Testament schreiben Schweiz: Schritt-für-Schritt (2026)
Testament in der Schweiz schreiben: Pflichtteile, Vorsorgeauftrag, Formvorschriften — alles was du wissen musst, in verständlichem Deutsch erklärt.
Stell dir vor, du wirst morgen urteilsunfähig. Hirnschlag, Unfall, irgendetwas, das ohne Vorwarnung kommt. Wer entscheidet dann über deine Bankkonten, deine medizinische Behandlung, deine Wohnung? Und wenn du stirbst: Wer bekommt dein Erspartes, deine Immobilie, dein Fahrzeug — und was passiert mit dem Rest?
Ohne schriftliche Anweisungen von dir regelt das Schweizer Gesetz beides automatisch. Das tönt erst mal beruhigend — bis du siehst, was die gesetzliche Regelung konkret bedeutet. Dann wird schnell klar, dass die meisten Menschen etwas anderes gewollt hätten.
Das Testament und der Vorsorgeauftrag sind die zwei Dokumente, die das verhindern. Beide sind in der Schweiz ohne Anwalt und ohne grosse Kosten erstellbar — vorausgesetzt, du weisst, wie es geht und was drinstehen muss. Genau das schauen wir uns hier an.
Ohne Testament: So teilt das Gesetz dein Erbe auf
Wer stirbt, ohne ein Testament zu hinterlassen, unterliegt der gesetzlichen Erbfolge. Das Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt dabei ganz klar, wer in welcher Reihenfolge erbt. Die Grundregel: Verwandte erben in sogenannten «Stämmen», von nah bis fern.
Der erste Stamm sind deine Nachkommen: Kinder, Enkel, Urenkel. Sie haben Vorrang vor allen anderen. Hast du Kinder, erben deine Eltern und Geschwister gar nichts — ausser du regelst es anders.
Der zweite Stamm sind deine Eltern und deren Nachkommen (also deine Geschwister, Neffen, Nichten). Sie kommen zum Zug, wenn du keine Kinder hast.
Der dritte Stamm sind Grosseltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousinen). Sie erben nur, wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind.
Dein Ehepartner oder deine eingetragene Partnerin erbt neben diesen Stämmen mit: neben Kindern bekommt er oder sie die Hälfte des Nachlasses, neben Eltern drei Viertel. Hast du keine gesetzlichen Erben und kein Testament, geht alles an den Kanton — oder an die Gemeinde.
Was die gesetzliche Erbfolge nicht kann: Sie berücksichtigt keine Lebenspartner ohne Trauschein, keine guten Freunde, keinen Lieblingsverein und keine besonderen Umstände in der Familie. Was du vermutlich willst, deckt sich oft nicht mit dem, was das Gesetz tut.
Pflichtteile: Wie viel du nicht einfach weggeben kannst
Du hast das Recht, mit einem Testament deinen Nachlass zu gestalten — aber nicht vollständig frei. Das Schweizer Erbrecht kennt sogenannte Pflichtteile: Mindestanteile, die bestimmte Erben immer bekommen, egal was du im Testament schreibst.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz das revidierte Erbrecht — die grösste Reform seit über 100 Jahren. Die wichtigste Änderung: Die Pflichtteile wurden gesenkt, du hast also mehr Spielraum.
So sieht es heute aus:
| Person | Gesetzlicher Erbanspruch | Pflichtteil (Minimum) | Dein Spielraum |
|---|---|---|---|
| Ehepartner / eingetr. Partner | 50 % (neben Kindern) | 25 % des Gesamtnachlasses | 25 % |
| Kinder (gesamt) | 50 % (neben Ehepartner) | 25 % des Gesamtnachlasses | 25 % |
| Eltern | – | Kein Pflichtteil mehr | Volle Freiheit |
Ein konkretes Beispiel: Du hinterlässt CHF 400'000, bist verheiratet und hast zwei Kinder. Gesetzlich würde dein Ehepartner CHF 200'000 und die Kinder zusammen CHF 200'000 bekommen. Mit dem revidierten Erbrecht kannst du jetzt deinen Ehepartner begünstigen — ihm bis zu 75 % zuweisen (CHF 300'000), solange die Kinder zusammen mindestens 25 % (CHF 100'000) erhalten.
Was du mit dem Spielraum anstellen kannst: Freunde bedenken, einen Verein unterstützen, Stiefkinder einsetzen oder einen Lebenspartner ohne Trauschein absichern. Ohne Testament geht das alles nicht.
Was du nicht kannst: Pflichtteile vollständig entziehen. Ausnahme: Es gibt gesetzlich definierte Enterbungsgründe, zum Beispiel wenn jemand gegen dich oder eine nahestehende Person ein schweres Vergehen begangen hat. Das ist die absolute Ausnahme und muss im Testament begründet werden.
Das eigenhändige Testament: Wie es gemacht wird
In der Schweiz gibt es zwei Hauptformen des Testaments. Die einfachste ist das eigenhändige Testament — und das kannst du heute noch zuhause schreiben, ohne Anwalt, ohne Notar, ohne Kosten.
Damit es gültig ist, muss das Testament folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vollständig handgeschrieben. Nicht am Computer tippen und dann unterschreiben — das gilt nicht. Alles, von der ersten bis zur letzten Zeile, muss per Hand geschrieben sein. Kein Gemisch aus getipptem Text und Unterschrift.
Mit vollständigem Datum versehen. Tag, Monat und Jahr müssen drinstehen. Ort ist nicht zwingend, aber sinnvoll: «Zürich, 31. Mai 2026».
Eigenhändig unterschrieben. Am Ende, mit deinem vollen Namen. Keine Initialen, kein Stempel.
Das war's. Alles, was diese drei Bedingungen erfüllt, ist ein gültiges Testament in der Schweiz. 📝
Was du unbedingt reinschreiben solltest
Ein Testament muss keine Rechtssprache verwenden. Wichtig ist, dass dein Wille klar und eindeutig erkennbar ist. Typischerweise enthält ein vollständiges Testament folgende Punkte:
Einleitung mit Identifikation: Dein vollständiger Name, dein Geburtsdatum, dein Wohnort — damit klar ist, wer das Testament verfasst hat. «Ich, [Name], geboren am [Datum] in [Ort], wohnhaft in [Adresse], erkläre dies als meinen letzten Willen.»
Benennung der Erben: Wer bekommt was? Möglichst konkret. Wenn mehrere Personen erben sollen, lege die Quoten fest. Beispiel: «Meine Schwester [Name] erhält 30 % meines Nachlasses.»
Einzelne Vermächtnisse (Legate): Gibt es spezifische Gegenstände oder Beträge, die jemand Bestimmtes erhalten soll, unabhängig von der Erbteilung? Das kannst du separat regeln. Beispiel: «Mein Velo geht an meinen Freund [Name].»
Willensvollstrecker: Du kannst eine Person beauftragen, die Umsetzung des Testaments zu überwachen. Das ist freiwillig, aber bei komplexeren Verhältnissen sehr empfehlenswert.
Datum und Unterschrift: Wie oben beschrieben — ohne das ist alles nichtig.
Was du vermeiden solltest: Widersprüche, unklare Formulierungen («ich möchte, dass...» ist rechtlich unscharf — besser «ich verfüge, dass...»), und vage Empfängerbezeichnungen ohne vollständigen Namen.
Wann lohnt sich ein öffentliches Testament?
Das öffentliche Testament wird von einer Notarin oder einem Notar beurkundet, in Anwesenheit von zwei Zeugen. Es ist verbindlicher dokumentiert, schwieriger anfechtbar und macht Sinn, wenn die Vermögenssituation komplex ist: Immobilien, Unternehmen, internationale Erbfolge oder wenn du nicht schreiben kannst.
Die Kosten variieren je nach Kanton und Komplexität, aber rechne mit CHF 500 bis 2'000 für ein einfaches öffentliches Testament. Für die meisten Privatpersonen ist das eigenhändige Testament vollkommen ausreichend.
Vorsorgeauftrag: Wer entscheidet, wenn du es nicht mehr kannst?
Das Testament regelt, was nach deinem Tod passiert. Aber was ist, wenn du nicht stirbst, sondern urteilsunfähig wirst? Unfall, Demenz, schwere Krankheit — Situationen, in denen jemand anderes für dich Entscheidungen treffen muss.
Ohne Vorsorgeauftrag übernimmt dann automatisch die KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde). Die KESB setzt einen Beistand ein — das kann eine fremde Person sein, und du hast keinen Einfluss darauf, wer das ist.
Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer das übernimmt: dein Partner, ein Geschwister, ein enger Freund. Und du kannst festlegen, für welche Bereiche diese Person zuständig ist.
Der Vorsorgeauftrag deckt drei Bereiche ab:
Personenvorsorge: Wohnort, medizinische Behandlung, Alltagsentscheide — wer kümmert sich um dich als Person?
Vermögensvorsorge: Wer verwaltet deine Konten, zahlt deine Rechnungen, überwacht deine Anlagen?
Vertretung im Rechtsverkehr: Wer kann Verträge unterschreiben, Behördengänge erledigen, dich gegenüber Dritten vertreten?
Du kannst dieselbe Person für alle drei Bereiche einsetzen oder verschiedene Personen für verschiedene Bereiche. Sinnvoll ist ausserdem eine Ersatzperson, falls die erste Person das Mandat nicht annehmen kann oder will.
So schreibst du einen gültigen Vorsorgeauftrag
Die Formvorschriften sind identisch mit dem eigenhändigen Testament: vollständig handgeschrieben, datiert, unterschrieben. Alternativ kannst du ihn öffentlich beurkunden lassen — das ist aufwendiger, aber ebenfalls möglich und dann nicht mehr zwingend handschriftlich.
Ein wichtiger Hinweis: Der Vorsorgeauftrag tritt nicht sofort in Kraft, wenn du ihn schreibst. Er muss zuerst von der KESB validiert werden, sobald er gebraucht wird. Die KESB prüft dann, ob du tatsächlich urteilsunfähig bist, und erst dann erhält deine beauftragte Person die offizielle Bestätigung.
Dein Vorsorgeauftrag sollte also so klar formuliert sein, dass kein Spielraum für Missverständnisse bleibt. Schreib nicht einfach «mein Partner soll alles regeln» — sondern präzise, was er oder sie in welchem Bereich darf und was nicht.
Die Patientenverfügung: Dein Wille in der Medizin
Neben Testament und Vorsorgeauftrag gibt es ein drittes Dokument, das du kennen solltest: die Patientenverfügung. Sie regelt speziell medizinische Entscheidungen — was soll passieren, wenn du selbst nicht mehr zustimmen kannst?
Konkret: Willst du lebenserhaltende Massnahmen, wenn keine Aussicht auf Erholung besteht? Wie stehst du zu Reanimation, künstlicher Beatmung, Schmerztherapie? Die Patientenverfügung gibt Ärzten und deinen Angehörigen klare Anweisungen.
Für die Patientenverfügung gibt es keine Formvorschriften wie beim Testament — sie muss nicht handgeschrieben sein. Wichtig ist aber, dass sie datiert und unterschrieben ist und dass du entscheidungsfähig warst, als du sie verfasst hast. Kostenlose Vorlagen gibt es bei der Krebsliga Schweiz, Pro Senectute oder auf ch.ch.
Wo du Testament und Vorsorgeauftrag aufbewahrst
Ein Testament nützt nichts, wenn es niemand findet oder wenn es zu spät gefunden wird. Die Aufbewahrung ist genauso wichtig wie der Inhalt.
Zuhause: Viele bewahren ihr Testament zuhause auf — in einem Tresor oder einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis «Testament von [Name]» aussen drauf. Wichtig: mindestens eine vertrauenswürdige Person muss wissen, wo es ist.
Bei der Gemeindeverwaltung / im Kantonsregister: In den meisten Kantonen kannst du dein Testament gegen eine kleine Gebühr bei der zuständigen Behörde hinterlegen. Das stellt sicher, dass es nach deinem Tod gefunden wird, weil Gemeinden nach einem Todesfall automatisch prüfen, ob ein Testament registriert ist.
Beim Notar: Wer ein öffentliches Testament hat, weiss ohnehin, dass es beim Notar aufbewahrt wird.
Für den Vorsorgeauftrag gilt: Schreib auf der ersten Seite, wo das Original aufbewahrt wird, und lass mindestens eine Person wissen, wie sie im Notfall darauf zugreifen kann. Viele bewahren Testament und Vorsorgeauftrag zusammen auf.
Ein praktischer Tipp: Leg beide Dokumente zusammen mit einem kurzen Hinweisblatt auf, auf dem steht, wo weitere wichtige Informationen zu finden sind — Bankverbindungen, Versicherungen, Passwörter für digitale Konten. Das nennt sich «Notizheft» oder «Vorsorgeordner» und erleichtert deinen Angehörigen die Arbeit enorm.
Die häufigsten Fehler beim Testament
In der Praxis scheitern Testamente oft an denselben Problemen. Hier die häufigsten:
Nicht handgeschrieben: Ein am Computer getipptes Testament ist in der Schweiz ungültig. Kein Ausnahme, keine Grauzone.
Kein Datum oder unvollständiges Datum: «Frühling 2026» reicht nicht. Tag, Monat, Jahr — vollständig.
Mehrere Testamente ohne klare Reihenfolge: Hast du im Lauf der Jahre mehrere Testamente geschrieben, ohne das alte zu vernichten oder das neue als «neuestes Testament» zu kennzeichnen, kann es zu Unklarheiten kommen. Vernichte ältere Versionen oder vermerke im neuen Testament ausdrücklich: «Ich widerrufe alle früheren Testamente.»
Widersprüchliche Formulierungen: «Alles geht an meine Frau, ausser dem Ferienhaus, das meinen Kindern gehören soll» — und dann keine Regelung, was die Kinder mit dem Ferienhaus machen, wenn die Frau noch lebt. Solche Lücken führen zu Streit.
Pflichtteile nicht beachtet: Kinder auf null zu setzen klappt rechtlich nicht — der Pflichtteil gilt immer. Ein Anwalt kann hier in strittigen Fällen helfen.
Praxistipp: So packst du es konkret an
Es braucht keinen juristischen Abschluss, um mit Testament und Vorsorgeauftrag anzufangen. Hier ist ein einfaches Vorgehen, das gut funktioniert:
Erstens: Besorge dir ein leeres A4-Blatt und einen Kugelschreiber. Schreib das eigenhändige Testament in einem Zug — Datum, Ort, dein voller Name, deine Erbquoten, deine Unterschrift. Klar und einfach. Wenn du danach unsicher bist, lass einen Anwalt drüberschauen — eine einmalige Beratung kostet oft CHF 150 bis 300 und gibt dir Sicherheit.
Zweitens: Erstelle parallel den Vorsorgeauftrag. Auf ch.ch und bei der Krebsliga gibt es kostenlose Vorlagen als Orientierungshilfe — du kannst dir davon den Aufbau abschauen und dann deine eigene Version handschriftlich erstellen.
Drittens: Leg beide Dokumente in einen Umschlag, beschrifte ihn aussen und sag mindestens einer Person, wo er liegt. Fertig.
Überarbeite das Ganze, wenn sich deine Lebenssituation wesentlich ändert: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Tod eines eingesetzten Erben.
Dein nächster Schritt
Testament und Vorsorgeauftrag gehören zu den Dingen, die fast jeder aufschiebt — und die man danach nie bereut erledigt zu haben. Beide Dokumente zusammen brauchst du vielleicht nie. Aber wenn du sie brauchst, dann meistens dringend und ohne Zeit, sie erst noch zu erstellen.
Nimm dir heute 30 Minuten: Skizziere deinen Willen in Stichpunkten. Wer soll was bekommen? Wer soll für dich entscheiden, wenn du es nicht kannst? Aus den Stichpunkten entsteht in einem zweiten Schritt das eigentliche Dokument.
Mehr Unterstützung für die Vorsorge-Dokumente findest du auf ch.ch, bei Pro Senectute oder direkt über einen Schweizer Notar in deiner Gemeinde.