Konkubinat absichern: Erbrecht, Pensionskasse & Steuern
Nicht verheiratet? Dann behandelt euch das Gesetz wie Fremde. So sichert ihr euch im Konkubinat richtig ab: AHV, Pensionskasse, Säule 3a, Testament, Steuern.
Ihr wohnt zusammen, teilt euch die Miete, vielleicht ein Auto, vielleicht sogar Kinder – nur der Trauschein fehlt. Im Alltag spielt das keine Rolle. Im Ernstfall leider schon. Denn sobald einer von euch stirbt oder schwer verunfallt, behandelt euch das Schweizer Recht wie zwei Fremde, die zufällig unter demselben Dach wohnen. Keine Witwenrente, kein automatisches Erbrecht, und im schlimmsten Fall eine Steuerrechnung von bis zur Hälfte dessen, was ihr euch gegenseitig hinterlasst.
Das Gute: Fast alle diese Lücken kannst du mit ein paar bewussten Entscheidungen schliessen. In diesem Guide zeigen wir dir die fünf Hebel, die wirklich zählen – und in welcher Reihenfolge du sie angehst.
Warum das Konkubinat eine rechtliche Lücke ist
Die Ehe und die eingetragene Partnerschaft bringen in der Schweiz ein ganzes Paket an automatischem Schutz mit: gesetzliches Erbrecht, AHV-Witwenrente, Hinterlassenenleistungen der Pensionskasse, steuerliche Privilegien beim Erben. Das Konkubinat kennt das Gesetz dagegen praktisch nicht. Es gibt keine gesetzliche Definition, keine automatischen Ansprüche und keinen eingebauten Schutz.
Anders gesagt: Was bei Ehepaaren von selbst geregelt ist, müsst ihr als Konkubinatspaar aktiv selbst organisieren. Wer das nicht tut, riskiert, dass die überlebende Person mit leeren Händen dasteht – während das Ersparte an Verwandte geht, mit denen vielleicht kaum Kontakt besteht. Gehen wir die fünf Baustellen der Reihe nach durch.
1. Säule (AHV): Keine Witwenrente. Punkt.
Fangen wir mit der unangenehmsten Wahrheit an: Aus der AHV bekommt dein Konkubinatspartner im Todesfall nichts. Die Hinterlassenenrente der ersten Säule zahlt der Staat ausschliesslich an Ehegatten und eingetragene Partnerschaften. Wie lange ihr zusammen wart, ob 5 oder 35 Jahre, spielt keine Rolle.
Gemeinsame Kinder erhalten zwar eine Waisenrente, die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner aber keinen einzigen Franken. Diese Lücke lässt sich nicht direkt „reparieren". Du kannst sie nur einplanen: Wer als Paar auf ein Einkommen angewiesen ist, sollte den Wegfall über eine Todesfallversicherung und eigenes Vermögen abfedern (dazu später mehr). Wichtig ist, dass du diese Nullrunde kennst, statt dich im Ernstfall darauf zu verlassen.
2. Säule (Pensionskasse): Nur wer angemeldet ist, bekommt etwas
Die Pensionskasse ist der Ort, an dem das grösste Geld auf dem Spiel steht – und gleichzeitig der Ort, an dem die meisten Konkubinatspaare durchs Raster fallen. Denn eine Hinterlassenenleistung für den Partner zahlt die Kasse nur, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Das Reglement deiner Pensionskasse sieht Konkubinatspartner überhaupt vor. Viele tun das, aber nicht alle. Das ist der erste Punkt, den du prüfen musst.
- Du hast deinen Partner zu Lebzeiten schriftlich angemeldet. Fast alle Kassen verlangen eine ausdrückliche Begünstigungserklärung, oft mit Bedingungen wie mindestens 5 Jahre gemeinsamer Haushalt oder ein gemeinsames Kind.
Der Klassiker geht so schief: Das Paar geht davon aus, „das wird schon geregelt sein". Dann verunfallt eine Person – und die Kasse zahlt nichts, weil nie ein Formular ausgefüllt wurde. Viele Kassen akzeptieren eine Anmeldung nach dem Tod ausdrücklich nicht mehr.
Was du konkret tust: Fordere bei deiner Pensionskasse das Reglement und das Formular „Begünstigung Lebenspartner" an, füll es aus, schick es ein und bewahre eine Kopie auf. Das kostet dich zwanzig Minuten und kann sechsstellige Beträge sichern.
Säule 3a: Die Begünstigung richtig setzen
Bei der Säule 3a gibt das Gesetz eine feste Reihenfolge vor, wer im Todesfall das Guthaben erhält (die sogenannte Begünstigtenordnung nach BVV 3). Sie sieht vereinfacht so aus:
| Rang | Wer begünstigt ist |
|---|---|
| 1 | Ehegatte oder eingetragene Partnerin / eingetragener Partner |
| 2 | Direkte Nachkommen, unterstützte Personen und der Konkubinatspartner, der die letzten 5 Jahre ununterbrochen mit dir zusammengelebt hat oder mit dem du gemeinsame Kinder unterstützst |
| 3 | Eltern |
| 4 | Geschwister |
| 5 | Übrige Erben |
Für dich als Konkubinatspaar heisst das: Dein Partner kann durchaus zum Zug kommen, aber nur unter der 5-Jahres-Bedingung oder wenn ihr gemeinsame Kinder habt – und er landet in der zweiten Gruppe, gleichauf mit deinen Kindern.
Der entscheidende Schritt: Melde deinem 3a-Anbieter schriftlich, dass dein Partner begünstigt sein soll. Ob VIAC, finpension, frankly oder das 3a-Konto bei der Bank – überall gibt es dafür ein Begünstigungsformular. Ohne diese Meldung riskierst du, dass der Anbieter zuerst an Nachkommen oder gesetzliche Erben auszahlt. Innerhalb der zweiten Gruppe kannst du die Quoten sogar anpassen, etwa wenn du Partner und Kinder unterschiedlich berücksichtigen willst.
Erbrecht: Ohne Testament erbt dein Partner nichts
Jetzt zum Kern. Ein Konkubinatspartner hat kein gesetzliches Erbrecht. Stirbst du ohne Testament, geht dein gesamtes Vermögen an deine gesetzlichen Erben: zuerst an die Kinder, gibt es keine, an die Eltern, danach an die Geschwister. Dein Partner, mit dem du vielleicht zwei Jahrzehnte gelebt hast, geht komplett leer aus.
Die Lösung ist ein Testament oder ein Erbvertrag. Und hier gibt es gute Nachrichten: Seit der Erbrechtsrevision von 2023 kannst du deutlich mehr an deinen Partner geben als früher. Der Pflichtteil der Nachkommen wurde von drei Vierteln auf die Hälfte gesenkt, und der Pflichtteil der Eltern wurde ganz abgeschafft. Das vergrössert die „frei verfügbare Quote", also den Teil deines Vermögens, über den du frei bestimmen darfst.
| Deine Situation | Was du deinem Partner per Testament geben kannst |
|---|---|
| Mit Kindern | Bis zur Hälfte deines Nachlasses (die andere Hälfte ist Pflichtteil der Kinder) |
| Keine Kinder, aber Eltern leben | Seit 2023 bis zu 100 % (Eltern haben keinen Pflichtteil mehr) |
| Keine Kinder, keine Eltern | 100 % – du kannst frei verfügen |
Ein handschriftliches Testament (vollständig von Hand geschrieben, datiert, unterschrieben) reicht rechtlich aus. Wenn ihr euch gegenseitig verbindlich absichern wollt, ist ein Erbvertrag beim Notar die stärkere Variante, weil er nicht einseitig widerrufen werden kann.
Erbschaftssteuer: Der teure Haken
Selbst wenn du deinen Partner per Testament einsetzt, wartet die nächste Hürde: die Erbschaftssteuer. Sie ist kantonal geregelt, und in den meisten Kantonen gelten Konkubinatspartner steuerlich als „Nichtverwandte" – also als Fremde, mit dem höchsten Tarif. Je nach Kanton können das 20, 30 oder in Spitzenfällen fast 50 Prozent des geerbten Vermögens sein.
Es gibt aber grosse Unterschiede, die du kennen solltest:
| Kanton | Behandlung von Konkubinatspartnern |
|---|---|
| GR, LU, NW, UR, ZG | Unter Bedingungen (meist 5+ Jahre gemeinsamer Haushalt) steuerbefreit |
| Aargau | Reduzierter Tarif, maximal rund 9 % statt 32 % |
| Basel-Stadt | Reduzierter Tarif, maximal rund 16.5 % statt 49.5 % |
| Zürich | Pauschalabzug von CHF 50'000 bei 5+ Jahren gemeinsamem Haushalt, danach Höchsttarif |
Die Zahlen zeigen: Wo ihr wohnt, entscheidet mit, wie viel vom Ersparten wirklich beim Partner ankommt. Prüfe die Regeln deines Kantons konkret, bevor du planst. Und rechne die mögliche Steuer in deine Absicherung ein – genau dafür ist der nächste Hebel da.
Wohneigentum: Wer steht im Grundbuch?
Kauft ihr zusammen eine Wohnung oder ein Haus, ist die wichtigste Frage: Wer steht im Grundbuch? Wenn nur eine Person eingetragen ist, gehört die Immobilie im Todesfall zu deren Nachlass – und fällt an die gesetzlichen Erben. Die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner hat dann keinen automatischen Anspruch und muss im Extremfall ausziehen.
Darum: Tragt euch beide als Miteigentümer ein und haltet die Quoten fest (zum Beispiel je zur Hälfte, oder im Verhältnis eurer Einlagen). Wer wie viel ans Eigenkapital, an die Amortisation und an den Unterhalt beigetragen hat, gehört in einen Konkubinatsvertrag – sonst entstehen bei Trennung oder Todesfall unnötige Streitereien. Denk auch daran, dass ihr bei einer gemeinsamen Hypothek in der Regel beide solidarisch haftet.
Todesfallversicherung: Liquidität für den Ernstfall
Der fünfte Hebel löst gleich mehrere der bisherigen Probleme auf einen Schlag: eine reine Todesfall-Risikoversicherung. Bei einer Police der freien Vorsorge (Säule 3b) darfst du frei bestimmen, wer im Todesfall die Auszahlung erhält – also auch deinen Konkubinatspartner.
Warum das so nützlich ist: Die Versicherungssumme schafft Liquidität genau dann, wenn sie fehlt. Damit kann dein Partner die Erbschaftssteuer bezahlen, die Hypothek weiter bedienen und im gemeinsamen Zuhause bleiben, statt es verkaufen zu müssen. Gerade wenn das Vermögen vor allem in der Immobilie steckt, verhindert eine solche Police den Zwangsverkauf. Die Prämien sind bei jungen, gesunden Menschen oft erstaunlich tief.
Praxistipp: Der Konkubinatsvertrag als Fundament
Ein Konkubinatsvertrag schafft zwar kein Erbrecht (dafür brauchst du das Testament), aber er ist das Fundament, auf dem alles andere aufbaut. Darin haltet ihr fest, wem was gehört, wer welche Kosten trägt und was bei einer Trennung passiert. Das klingt unromantisch, erspart im Ernstfall aber viel Ärger und teure Auseinandersetzungen.
Bonus-Tipp: Leg einen gemeinsamen „Notfallordner" an – digital oder physisch. Hinein gehören Testament, die Begünstigungsformulare von Pensionskasse und Säule 3a, die Versicherungspolicen, der Grundbuchauszug und eine Liste mit wichtigen Zugängen. Schau die Unterlagen alle drei bis fünf Jahre durch, und immer nach grösseren Ereignissen wie einem Immobilienkauf oder der Geburt eines Kindes. Denn eine Absicherung nützt nur, wenn sie aktuell ist.
Fazit: Fang heute mit dem Günstigsten an
Als Konkubinatspaar schützt euch das Gesetz nicht von selbst – aber ihr könnt fast jede Lücke schliessen. Die AHV-Nullrunde lässt sich nur einplanen, alles andere aktiv regeln: Pensionskasse und Säule 3a mit einer schriftlichen Begünstigung, das Erbrecht mit einem Testament, die Steuerfalle mit Blick auf euren Kanton und einer Todesfallversicherung, das Wohneigentum mit einem Eintrag im Grundbuch für beide.
Das Beste daran: Die wirkungsvollsten Schritte sind gratis oder günstig. Fordere diese Woche das Begünstigungsformular deiner Pensionskasse an und setz die Begünstigung bei deiner Säule 3a. Zwei Formulare, ein Abend – und die überlebende Person steht im Ernstfall nicht mit leeren Händen da.