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Kapitalbezug oder Rente? So wählst du bei der Pensionierung

Rente oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse: Wir zeigen dir Steuerfolgen, Break-even und wie ein gestaffelter Bezug dir mehrere Tausend Franken Steuern spart.

· 9 Min. Lesezeit
Kapitalbezug oder Rente? So wählst du bei der Pensionierung

Mit 63 oder 65 steht die grösste Finanzentscheidung deines Lebens an und die meisten treffen sie mit erstaunlich wenig Vorbereitung: Rente oder Kapital? Deine Pensionskasse zahlt dir entweder eine monatliche Rente bis an dein Lebensende oder dein gesamtes Alterskapital auf einen Schlag aus, oft eine Summe zwischen CHF 200'000 und über einer Million Franken. Wann du dich festlegen musst, steht im Reglement deiner Pensionskasse, oft schon ein bis drei Jahre vor der Pensionierung. Was einmal gewählt ist, lässt sich danach nicht mehr rückgängig machen.

Dabei hängt viel mehr davon ab als nur der Betrag auf deinem Vorsorgeausweis: deine Steuerrechnung, wie lange dein Geld reichen muss und wie viel Verantwortung du selbst übernehmen willst. Wir zeigen dir, wie sich Rente und Kapitalbezug unterscheiden, ab wann sich welche Variante eher lohnt und wie ein gestaffelter Bezug dir dabei hilft, mehrere Tausend Franken Steuern zu sparen.

Rente oder Kapital: Was du eigentlich wählst

Bei der Rente wandelt deine Pensionskasse dein angespartes Alterskapital mit dem sogenannten Umwandlungssatz in eine lebenslange, monatliche Rente um. Der gesetzliche Mindestumwandlungssatz liegt 2026 unverändert bei 6,8 Prozent auf dem obligatorischen BVG-Teil deines Guthabens, das ergibt CHF 6'800 Rente pro Jahr je CHF 100'000 Altersguthaben. Auf den überobligatorischen Teil wenden viele Pensionskassen allerdings einen deutlich tieferen Satz an, oft zwischen 5 und 5,5 Prozent. Wie hoch dein persönlicher, effektiver Umwandlungssatz ausfällt, steht auf deinem Vorsorgeausweis und weicht bei vielen Kassen spürbar vom gesetzlichen Minimum ab.

Die AHV-Rente läuft übrigens unabhängig davon weiter und wird nie als Kapital ausbezahlt, wie du sie berechnest, zeigen wir dir in AHV-Rente berechnen: Was du 2026 wirklich bekommst. Dieser Beitrag hier dreht sich ausschliesslich um deine Pensionskasse und deine Säule 3a.

Beim Kapitalbezug erhältst du dein gesamtes Altersguthaben oder einen Teil davon als Einmalzahlung. Ab diesem Moment trägst du selbst die Verantwortung: für die Rendite, für das Langlebigkeitsrisiko und dafür, dass das Geld bis ans Lebensende reicht. Viele Pensionskassen erlauben zusätzlich einen Mittelweg, den Teilbezug, zum Beispiel die Hälfte als Rente und die Hälfte als Kapital. Ob und wie viel Teilbezug dein Reglement zulässt, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, frag aktiv nach.

Ab wann sich die Rente lohnt: der Break-even

Ein Rechenbeispiel macht das greifbarer. Nimm ein Altersguthaben von CHF 500'000 und einen Umwandlungssatz von 6 Prozent, das ergibt eine jährliche Rente von CHF 30'000. Bezogen einzig auf das eingesetzte Kapital hast du nach rund 17 Jahren Rentenbezug insgesamt so viel erhalten, wie das ursprüngliche Kapital betrug, das ist der einfachste Break-even.

Legst du das Kapital stattdessen selbst an und erzielst dabei eine moderate Rendite, wächst dein Vergleichswert in der Zwischenzeit mit, wodurch sich der reale Break-even spürbar nach hinten verschiebt, oft in Richtung 20 Jahre und mehr. Wirst du deutlich älter als dieser Punkt, hat sich rückblickend eher die Rente gelohnt. Stirbst du früher, wäre das Kapital die bessere Wahl gewesen, zumindest für deine Erben, denn ungenutztes Rentenkapital fällt beim Tod grösstenteils an die Pensionskasse und nicht an deinen Nachlass.

Genau hier liegt das Kernproblem: Deinen eigenen Todeszeitpunkt kennst du nicht im Voraus. Die Rente nimmt dir dieses Risiko vollständig ab, du bekommst garantiert Geld, so lange du lebst, egal ob das 68 oder 98 wird. Der Kapitalbezug gibt dir dafür Flexibilität und die Möglichkeit, ungenutztes Vermögen an deine Erben weiterzugeben. Mit unserem Kapitalbezug-Rechner rechnest du beide Varianten mit deinen eigenen Zahlen durch, inklusive Steuern, Rendite-Annahme und Lebenserwartung.

Steuern: der grösste Unterschied zwischen Rente und Kapital

Bei der Rente zahlst du jedes Jahr reguläre Einkommenssteuer auf die ausbezahlte Summe, zusammen mit deinem übrigen Einkommen, zum ganz normalen Steuersatz. Läuft die Rente über 20 oder 25 Jahre, zahlst du entsprechend über die gesamte Zeit Steuern darauf, dafür taucht das Vermögen selbst nicht mehr in deiner Steuererklärung auf, sobald es als Rente bei dir eintrifft, ist es ja bereits verbraucht.

Beim Kapitalbezug ist es umgekehrt: Du zahlst einmalig eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer, getrennt von deinem übrigen Einkommen und zu einem reduzierten, aber innerhalb dieser separaten Steuer weiterhin progressiven Satz. Wie hoch sie ausfällt, hängt stark von deinem Wohnkanton im Bezugsjahr ab und schwankt kantonal enorm. Bei einer Auszahlung von CHF 500'000 bewegt sich die Steuer je nach Kanton zwischen rund CHF 25'000 und CHF 50'000, bei CHF 1'000'000 zwischen rund CHF 50'000 und CHF 110'000. Wohnst du in einem steuergünstigen Kanton wie Schwyz, Zug oder Obwalden, profitierst du deutlich stärker als in Kantonen wie Genf, Waadt oder Bern. Weil dein Wohnsitz im Auszahlungsjahr zählt, lohnt sich ein Blick auf die Kapitalauszahlungssteuer deines aktuellen oder künftigen Wohnkantons, bevor du den Bezug beantragst.

Was mit deiner Familie passiert: Ehepartner und Kinder

Die Wahl zwischen Rente und Kapital betrifft nicht nur dich allein. Wählst du die Rente, erhält deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner nach deinem Tod automatisch eine Ehegattenrente, im BVG-Obligatorium mindestens 60 Prozent deiner zuletzt bezogenen Rente, viele Pensionskassenreglemente sehen sogar mehr vor. Sind minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder vorhanden, kommt zusätzlich eine Waisenrente dazu. Diese Absicherung läuft automatisch, ganz ohne separate Police oder Antrag.

Beim Kapitalbezug fällt dieser automatische Schutz weg. Stirbst du kurz nach der Pensionierung und hast einen Teil des Kapitals bereits ausgegeben oder ungünstig investiert, steht deine Familie ohne die gewohnte Ehegattenrente da. Deshalb verlangt das Gesetz beim Kapitalbezug eine zusätzliche Hürde: Bist du verheiratet, braucht es für die Auszahlung die schriftliche, notariell beglaubigte Zustimmung deiner Ehepartnerin oder deines Ehepartners. Für die Rente gilt diese Pflicht nicht, weil deine Familie dort ohnehin automatisch abgesichert bleibt.

Das ist kein blosses Formular, sondern ein echter Schutzmechanismus. Bevor deine Partnerin oder dein Partner unterschreibt, lohnt sich ein gemeinsames Gespräch darüber, wie ihr die Verantwortung für das Kapital nach einem allfälligen Todesfall regeln wollt, zum Beispiel über eine eigene Risikoversicherung oder einen klaren Anlage- und Verbrauchsplan.

Gestaffelter Bezug: so brichst du die Steuerprogression

Weil die Kapitalauszahlungssteuer progressiv ist, gilt ein einfacher Grundsatz: Je mehr du in einem einzigen Jahr beziehst, desto höher der Steuersatz auf der gesamten Summe. Beziehst du dein Vorsorgegeld stattdessen über mehrere Jahre gestaffelt, wird jede Teilsumme für sich besteuert und die Progression bricht.

Bei der Säule 3a ist das vergleichsweise einfach umzusetzen, sofern du über die Jahre mehrere Konten geführt hast. Wie die Säule 3a grundsätzlich funktioniert, liest du in Säule 3a: Alles, was du 2026 wissen musst. Die gängige Faustregel für die Kontenzahl: Eröffne ein neues 3a-Konto, sobald das aktuelle rund CHF 30'000 bis 50'000 erreicht hat. Bei einem Maximalbeitrag von CHF 7'258 pro Jahr (2026, mit Pensionskasse) beziehungsweise bis zu CHF 36'288 ohne Pensionskasse baust du über eine ganze Erwerbskarriere so leicht drei bis fünf Konten auf, ohne zusätzlichen Aufwand.

Zur Pensionierung beziehst du diese Konten dann nicht alle im gleichen Kalenderjahr, sondern verteilt über mehrere Jahre, das senkt die Steuerlast auf jedem einzelnen Bezug spürbar. Ein Bezug ist frühestens fünf Jahre vor deinem ordentlichen Referenzalter möglich und lässt sich, solange du erwerbstätig bleibst, um bis zu fünf Jahre darüber hinaus aufschieben, längstens bis Alter 70.

Beim Kapital aus der Pensionskasse ist eine Staffelung schwieriger, weil viele Kassen reglementarisch nur einen einzigen Bezugszeitpunkt vorsehen. Einige Kassen erlauben aber einen Teilbezug in den Jahren vor der ordentlichen Pensionierung, etwa im Rahmen einer schrittweisen Reduktion des Beschäftigungsgrads. Ob und wie das bei deiner Kasse funktioniert, steht im Vorsorgereglement, im Zweifel hilft ein Anruf bei der PK-Verwaltung weiter.

Die geplante Steuererhöhung, die vorerst vom Tisch ist

Der Bundesrat wollte im Rahmen des Entlastungspakets 27 die Besteuerung von Kapitalbezügen aus der 2. und 3. Säule erhöhen, um zusätzliche Bundeseinnahmen von rund CHF 190 Millionen pro Jahr zu erzielen. Für alle, die eine Pensionierung in den nächsten Jahren planen, war das ein berechtigter Grund zur Sorge. Das Parlament hat diesen Vorschlag im März 2026 jedoch verworfen, die heute geltende, privilegierte Besteuerung von Kapitalbezügen bleibt vorerst unverändert bestehen.

Das ändert nichts daran, dass sich das Steuerrecht grundsätzlich wieder verändern kann. Wer seine Pensionierung mehrere Jahre im Voraus plant, sollte deshalb regelmässig prüfen, ob sich an den aktuellen Regeln etwas verändert hat, statt sich blind auf einen einmal errechneten Wert zu verlassen.

Praxistipp: Fang 5 bis 10 Jahre vorher an zu rechnen

Warte mit der Entscheidung nicht bis zum letzten Jahr vor der Pensionierung. Verlange schon 5 bis 10 Jahre im Voraus einen aktuellen Vorsorgeausweis und prüfe den effektiven Umwandlungssatz deiner Pensionskasse, nicht nur den gesetzlichen Mindestsatz. Hast du bisher nur ein Säule-3a-Konto, eröffne jetzt ein zweites oder drittes, damit du beim Bezug überhaupt staffeln kannst. Wer noch mehrere Jahre vor der Pensionierung steht, kann zusätzlich mit einem freiwilligen PK-Einkauf Steuern sparen, lange bevor der eigentliche Bezug zum Thema wird. Rechne deine persönliche Situation ausserdem mit dem Kapitalbezug-Rechner durch, am besten mit mehreren Annahmen zu Lebenserwartung und Rendite. Sprich zudem frühzeitig mit deiner Pensionskasse über die Fristen für deinen Entscheid.

Fazit

Es gibt keine pauschal richtige Antwort auf die Frage Rente oder Kapital, dafür hängt zu viel von deiner Gesundheit, deiner Familiensituation und deiner Bereitschaft ab, Geld selbst zu verwalten. Was sich aber für praktisch jede und jeden lohnt: mehrere Säule-3a-Konten führen, den Bezug staffeln und frühzeitig rechnen statt erst im letzten Moment zu entscheiden. Zwischen der besten und der schlechtesten Umsetzung derselben Grundentscheidung liegen oft mehrere Zehntausend Franken Steuern. Die lassen sich mit etwas Vorlauf fast immer sparen.