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Säule 3a Maximalbetrag 2025

Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2025 CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 36'288 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).

Das ist der Stand 2025. Aktuell gelten die Werte 2026.

Die Maximalbeträge 2025

SituationMaximalbetrag pro Jahr
Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug)CHF 7'258
Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens)CHF 36'288

Quelle: BSV, Masszahlen der Sozialversicherungen 2025/2026.

Wer Lücken aus Vorjahren schliessen will, findet die Regeln unter 3a nachzahlen.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Säule-3a-Maximalbetrag 2025?

CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.

Bis wann muss ich einzahlen?

Die Einzahlung muss bis Ende 2025 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2025 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.

Was passiert beim Bezug?

Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.