Die wichtigsten Zahlen der 2. Säule 2027: Koordinationsabzug CHF 26'880, Eintrittsschwelle CHF 23'040, Mindestzins 1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend), Mindestumwandlungssatz 6,8%.
Diese Werte gelten ab 1.1.2027. Bis 31.12.2026 gelten die Werte 2026.
| Kennzahl | Wert 2027 |
|---|---|
| Koordinationsabzug | CHF 26'880 |
| Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn) | CHF 23'040 |
| Obere Limite des BVG-Jahreslohns | CHF 92'160 |
| Mindestzins auf dem Altersguthaben (Obligatorium) | 1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend) |
| Mindestumwandlungssatz (Obligatorium, Referenzalter) | 6,8% |
Quelle: Bundesrat/EDI, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026. Viele Pensionskassen versichern über das Obligatorium hinaus; im Überobligatorium gelten eigene Zins- und Umwandlungssätze.
1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend) pro Jahr auf dem obligatorischen Altersguthaben. Im Überobligatorium können Pensionskassen davon abweichen.
Er wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den BVG-versicherten Lohn zu bestimmen. Beispiel: Bei CHF 80'000 Bruttolohn sind CHF 53'120 versichert. Bei Teilzeit kann der volle Abzug die Vorsorge empfindlich schmälern; manche Kassen passen ihn dem Pensum an.
Er rechnet das obligatorische Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente um: CHF 100'000 Guthaben ergeben CHF 6'800 Rente pro Jahr. Für überobligatorische Guthaben verwenden die Kassen meist tiefere Sätze.