Erbschaftssteuer Schweiz 2026: So viel zahlst du wirklich
Der Bund kennt keine Erbschaftssteuer, dafür 26 kantonale Systeme mit grossen Unterschieden. Wo Kinder wirklich zahlen und was die Juso-Abstimmung ändert.
Deine Eltern sprechen über ihr Testament. Oder du überlegst, deiner Tochter schon jetzt einen Teil des Ersparten zu schenken, statt erst nach deinem Tod. In beiden Fällen taucht früher oder später dieselbe Frage auf: Wie viel davon geht eigentlich an den Staat?
Die kurze Antwort: Das hängt fast ausschliesslich vom Kanton ab. Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer. Stattdessen hat jeder Kanton sein eigenes Gesetz, mit eigenen Freibeträgen und eigenen Regeln für Ehepartner, Kinder, Geschwister und alle übrigen Erbinnen und Erben. Zwei Kantone verzichten sogar ganz darauf.
Erst am 30. November 2025 hat das Stimmvolk eine nationale Erbschaftssteuer für Superreiche wuchtig abgelehnt. Am kantonalen Flickenteppich ändert das nichts, im Gegenteil: Er bleibt auf lange Sicht die Realität, mit der du planen musst. Wir zeigen dir, wie das System funktioniert, wo auch direkte Nachkommen zur Kasse gebeten werden und worauf du bei einer Schenkung zu Lebzeiten achten solltest.
Keine Bundessteuer, 26 kantonale Systeme
Anders als bei der Einkommenssteuer gibt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer keine Bundesebene. Der Bund hat dafür schlicht keine verfassungsmässige Zuständigkeit, die Kompetenz liegt vollständig bei den Kantonen. Das Resultat: 26 unterschiedliche Gesetze mit eigenen Tarifen, Freibeträgen und Ausnahmen.
Zwei Kantone steigen komplett aus: Schwyz und Obwalden erheben weder eine Erbschafts- noch eine Schenkungssteuer, unabhängig davon, wie hoch die Summe ist oder wie nah dir die erbende Person steht. Luzern verzichtet zusätzlich auf eine Schenkungssteuer, wobei Schenkungen in den letzten fünf Jahren vor dem Tod nachträglich als Erbschaft besteuert werden, ein verbreiteter Mechanismus gegen Steuerumgehung auf den letzten Metern.
Die meisten übrigen Kantone erheben eine sogenannte Erbanfallsteuer: Massgebend ist nicht die Höhe des gesamten Nachlasses, sondern wie viel die einzelne erbende Person erhält und in welchem Verwandtschaftsverhältnis sie zur verstorbenen Person steht. Nur Solothurn besteuert zusätzlich den gesamten Nachlass als Ganzes, bevor er überhaupt verteilt wird.
Zur Einordnung: Gesamthaft brachten Erbschafts- und Schenkungssteuern den Kantonen und Gemeinden 2022 rund CHF 1.4 Milliarden ein. Das klingt nach viel, macht aber nur etwa 0.9 Prozent der gesamten Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden aus. Für den Staatshaushalt ist diese Steuer damit ein Nebenschauplatz, für die einzelne betroffene Familie aber oft eine schmerzhaft konkrete Rechnung.
Ehepartner zahlen nirgends, bei Kindern wird es kantonal
Eine Regel gilt ausnahmslos in allen 26 Kantonen: Ehepartner und eingetragene Partnerinnen erben komplett steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Nachlasses. Bei den eigenen Kindern und Enkeln sieht es in den meisten Kantonen ähnlich grosszügig aus, aber eben nicht überall.
| Kanton | Ehepartner | Kinder/Enkel | Andere ohne Verwandtschaft |
|---|---|---|---|
| Schwyz, Obwalden | steuerfrei | steuerfrei | steuerfrei (keine Steuer) |
| Zürich, Bern, Uri, Nidwalden | steuerfrei | steuerfrei | Freibetrag CHF 12'000–20'000, danach steuerpflichtig |
| Luzern | steuerfrei | steuerfrei (kantonal)* | – |
| Neuenburg | steuerfrei | Freibetrag CHF 50'000 | Freibetrag CHF 10'000 |
| Waadt | steuerfrei | Freibetrag CHF 250'000 | Freibetrag CHF 10'000 |
| Appenzell Innerrhoden | steuerfrei | Freibetrag CHF 300'000 | Freibetrag CHF 20'000 |
*Einzelne Luzerner Gemeinden dürfen zusätzlich eine eigene Nachkommenssteuer erheben, sobald eine einzelne Zuwendung CHF 100'000 übersteigt.
Quelle: ESTV/SSK-Dossier «Erbschafts- und Schenkungssteuern», Rechtsstand 1. Januar 2025. Eigene Auswahl und Vereinfachung, die genauen Freibeträge und Ausnahmen etwa für Stief-, Pflege- oder Patenkinder unterscheiden sich von Kanton zu Kanton im Detail.
Drei Kantone weichen damit spürbar vom Trend ab: Neuenburg, Waadt und Appenzell Innerrhoden besteuern auch direkte Nachkommen, sobald der Freibetrag überschritten ist, in Neuenburg schon ab CHF 50'000 pro Kind. Wohnst du oder wohnen deine Eltern in einem dieser Kantone und geht es um eine grössere Erbschaft oder Schenkung, lohnt sich ein Blick auf die kantonalen Freibeträge, bevor grosse Summen übertragen werden.
Rechenbeispiel: Eine Tochter erbt von ihrer verstorbenen Mutter CHF 400'000 in bar und Wertschriften, ohne Liegenschaft. Wohnte die Mutter zuletzt in Zürich, Bern oder den meisten anderen Kantonen, zahlt die Tochter darauf keinen Franken Erbschaftssteuer. Wohnte die Mutter dagegen in Neuenburg, sind nur die ersten CHF 50'000 steuerfrei, auf den restlichen CHF 350'000 wird die kantonale Erbanfallsteuer fällig. Dieselbe Erbschaft, derselbe Verwandtschaftsgrad, ein völlig anderes Ergebnis, nur weil die Mutter in einem anderen Kanton wohnhaft war.
Massgebend ist dabei immer der letzte Wohnsitzkanton der verstorbenen Person, bei Grundstücken der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt. Ein Umzug kurz vor dem Tod ändert daran nichts Zufälliges, das Steuerrecht knüpft am tatsächlichen Wohnsitz an, nicht am zuletzt gewünschten.
Eine Ausnahme in dieser sonst grosszügigen Landschaft bilden unverheiratete Paare. Ohne Trauschein giltst du erbrechtlich in den meisten Kantonen als „nicht verwandt" und damit als teuerste Kategorie überhaupt. Einige Kantone mildern das nach mehrjährigem Zusammenleben spürbar ab, andere gar nicht. Wie du das für dein Konkubinat konkret absicherst und welche Kantone welche Ausnahmen kennen, erklären wir ausführlich in unserem Konkubinats-Guide.
Erbvorbezug und Schenkung: Warum die Unterscheidung zählt
Schenkst du zu Lebzeiten, unterscheidet das Gesetz zwischen zwei Fällen, die steuerlich oft ähnlich behandelt werden, rechtlich aber unterschiedliche Folgen haben.
Ein Erbvorbezug ist jede Zuwendung an eine Person, die ohnehin zu deinen pflichtteilsgeschützten Erbinnen zählt, in der Regel also an Kinder (Art. 626 ZGB). Diese Zuwendung unterliegt der Ausgleichungspflicht: Beim späteren Erbgang wird sie auf den Erbteil der beschenkten Person angerechnet, damit am Ende alle Kinder gleich viel erhalten, unabhängig davon, wer schon zu Lebzeiten etwas bekommen hat. Diese Pflicht gilt in der Schweiz zeitlich unbegrenzt, auch eine Schenkung von vor zwanzig Jahren zählt noch mit.
Eine Schenkung an eine Person ausserhalb des Kreises der gesetzlichen Erben, etwa eine Nichte, ein Patenkind oder eine gute Freundin, kennt diese Ausgleichungspflicht dagegen nicht.
Du kannst als Schenkerin oder Schenker eine Zuwendung an ein Kind explizit von der Ausgleichung befreien. Das muss aber ausdrücklich in einer Schenkungsurkunde, im Testament oder im Erbvertrag festgehalten werden, sonst gilt automatisch die gesetzliche Regel. Selbst mit einer solchen Befreiung darfst du die Pflichtteile der übrigen Kinder nicht verletzen. Überweist du heute einem Kind einen grösseren Betrag, zum Beispiel als Anzahlung fürs Eigenheim, lohnt es sich, diese Absicht schriftlich festzuhalten. Sonst entsteht Jahre später schnell Streit unter Geschwistern darüber, was als Vorbezug zählte und was nicht.
Steuerlich gilt in den meisten Kantonen: Schenkungen werden gleich behandelt wie Erbschaften, mit denselben Freibeträgen und Tarifen. Mehrere Kantone rechnen zusätzlich Schenkungen der letzten Jahre vor dem Tod rückwirkend zur Erbschaft, damit die Steuer nicht durch schnelle Schenkungen kurz vor Lebensende umgangen wird.
Die Juso-Initiative ist gescheitert, das bleibt
Am 30. November 2025 stimmte die Schweiz über die Initiative der Jungsozialisten ab, die eine Steuer von 50 Prozent auf den Teil von Nachlässen und Schenkungen forderte, der CHF 50 Millionen übersteigt, zweckgebunden für den Klimaschutz. Das Resultat war deutlich: Rund 79 Prozent stimmten Nein. Angenommen wurde die Initiative einzig in der Stadt Bern und im 34-Einwohner-Dorf Schelten im Berner Jura.
Für die grosse Mehrheit, die ohnehin nie in die Nähe eines Nachlasses von CHF 50 Millionen kommt, ändert das Ergebnis direkt wenig. Der eigentliche Effekt liegt woanders: Es bestätigt, dass die kantonale Zersplitterung bei der Erbschaftssteuer auf absehbare Zeit bestehen bleibt. Eine Vereinheitlichung durch den Bund ist politisch nicht in Sicht, weder in die eine noch in die andere Richtung.
Für deine eigene Planung heisst das: Die Regeln deines Wohnkantons und desjenigen deiner Eltern bleiben der relevante Massstab, nicht eine mögliche künftige Bundeslösung. Wer in einem Kanton mit tiefen Freibeträgen wohnt oder dorthin zieht, tut gut daran, das frühzeitig in die eigene Nachlassplanung einzubeziehen, nicht erst, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.
Praxistipp: Frag früh bei der Steuerverwaltung nach
Die meisten kantonalen Steuerverwaltungen beantworten Anfragen zu Freibeträgen und Steuersätzen für Erbschaften und Schenkungen kostenlos und unverbindlich, auch schon vor dem eigentlichen Erbfall. Das lohnt sich besonders, wenn Erblasserin oder Erblasser und Erbinnen und Erben in unterschiedlichen Kantonen wohnen oder wenn eine grössere Schenkung zu Lebzeiten geplant ist. So weisst du vorher, ob sich eine gestaffelte Schenkung über mehrere Jahre lohnt, weil manche Kantone Freibeträge pro Jahr statt einmalig gewähren. Ein kurzer Anruf ersetzt keine Beratung, gibt dir aber oft schon die entscheidende erste Einschätzung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Erbschaftssteuer selbst anmelden?
Bei einer Erbschaft in der Regel nicht. Die zuständige kantonale Steuerverwaltung wird über das Erbschaftsamt oder die Notarin automatisch informiert, sobald ein Erbgang eröffnet wird, und stellt dir danach die Veranlagung zu. Bei einer Schenkung zu Lebzeiten bist du dagegen oft selbst meldepflichtig, die Fristen unterscheiden sich von Kanton zu Kanton.
Zählt die Säule 3a zum steuerbaren Nachlass?
Auszahlungen aus der Säule 3a und der Pensionskasse an Begünstigte unterliegen in der Regel einer separaten, oft milderen Kapitalauszahlungssteuer statt der ordentlichen Erbschaftssteuer, weil sie ausserhalb des eigentlichen Nachlasses direkt an die begünstigte Person gehen. Wie eine reine Risiko-Lebensversicherung (Säule 3b) behandelt wird, ist je nach Kanton unterschiedlich geregelt, frag im Zweifel bei deiner Steuerverwaltung nach.
Was gilt, wenn Erblasser und Erbin in verschiedenen Kantonen wohnen?
Massgebend ist der letzte Wohnsitzkanton der verstorbenen Person, nicht der Wohnort der Erbin oder des Erben. Bei Grundstücken gilt zusätzlich der Kanton, in dem die Liegenschaft liegt, unabhängig vom Wohnsitz der verstorbenen Person.
Fazit: Dein Kanton bestimmt die Rechnung, nicht der Bund
Die Schweiz bleibt bei der Erbschaftssteuer ein Flickenteppich aus 26 kantonalen Lösungen und das wird sich nach der klaren Ablehnung der Juso-Initiative so schnell nicht ändern. Für Ehepartner ist die Sache überall einfach: steuerfrei. Für Kinder gilt das fast überall, mit drei bekannten Ausnahmen. Am meisten Klärungsbedarf gibt es für unverheiratete Paare, wo die Unterschiede zwischen den Kantonen am grössten ausfallen.
Bevor du eine grössere Schenkung planst oder dein Testament aufsetzt, lohnt sich ein Blick auf die Regeln deines Wohnkantons. Wie du dein Testament rechtssicher aufsetzt, zeigen wir dir in unserem Testament-Guide, die rechtliche Absicherung unverheirateter Paare in unserem Konkubinats-Guide.