sehen deine Angaben nicht, speichern sie nicht und senden sie nirgends hin.

    Warum empfiehlt Geldfuchs keine Stiftung?

    Weil wir unabhängig bleiben und keine Provisionen nehmen. Vergleiche selbst nach Kosten, Anlagestrategie und der Möglichkeit, mehrere Konten zu führen.

    Willst du deine gesamten Finanzen professionell planen?

    Geldfuchs zeigt dir, wo du finanziell stehst, wo du sparen kannst und ob dein Geld für deine Pläne reicht – ohne teuren Finanzplaner.

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    Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung. Massgebend sind die Verordnung und die Angaben deiner Stiftung. Stand: .

    Mehr zu den Beträgen aller Jahre: Säule 3a Maximalbetrag. Für die Rechnung bis zur Pensionierung: Säule-3a-Rechner.

    Quellen