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BVG-Kennzahlen 2021

Die wichtigsten Zahlen der 2. Säule 2021: Koordinationsabzug CHF 25'095, Eintrittsschwelle CHF 21'510, Mindestzins 1%, Mindestumwandlungssatz 6,8%.

Das ist der Stand 2021. Aktuell gelten die Werte 2026.

Die BVG-Kennzahlen 2021

KennzahlWert 2021
KoordinationsabzugCHF 25'095
Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn)CHF 21'510
Obere Limite des BVG-JahreslohnsCHF 86'040
Mindestzins auf dem Altersguthaben (Obligatorium)1%
Mindestumwandlungssatz (Obligatorium, Referenzalter)6,8%

Quelle: BSV und ESTV, jaehrliche Mitteilungen des Bundes. Viele Pensionskassen versichern über das Obligatorium hinaus; im Überobligatorium gelten eigene Zins- und Umwandlungssätze.

Das Wichtigste in Kürze

Häufige Fragen

Wie hoch ist der BVG-Mindestzins 2021?

1% pro Jahr auf dem obligatorischen Altersguthaben. Im Überobligatorium können Pensionskassen davon abweichen.

Was bedeutet der Koordinationsabzug von CHF 25'095?

Er wird vom AHV-Jahreslohn abgezogen, um den BVG-versicherten Lohn zu bestimmen. Beispiel: Bei CHF 80'000 Bruttolohn sind CHF 54'905 versichert. Bei Teilzeit kann der volle Abzug die Vorsorge empfindlich schmälern; manche Kassen passen ihn dem Pensum an.

Was bedeutet der Umwandlungssatz von 6,8%?

Er rechnet das obligatorische Altersguthaben bei der Pensionierung in eine lebenslange Jahresrente um: CHF 100'000 Guthaben ergeben CHF 6'800 Rente pro Jahr. Für überobligatorische Guthaben verwenden die Kassen meist tiefere Sätze.