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Säule 3a 2026: Nachzahlung und Fristen bis zum Jahresende

Dieses Jahr kannst du erstmals die Lücke 2025 in der Säule 3a nachzahlen. Wir zeigen dir Beträge, Fristen bis zum 31.12. und eine Checkliste für dich.

· 4 Min. Lesezeit
Säule 3a 2026: Nachzahlung und Fristen bis zum Jahresende

Bei der Säule 3a ist dieses Jahr etwas neu: Du kannst zum ersten Mal eine Lücke nachzahlen, nämlich die von 2025. Das senkt deine Steuern 2026, wenn das Geld rechtzeitig bei der Stiftung ankommt (Stand Oktober 2026).

Geld muss da sein bis

31.12.2026

Ein Donnerstag. Massgebend ist der Eingang bei deiner Stiftung.

Maximalbetrag 2026

CHF 7'258

Mit Pensionskasse. Ohne: bis 20 % des Einkommens, höchstens CHF 36'288

Nachzahlung Lücke 2025

bis CHF 7'258

Zusätzlich zum vollen Beitrag 2026

Was dieses Jahr neu ist

Seit 2025 darfst du fehlende 3a-Einzahlungen unter Bedingungen nachholen. Die erste Lücke, die entstehen konnte, ist 2025. Schliessen kannst du sie frühestens in diesem Jahr. Die Beträge aller Jahre findest du in unserer Übersicht zum Säule 3a Maximalbetrag.

Das brauchst du

  • Erwerbseinkommen mit AHV in der Schweiz, in beiden Jahren
  • Den vollen Beitrag 2026 bereits eingezahlt
  • Eine Lücke 2025, weil du nicht den ganzen Betrag eingezahlt hast
  • Noch keine Altersleistung aus der 3a bezogen

Das geht nicht

  • Lücken vor 2025 nachzahlen
  • Mehr als CHF 7'258 nachzahlen, auch ohne Pensionskasse
  • Die Lücke eines Jahres in zwei Schritten schliessen
  • Nachzahlen, bevor der Beitrag 2026 voll ist

Wichtig: Die Lücke eines Jahres schliesst du mit einem einzigen Einkauf. Was er nicht deckt, kannst du später nicht mehr nachholen.

Ein Beispiel mit Anna

Anna ist 34, angestellt und hat eine Pensionskasse. 2025 hat sie CHF 3'000 eingezahlt, ihre Lücke beträgt also CHF 4'258. Für 2026 hat sie noch nichts einbezahlt. Ihr Grenzsteuersatz liegt bei 20 %. Das Beispiel ist erfunden.

Annas Einzahlung bis Ende 2026 (CHF)

Voller Beitrag 20267'258
Nachzahlung Lücke 20254'258
Steuerersparnis, geschätzt2'303

Hier: 7'258 plus 4'258 sind 11'516, mal 20 % sind rund 2'303. Die Nachzahlung deckt hier die ganze Lücke und liegt unter dem Höchstbetrag von CHF 7'258. Vereinfachte Rechnung mit festem Grenzsteuersatz. Mit deinen Zahlen rechnet der 3a-Check, mit Blick auf die Rendite bis zur Pensionierung der Säule-3a-Rechner.

Dein Fahrplan bis 31.12.

  1. Jetzt

    Stand prüfen, Stiftung fragen

    Wie viel hast du 2025 und 2026 eingezahlt? Frag deine Stiftung nach ihrem Stichtag und dem Formular für die Nachzahlung.

  2. 30.11.

    Beitrag 2026 überweisen

    Wir empfehlen: Ende November. Der volle Beitrag ist die Voraussetzung für die Nachzahlung.

  3. 15.12.

    Nachzahlung überweisen

    Erst nach der Zusage deiner Stiftung. Manche wollen den Antrag schon bis Mitte Dezember.

  4. 25.12.

    Weihnachten, ein Freitag

    Der 26.12. ist ein Samstag. Bis Jahresende bleiben danach nur noch vier Arbeitstage.

  5. 31.12.

    Letzter Tag fürs Steuerjahr 2026

    Was später bei der Stiftung eintrifft, zählt fürs nächste Jahr.

  6. 1.1.2027

    Höherer Betrag

    Ab dann gelten CHF 7'373 mit und CHF 36'864 ohne Pensionskasse.

Welche Bankzeiten und Stichtage deine Stiftung hat, wissen wir nicht. Sie unterscheiden sich. Plane lieber früher.

Das kannst du jetzt tun

Checkliste

Eine Kurzfassung mit Rechenbeispiel nach Grenzsteuersatz steht auf unserer Seite Säule 3a vor Jahresende 2026. Wie die 3a im Ganzen funktioniert, erklärt unser Säule-3a-Ratgeber.

Finanzkalender

Alle wichtigen Finanztermine auf einen Blick, von der 3a-Einzahlung über den Prämienwechsel bis zur AHV: Im Finanzkalender steht zu jedem Termin der passende Helfer oder Rechner. Gratis auch als Abo für deinen Kalender.

Häufige Fragen

Zählt eine Einzahlung im Januar noch für 2026?

Nein. Für das Steuerjahr 2026 zählt, was bis Ende 2026 bei der Stiftung eintrifft. Eine Einzahlung im Januar 2027 gilt für 2027, dann mit dem höheren Betrag von CHF 7'373 (mit Pensionskasse).

Was passiert, wenn ich 2026 nicht das Maximum einzahle?

Dann entsteht eine Lücke für 2026. Du kannst sie ab 2027 nachzahlen, wenn du die Bedingungen erfüllst und zuerst den vollen Beitrag 2027 einzahlst. Pro Lückenjahr ist wie oben nur ein Einkauf möglich.

Muss ich die Lücke 2025 schon dieses Jahr schliessen?

Nein. Eine Lücke bleibt nachholbar, solange sie nicht älter als zehn Jahre ist. Wer sie dieses Jahr einkauft, zieht sie in der Steuererklärung 2026 ab. Ob sich das für dich lohnt, hängt von deinem Einkommen und deiner Reserve ab.

Wie viel Steuern spare ich?

Grob gilt: Betrag mal Grenzsteuersatz. Bei CHF 7'258 und 20 % sind das rund CHF 1'450. Dein Wert hängt von Einkommen, Kanton und Gemeinde ab. Genau rechnet der Steuerrechner der Steuerverwaltung deines Kantons.

Stand Oktober 2026. Grundlage: BSV (Säule 3a, Beträge 2026 und 2027), Art. 7a BVV 3 und die Praxis der Steuerverwaltung Thurgau. Wir gehen vom Eingang des Geldes bei der Stiftung aus, wie im 3a-Check: Lass dir den Stichtag von deiner Stiftung bestätigen. Das ist keine Anlage-, Steuer- oder Vorsorgeberatung, sondern eine Orientierung.