Der Maximalbetrag für die Säule 3a beträgt 2025 CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse und CHF 36'288 für Erwerbstätige ohne Pensionskasse (höchstens 20% des Netto-Erwerbseinkommens).
Das ist der Stand 2025. Aktuell gelten die Werte 2026.
| Situation | Maximalbetrag pro Jahr |
|---|---|
| Angestellte mit Pensionskasse (kleiner Abzug) | CHF 7'258 |
| Erwerbstätige ohne Pensionskasse, z.B. Selbstständige (grosser Abzug, max. 20% des Netto-Erwerbseinkommens) | CHF 36'288 |
Quelle: BSV, Masszahlen der Sozialversicherungen 2025/2026.
Wer Lücken aus Vorjahren schliessen will, findet die Regeln unter 3a nachzahlen.
CHF 7'258 für Angestellte mit Pensionskasse. Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis 20% des Netto-Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.
Die Einzahlung muss bis Ende 2025 beim 3a-Anbieter eingegangen sein, damit sie im Steuerjahr 2025 zählt. Wer auf den letzten Tag zahlt, riskiert die Verbuchung im Folgejahr.
Das 3a-Guthaben wird beim Bezug getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert (Kapitalbezugssteuer). Die Höhe hängt stark vom Kanton ab; der Geldfuchs-Kantonsvergleich zeigt die Unterschiede.