PK-Einkauf 2026: So sparst du Steuern mit der Pensionskasse
Ein freiwilliger PK-Einkauf spart oft mehrere tausend Franken Steuern. Wir zeigen dir die Rechnung, die 3-Jahres-Sperrfrist und wann sich der Einkauf lohnt.
Jedes Jahr flattert er ins Postfach oder E-Banking: der Vorsorgeausweis deiner Pensionskasse. Die meisten werfen einen Blick auf die Zahl beim Altersguthaben und legen das Dokument dann ab. Dabei steht darauf oft eine zweite Zahl, die dich mehrere tausend Franken Steuern kosten kann, wenn du sie ignorierst: die "maximal mögliche Einkaufssumme".
Ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse gehört zu den stärksten legalen Steuerhebeln der Schweiz, pro eingezahltem Franken oft wirkungsvoller als die Säule 3a. Trotzdem lassen viele das Potenzial liegen, weil die Zahl auf dem Ausweis nie richtig gelesen wird oder weil unklar ist, wie sicher das Geld in der Pensionskasse überhaupt ist. Wir zeigen dir, wie ein PK-Einkauf funktioniert, was du realistisch an Steuern sparst und worauf du bei der Sperrfrist achten musst.
Was ein PK-Einkauf ist – und woher deine Lücke kommt
Deine Pensionskasse rechnet mit einem Reglement, das dir ein bestimmtes Altersguthaben "vorschreibt", abhängig von Alter und Lohn. Wer seit dem Berufseinstieg lückenlos beim gleichen Lohnniveau eingezahlt hat, erreicht dieses Soll meistens von selbst. Die Realität sieht bei den meisten anders aus: ein späterer Berufseinstieg, Jahre im Ausland ohne Schweizer Pensionskasse, eine Phase als Selbstständige oder Selbstständiger, eine Pensumsreduktion nach der Geburt eines Kindes oder schlicht ein Lohnsprung, der das reglementarische Soll nach oben verschiebt. All das öffnet eine Lücke zwischen dem, was du eingezahlt hast, und dem, was reglementarisch möglich wäre.
Diese Lücke darfst du freiwillig auffüllen, das nennt sich Einkauf. Der Clou dabei: Der einbezahlte Betrag ist vom steuerbaren Einkommen abziehbar, und zwar vollständig, bei Bund, Kanton und Gemeinde gleichzeitig.
So gross ist deine Einkaufslücke wirklich
Die genaue Zahl steht auf deinem aktuellen Vorsorgeausweis, meist unter "mögliche Einkaufssumme" oder "Einkaufspotenzial". Falls du das Dokument nicht griffbereit hast oder die Zahl unklar ist, hat deine PK-Verwaltung die Pflicht, sie dir auf Anfrage mitzuteilen.
Eine Einschränkung gilt, wenn du für Wohneigentum bereits einen Vorbezug (WEF-Vorbezug) aus der Pensionskasse gemacht hast: Diesen musst du zuerst vollständig zurückzahlen, bevor weitere Einkäufe wieder steuerlich privilegiert sind. Eine Teilrückzahlung ist ab CHF 10'000 möglich, zählt selbst aber nicht als Einkauf und ist deshalb nicht vom Einkommen abziehbar.
Auch eine Scheidung kann deine Lücke vergrössern: Bei der güterrechtlichen Aufteilung wird das während der Ehe angesparte PK-Guthaben oft hälftig geteilt, wodurch nach der Scheidung wieder ein grösseres Einkaufspotenzial entsteht. Dein Vorsorgeausweis zeigt die aktuelle Zahl in jedem Fall zuverlässig an, unabhängig davon, wodurch die Lücke entstanden ist.
Das sparst du an Steuern – ein Rechenbeispiel
Der Einkaufsbetrag reduziert dein steuerbares Einkommen im Jahr der Einzahlung eins zu eins, zusätzlich zählt das eingezahlte Geld ab diesem Moment nicht mehr zu deinem steuerbaren Vermögen. Wie viel das konkret ausmacht, hängt vom sogenannten Grenzsteuersatz ab, also dem Steuersatz auf dem letzten verdienten Franken, und der ist stark kantonsabhängig.
Ein Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 120'000 liegt der Grenzsteuersatz in der Stadt Zürich bei rund 35 Prozent. Ein Einkauf von CHF 30'000 spart in diesem Fall rund CHF 10'500 Steuern, im selben Jahr, ohne jedes Risiko. In steuergünstigen Gemeinden, etwa im Kanton Zug, liegt der Grenzsteuersatz beim gleichen Einkommen eher bei 18 bis 21 Prozent. Der gleiche Einkauf spart dort entsprechend weniger. Je höher dein Einkommen und dein Wohnort-Steuersatz, desto grösser der Hebel, weshalb sich ein Einkauf besonders in Jahren mit Bonus, Kapitalgewinn oder überdurchschnittlichem Erwerbseinkommen lohnt. Mit unserem PK-Einkauf-Rechner siehst du deine persönliche Ersparnis, wenn du deinen Kanton, dein Einkommen und deine Einkaufssumme einträgst.
Die 3-Jahres-Sperrfrist: der wichtigste Stolperstein
Nach einem Einkauf gilt eine Sperrfrist von drei Jahren, bevor du das Geld als Kapital beziehen darfst, sei es als Kapitalbezug bei der Pensionierung, als WEF-Vorbezug für ein Eigenheim oder als Barauszahlung bei definitiver Selbstständigkeit oder Wegzug aus der Schweiz. Beziehst du innerhalb der drei Jahre trotzdem Kapital, wird der Steuerabzug rückwirkend aufgehoben und du musst die gesparten Steuern nachzahlen.
Wichtig zu wissen: Die Sperrfrist betrifft ausschliesslich den Kapitalbezug. Wer die Pensionskasse als monatliche Rente bezieht, ist von der Regel nicht betroffen. Plane also rückwärts: Wenn du in zwei Jahren ein Haus kaufen und dafür einen WEF-Vorbezug nutzen willst, ist jetzt der falsche Moment für einen grossen Einkauf.
Ist dein Geld nach dem Einkauf noch verfügbar?
Für die Entscheidung mindestens so wichtig wie die Sperrfrist: Geld in der Pensionskasse ist grundsätzlich gebunden, und zwar unabhängig davon, ob du gerade einen Einkauf gemacht hast oder nicht. Einen Bezug kannst du nur in gesetzlich definierten Fällen verlangen, etwa beim ordentlichen Altersrücktritt, beim Bezug einer vollen IV-Rente, beim Kauf von selbst bewohntem Wohneigentum, bei definitiver Selbstständigkeit als Haupterwerb oder beim endgültigen Verlassen der Schweiz in ein Land ausserhalb der EU/EFTA. Ein gewöhnlicher Stellenwechsel oder ein plötzlicher finanzieller Engpass gehören nicht dazu. Dann bleibt das Geld bis zur Pensionierung gebunden.
Genau deshalb gehört ein PK-Einkauf strategisch zu deinem langfristig gebundenen Vermögen, nicht zu deinem Notgroschen oder deiner kurzfristigen Reserve. Zahle nur ein, was du für die nächsten Jahre realistisch entbehren kannst.
Wann sich ein Einkauf lohnt – und wann eher nicht
Ein Einkauf lohnt sich besonders, wenn dein Grenzsteuersatz hoch ist, du die Summe ohne Antasten deines Notgroschens aufbringen kannst und du entweder eine Rente planst oder mindestens drei Jahre Abstand zu einem möglichen Kapitalbezug hast. Zusätzlich lohnt es sich zu prüfen, wie finanziell gesund deine Pensionskasse ist: Der Deckungsgrad, den jede Kasse offenlegen muss, zeigt, ob genug Kapital für alle Verpflichtungen vorhanden ist. Du findest den aktuellen Wert im Jahresbericht deiner Kasse oder auf deren Webseite. Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens 100 Prozent, komfortabel und stabil sind Werte ab etwa 110 Prozent.
Vorsichtiger solltest du sein, wenn deine Pensionskasse einen tiefen Deckungsgrad hat und im Sanierungsfall Beiträge von allen Versicherten verlangen könnte, wenn du das Geld in den nächsten ein bis drei Jahren für Wohneigentum oder anderes brauchst, oder wenn dein Grenzsteuersatz ohnehin tief ist und der Vorteil entsprechend klein ausfällt. In diesen Fällen kann es sinnvoller sein, das Geld flexibler zu halten, zum Beispiel in der Säule 3a oder auf einem separaten Konto.
So machst du den Einkauf Schritt für Schritt
Der Ablauf ist in der Praxis unkompliziert. Prüfe zuerst dein Einkaufspotenzial auf dem Vorsorgeausweis. Melde dich dann bei deiner PK-Verwaltung, meist reicht ein kurzes Formular oder eine schriftliche Anfrage, in der du den gewünschten Betrag nennst. Achte dabei auf die interne Frist deiner Kasse: Viele Pensionskassen verlangen den Geldeingang schon Ende November oder Anfang Dezember, damit die Gutschrift noch im laufenden Kalenderjahr verbucht wird, nicht erst am 31. Dezember wie bei anderen Abzügen.
Nach der Überweisung erhältst du eine Bestätigung beziehungsweise Steuerbescheinigung. Diese trägst du in der Steuererklärung bei den Abzügen für die berufliche Vorsorge ein und legst den Beleg bei. Wie du deine Steuererklärung sonst noch optimierst, zeigen wir dir in Steuererklärung ausfüllen Schweiz: Schritt für Schritt 2026.
PK-Einkauf oder Säule 3a? Am besten beides
Beide Formen sind steuerlich abziehbar, kommen aber aus unterschiedlichen Töpfen und schliessen sich nicht gegenseitig aus. Die Säule 3a ist 2026 auf CHF 7'258 pro Jahr begrenzt, dafür unkompliziert und mit freier Anlagestrategie über eine Wertschriftenlösung. Ein PK-Einkauf kann, abhängig von deiner Lücke, um ein Vielfaches grösser ausfallen und damit in einem einzigen Jahr deutlich mehr Steuern sparen.
Ein Unterschied lohnt sich trotzdem, im Kopf zu behalten: Dein PK-Guthaben verzinst deine Kasse zu einem von ihr festgelegten, meist konservativen Satz, während du bei der Säule 3a mit einer Wertschriftenlösung selbst zwischen mehr Sicherheit und mehr Renditechance wählen kannst, dafür mit Schwankungsrisiko. Wer ohnehin schon viel gebundenes Vermögen in der Pensionskasse hat, findet in der 3a-Wertschriftenlösung oft die bessere Ergänzung.
Wenn deine Liquidität für beides reicht, spricht nichts dagegen, im gleichen Jahr sowohl die Säule 3a auszuschöpfen als auch einen Teil deiner PK-Lücke zu schliessen. Reicht das Geld nicht für beides, lohnt sich ein Blick auf deine gesamte Vorsorgesituation, wie wir sie in Säule 3a: Alles, was du 2026 wissen musst und in Deine Pensionskasse: Was du in der Aufbauphase wissen musst einordnen.
Praxistipp: Einkauf staffeln statt auf einmal einzahlen
Statt eine grosse Lücke in einem einzigen Jahr zu schliessen, ist es steuerlich oft cleverer, den Einkauf über mehrere Jahre zu staffeln, zum Beispiel drei Mal CHF 10'000 statt einmal CHF 30'000. Das lohnt sich besonders, wenn dein Einkommen schwankt: Ein Einkauf in einem Jahr mit Bonus oder hohem Zusatzeinkommen trifft einen höheren Grenzsteuersatz und bringt pro Franken mehr als der gleiche Einkauf in einem durchschnittlichen Jahr. Ausserdem hält dich die Staffelung liquide, falls sich deine Pläne ändern. Frag bei deiner Pensionskasse zusätzlich aktiv nach der internen Einzahlungsfrist fürs laufende Jahr. Diese liegt oft schon Wochen vor Weihnachten und wer erst im Dezember daran denkt, verpasst den Abzug für das laufende Steuerjahr.
Fazit
Ein freiwilliger PK-Einkauf ist einer der wenigen Steuerhebel in der Schweiz, bei dem die Ersparnis garantiert und sofort spürbar ist, unabhängig von Börse oder Konjunktur. Er ist aber kein Selbstläufer: Prüfe die Sperrfrist, den Deckungsgrad deiner Kasse und deine kurzfristigen Pläne, bevor du dich entscheidest. Bei grösseren Summen lohnt sich zusätzlich ein Gespräch mit deiner Steuerberatung oder deiner Pensionskasse, damit die Zahlen zu deiner persönlichen Situation passen.