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AHV-Lücken schliessen: Beitragsjahr 2021 verfällt Ende 2026

Das Beitragsjahr 2021 verfällt Ende 2026. Wir zeigen dir, wie du AHV-Lücken im Kontoauszug findest, was sie an Rente kosten und was du jetzt konkret tun kannst.

· 4 Min. Lesezeit
AHV-Lücken schliessen: Beitragsjahr 2021 verfällt Ende 2026

Fehlt in deinem AHV-Konto das Jahr 2021, muss die Ausgleichskasse die Beiträge bis Ende 2026 per Verfügung festlegen (Stand Oktober 2026). Die Verfügung ist ihr schriftlicher Entscheid und muss dann bei dir angekommen sein. Danach lässt sich die Lücke meist nicht mehr schliessen.

Fristende für 2021

31.12.2026

Die Verfügung muss bis dann bei dir sein. Abgeleitet aus Art. 16 AHV-Gesetz.

Kürzung pro Lücke

1/44

Rund 2,3 % der Rente, pro fehlendes Jahr und lebenslang

Mindestbeitrag 2021

CHF 503

Für Nichterwerbstätige, je nach Vermögen mehr

Fehlt bei dir das Jahr 2021?

  1. Kontoauszug bestellen

    Kostenloser Gesamtauszug deines AHV-Kontos (IK-Auszug) über ahv-iv.ch oder bei einer beliebigen Ausgleichskasse.

  2. Jahr 2021 suchen

    Fehlt das Jahr oder steht dort weniger, als du verdient hast?

  3. Ursache klären

    Lohn nicht gemeldet, nichterwerbstätig oder Ausland? Das bestimmt den Weg.

  4. Ausgleichskasse melden

    Nichterwerbstätige schreiben der Kasse am Wohnsitz. Sie prüft den Fall und verfügt.

  5. Verfügung bezahlen

    Falls du etwas schuldest, zahlst du den verfügten Betrag und prüfst den Auszug erneut.

Mehr dazu: IK-Auszug lesen und AHV-Rente berechnen.

Was kostet dich eine Lücke?

Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Altersrente um rund 1/44, also rund 2,3 % ein Leben lang. Probier es mit deiner Rente aus.

Was kostet dich eine Lücke?

Bis zu CHF 57 weniger pro Monat

Das sind rund CHF 745 pro Jahr bei 13 Auszahlungen (unsere Rechnung): Rente CHF 2'520 × 1 ÷ 44. Lebenslang, solange die Lücke bleibt.

Richtwert für Einzelpersonen, keine amtliche Berechnung. Die Ausgleichskasse rechnet mit den Rententabellen. Bei Ehepaaren dämpft der Plafond die Wirkung. Dass auch die 13. Rente im gleichen Verhältnis sinkt, ist unsere Rechnung.

Nachzahlung gegen Rentenverlust (CHF)

Mindestbeitrag 2021, einmalig503
Rentenverlust pro Jahr, Maximalrente745
Rentenverlust pro Jahr, Minimalrente372

Unsere Rechnung, nicht amtlich bestätigt: Rente 2026 (Maximalrente CHF 2'520, Minimalrente CHF 1'260) ÷ 44 × 13. Dass die 13. Rente im gleichen Verhältnis sinkt, ist unsere Annahme. Mit 12 Renten wären es CHF 687 und CHF 344. Der Mindestbeitrag ist nur die Untergrenze für Nichterwerbstätige. Verzugszins (5 % pro Jahr) kann dazukommen.

Wer kann noch nachzahlen?

Jetzt prüfen lassen

  • 2021 nichterwerbstätig und nie gemeldet
  • Studium, Pause oder Sabbatical ohne Meldung
  • Lohn 2021 fehlt im Auszug

Meist keine Nachzahlung nötig oder möglich

  • Jahr 2020 und früher: Frist abgelaufen
  • Jahre im Ausland: Nachzahlung meist nicht möglich
  • Ehepartnerin oder Ehepartner zahlte genug ein

Ehepaare

Dein Beitrag gilt als bezahlt, wenn deine Ehepartnerin oder dein Ehepartner 2021 erwerbstätig war und mindestens den doppelten Mindestbeitrag eingezahlt hat (CHF 1'006). Die Ehe allein genügt nicht. Prüf es im Auszug.

Dein Fahrplan bis Jahresende

  1. Jetzt

    Auszug bestellen

    Kostenlos. Das Jahr 2021 im Konto suchen.

  2. Bald

    Bei der Kasse melden

    Wir empfehlen: so früh wie möglich, spätestens im November. Die Kasse braucht Zeit.

  3. 31.12.

    Letzter Tag für 2021

    Die Verfügung muss bis dann bei dir sein. Rechne nicht mit Verlängerung.

  4. 1.1.2027

    Höhere Renten

    Minimalrente CHF 1'280, Maximalrente CHF 2'560. Eine Lücke kostet dann etwas mehr.

  5. Ende 2027

    Jahr 2022 verfällt

    Jedes Jahr fällt das älteste nachzahlbare Beitragsjahr weg.

Das kannst du jetzt tun

Und wenn die Frist verpasst ist?

Dann bleibt die Lücke meist bestehen und deine Rente sinkt um rund 2,3 % pro fehlendes Jahr. Zwei Dinge solltest du kennen.

Jugendjahre

Beiträge aus deinen Jugendjahren (vor dem 21. Altersjahr, etwa in der Lehre) können bis zu drei spätere Lücken füllen, aber erst, wenn eine Nachzahlung nicht mehr möglich ist. Die Kasse entscheidet im Einzelfall. Verlass dich nicht darauf.

Säule 3a

Bei der Säule 3a kannst du fehlende Einzahlungen ab 2025 bis zehn Jahre nachholen. Das schliesst keine AHV-Lücke.

Häufige Fragen

Kann ich die Frist verlängern lassen?

Nein. Die Frist in Art. 16 des AHV-Gesetzes (AHVG) lässt sich weder unterbrechen noch verlängern, auch nicht durch eine Anfrage. Es zählt, dass dir die Verfügung der Kasse bis Ende 2026 zugestellt wurde, nicht deine Zahlung. Für Selbständige und Nichterwerbstätige kann bei spät rechtskräftiger Steuerveranlagung ausnahmsweise mehr Zeit bleiben. Verlass dich nicht darauf und frag deine Kasse.

Wie viel kostet die Nachzahlung?

Nichterwerbstätige zahlen für 2021 mindestens CHF 503, je nach Vermögen und Renteneinkommen bis höchstens rund CHF 25'150. Verzugszins kann dazukommen. Hat dein Arbeitgeber die Beiträge vom Lohn abgezogen und nie abgeliefert, wird der Lohn nach der Rechtsprechung in der Regel trotzdem eingetragen, wenn du den Abzug einwandfrei belegen kannst. Dann zahlst du nichts nach. Ob dafür dieselbe Frist gilt, ist nicht abschliessend geklärt: Melde dich auch dann noch vor Jahresende.

Lohnt sich die Nachzahlung?

Das hängt von deinem Beitrag ab. Beim Mindestbeitrag von CHF 503 hast du das Geld bei der Maximalrente nach rund 8 Monaten Rente wieder drin, bei der Minimalrente nach rund 16 Monaten (unsere Rechnung mit 13 Renten, ohne Teuerung). Verzugszins und ein höherer Beitrag verlängern das. Es lohnt sich nur, wenn das Jahr nicht anderweitig gedeckt ist und du unter der vollen Beitragsdauer bleibst (meist 44 Jahre). Frag deine Kasse, bevor du zahlst.

Was gilt, wenn ich 2021 im Ausland gelebt habe?

Diese Jahre lassen sich meist nicht nachzahlen. Schweizerinnen und Schweizer, die ausserhalb von EU und EFTA leben, können der freiwilligen AHV/IV beitreten, aber nur innert eines Jahres nach dem Austritt aus der obligatorischen Versicherung. Für 2021 hilft das meist nicht mehr. Frag bei der Schweizerischen Ausgleichskasse in Genf nach.

Stand Oktober 2026. Grundlage: Art. 16 AHVG und AHVV, Rechtsprechung des Bundesgerichts, Ratgeber der Fachmedien und der Bundesrat (Renten 2027). Das Fristende 31.12.2026 haben wir abgeleitet: Lass es dir von deiner Ausgleichskasse bestätigen. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine Orientierung.