Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2022 CHF 6'883 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 34'416 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).
Das ist der Stand 2022. Aktuell gelten die Werte 2026.
| Situation | Maximalbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug) | CHF 6'883 |
| Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens) | CHF 34'416 |
Quelle: BSV und ESTV, jaehrliche Mitteilungen des Bundes.
Wer Lücken aus Vorjahren schliessen will, findet die Regeln unter 3a nachzahlen.
CHF 6'883 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 34'416.
Die Einzahlung muss bis Ende 2022 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2022 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.
Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.