Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2023 CHF 7'056 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 35'280 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).
Das ist der Stand 2023. Aktuell gelten die Werte 2026.
| Situation | Maximalbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug) | CHF 7'056 |
| Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens) | CHF 35'280 |
Quelle: BSV und ESTV, jaehrliche Mitteilungen des Bundes.
Wer Lücken aus Vorjahren schliessen will, findet die Regeln unter 3a nachzahlen.
CHF 7'056 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 35'280.
Die Einzahlung muss bis Ende 2023 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2023 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.
Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.