Die wichtigsten Zahlen der 2. Säule 2021: Koordinationsabzug CHF 25'095, Eintrittsschwelle CHF 21'510, Mindestzins 1%, Mindestumwandlungssatz 6,8%.
Das ist der Stand 2021. Aktuell gelten die Werte 2026.
| Kennzahl | Wert 2021 |
|---|---|
| Koordinationsabzug | CHF 25'095 |
| Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn) | CHF 21'510 |
| Obere Limite des BVG-Jahreslohns | CHF 86'040 |
| Mindestzins auf dem Altersguthaben (Obligatorium) | 1% |
| Mindestumwandlungssatz (Obligatorium, Referenzalter) | 6,8% |
Quelle: BSV und ESTV, jaehrliche Mitteilungen des Bundes. Viele Pensionskassen versichern über das Obligatorium hinaus; im Überobligatorium gelten eigene Zins- und Umwandlungssätze.
1% pro Jahr auf dem obligatorischen Altersguthaben. Im Überobligatorium können Pensionskassen davon abweichen.
Er wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den BVG-versicherten Lohn zu bestimmen. Beispiel: Bei CHF 80'000 Bruttolohn sind CHF 54'905 versichert. Bei Teilzeit kann der volle Abzug die Vorsorge empfindlich schmälern; manche Kassen passen ihn dem Pensum an.
Er rechnet das obligatorische Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente um: CHF 100'000 Guthaben ergeben CHF 6'800 Rente pro Jahr. Für überobligatorische Guthaben verwenden die Kassen meist tiefere Sätze.