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BVG-Kennzahlen 2027

Die wichtigsten Zahlen der 2. Säule 2027: Koordinationsabzug CHF 26'880, Eintrittsschwelle CHF 23'040, Mindestzins 1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend), Mindestumwandlungssatz 6,8%.

Diese Werte gelten ab 1.1.2027. Bis 31.12.2026 gelten die Werte 2026.

Die BVG-Kennzahlen 2027

KennzahlWert 2027
KoordinationsabzugCHF 26'880
Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn)CHF 23'040
Obere Limite des BVG-JahreslohnsCHF 92'160
Mindestzins auf dem Altersguthaben (Obligatorium)1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend)
Mindestumwandlungssatz (Obligatorium, Referenzalter)6,8%

Quelle: Bundesrat/EDI, Medienmitteilung vom 2. Oktober 2026. Viele Pensionskassen versichern über das Obligatorium hinaus; im Überobligatorium gelten eigene Zins- und Umwandlungssätze.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BVG-Mindestzins 2027?

1,75% (Empfehlung, Entscheid des Bundesrats ausstehend) pro Jahr auf dem obligatorischen Altersguthaben. Im Überobligatorium können Pensionskassen davon abweichen.

Was bedeutet der Koordinationsabzug von CHF 26'880?

Er wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den BVG-versicherten Lohn zu bestimmen. Beispiel: Bei CHF 80'000 Bruttolohn sind CHF 53'120 versichert. Bei Teilzeit kann der volle Abzug die Vorsorge empfindlich schmälern; manche Kassen passen ihn dem Pensum an.

Was bedeutet der Umwandlungssatz von 6,8%?

Er rechnet das obligatorische Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente um: CHF 100'000 Guthaben ergeben CHF 6'800 Rente pro Jahr. Für überobligatorische Guthaben verwenden die Kassen meist tiefere Sätze.