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Steuererklärung ausfüllen Schweiz: Schritt für Schritt 2026

Steuererklärung selbst ausfüllen statt teuer auslagern: Unterlagen, das richtige Tool, alle Abzüge 2025 und die Fristen pro Kanton – Schritt für Schritt.

· 11 Min. Lesezeit
Steuererklärung ausfüllen Schweiz: Schritt für Schritt 2026

Das Couvert, das seit März auf deinem Pult liegt

Es ist Anfang Juni. Irgendwo zwischen Stromrechnung und einer Postkarte liegt dieses eine Couvert vom Steueramt. Du hast die Frist im März brav verlängert – im Kanton Zürich geht das problemlos bis Ende September, im Kanton Bern gebührenfrei bis Mitte Juli. Also liegt es da. Und schaut dich jeden Abend ein bisschen vorwurfsvoll an.

Ich kenne das Gefühl. Die Steuererklärung hat einen Ruf wie der Zahnarzt: Man weiss, man muss, man schiebt es trotzdem. Dabei ist sie kein Hexenwerk. Wenn du systematisch vorgehst und deine Unterlagen beieinander hast, sitzt du in zwei bis drei Stunden durch – und das Beste: An jeder Stelle, an der du einen Abzug vergisst, verschenkst du bares Geld. Bei den meisten Erwerbstätigen geht es um ein paar hundert bis ein paar tausend Franken, die du zu viel zahlst, nur weil ein Feld leer bleibt.

In diesem Beitrag zeige ich dir Schritt für Schritt, wie du deine Steuererklärung selber ausfüllst – welche Unterlagen du brauchst, welches Tool du nimmst, und vor allem: welche Abzüge sich 2025 wirklich lohnen. Du brauchst keinen Treuhänder für CHF 250, wenn deine Situation normal ist (Lohn, vielleicht ein bisschen Vermögen, Säule 3a). Den hebst du dir für den Tag auf, an dem es kompliziert wird.


Schritt 1: Unterlagen sammeln – der halbe Kampf

90% der Leute, die an der Steuererklärung verzweifeln, scheitern nicht am Ausfüllen. Sie scheitern daran, dass sie mittendrin merken: „Wo ist eigentlich der Zinsausweis von meinem Sparkonto?" Dann brechen sie ab und das Couvert liegt nochmal drei Wochen.

Mach es anders. Sammle zuerst alles auf einen Stapel (oder einen Ordner auf dem Laptop), bevor du das Tool überhaupt öffnest. Das brauchst du:

Einkommen

  • Lohnausweis von jedem Arbeitgeber des Jahres 2025
  • Bescheinigungen für Nebeneinkünfte (Verwaltungsrat, Freelance, Trinkgeld-pflichtig)
  • Bei Arbeitslosigkeit / Krankheit: Bescheinigungen von ALV, IV, Taggeldversicherung

Vermögen & Erträge

  • Konto- und Zinsausweis per 31.12.2025 von jeder Bank (auch dem alten Konto, das du nie nutzt)
  • Steuer- oder Depotauszug deiner Wertschriften (Aktien, ETFs, Fonds)
  • Bei Krypto: Jahresend-Saldo in CHF (Kurs per 31.12.)
  • 3a-Bescheinigung von VIAC, finpension, frankly oder deiner Bank
  • Bei Wohneigentum: letzter Steuerwert, Hypothekarzins-Ausweis

Abzüge

  • Bescheinigung über Säule-3a-Einzahlungen
  • Beleg über Pensionskassen-Einkauf (falls gemacht)
  • Prämienabrechnung der Krankenkasse + Belege für selbst bezahlte Krankheitskosten
  • Weiterbildungs- und Kursrechnungen
  • Spendenquittungen gemeinnütziger Organisationen
  • Schuldzins-Ausweise (Konsumkredit, Kreditkarte, Hypothek)
  • Belege für Kinderbetreuung durch Dritte (Kita, Tagesmutter)

Wenn dieser Stapel steht, ist der unangenehme Teil vorbei. Der Rest ist Tippen.


Schritt 2: Das richtige Tool – und es kostet nichts

Du brauchst keine Software kaufen. Praktisch jeder Kanton hat eine kostenlose, offizielle Online-Steuererklärung. Im Kanton Bern heisst sie TaxMe-Online, im Kanton Zürich füllst du sie direkt im Steuerportal aus, andere Kantone haben eigene Portale oder ein Gratis-Programm zum Herunterladen. Du loggst dich mit dem Code aus deinem Couvert ein – fertig.

Der grosse Vorteil der offiziellen Tools: Sie rechnen automatisch. Du tippst die Zahlen ein, das Programm summiert, zieht ab und zeigt dir am Ende, was du voraussichtlich zahlst oder zurückbekommst. Und sie übernehmen auf Wunsch die Daten vom letzten Jahr – Name, Adresse, Bankverbindungen, oft sogar die Wertschriften. Im zweiten Jahr bist du dadurch nochmal deutlich schneller.

Mein Tipp: Nimm das offizielle Kantons-Tool, nicht ein kommerzielles Programm. Für eine normale Situation gibt es keinen Grund, dafür zu zahlen. Die Bezahl-Tools lohnen sich erst, wenn du mehrere Liegenschaften, eine Selbstständigkeit oder internationale Einkünfte hast.


Schritt 3: Einkommen erfassen

Jetzt geht es los. Zuerst das Einkommen, denn darauf baut alles auf.

Der Lohnausweis ist dein wichtigstes Dokument. Die meisten Tools haben die Felder genau gleich nummeriert wie der Ausweis – du überträgst also einfach Ziffer für Ziffer. Hast du im Jahr 2025 den Job gewechselt, hast du zwei Lohnausweise und trägst beide ein.

Dann kommen die übrigen Einkünfte: Zinsen auf deinen Konten (stehen im Zinsausweis), Dividenden und Ausschüttungen deiner Wertschriften, allfällige Mieteinnahmen, Nebenerwerb. Auch wenn der Betrag klein ist – ein Sparkonto-Zins von CHF 12 gehört rein. Das Steueramt bekommt diese Zahlen ebenfalls, und Lücken fallen auf.

Bist du verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft, füllt ihr eine gemeinsame Erklärung aus. Beide Einkommen, beide Vermögen, ein Formular. Im Konkubinat dagegen macht jede Person ihre eigene Erklärung.


Schritt 4: Vermögen und Wertschriften

In der Schweiz zahlst du nicht nur auf dein Einkommen Steuern, sondern auch eine (meist bescheidene) Vermögenssteuer auf das, was du besitzt. Stichtag ist immer der 31. Dezember.

Ins Wertschriftenverzeichnis gehören:

  • Alle Bankkonten mit Saldo per 31.12.2025
  • Aktien, ETFs, Fonds (Anzahl und Kurswert per Jahresende)
  • Krypto-Bestände, umgerechnet in CHF
  • 3a- und Freizügigkeitsguthaben (oft separat, je nach Kanton)
  • Lebensversicherungen mit Rückkaufswert
  • Auto (Eurotax-Wert), grössere Wertgegenstände

Klingt nach viel, ist aber halb so wild: Die Bank liefert dir ein Steuerverzeichnis, das genau diese Werte schon zusammenstellt. Im Tool tippst du sie ab oder importierst die Datei.

Ein Detail, das viele verschenken: Hast du ausländische Quellensteuer auf Dividenden bezahlt (etwa auf US-Aktien), kannst du dir einen Teil über das Formular DA-1 zurückholen. Bei einem breit gestreuten ETF-Depot sind das schnell ein paar Dutzend bis hundert Franken pro Jahr. Wie du überhaupt zu so einem Depot kommst, habe ich im Beitrag ETF-Investieren für Anfänger beschrieben.


Schritt 5: Die Abzüge – hier holst du dein Geld zurück

Das ist der Teil, der über deine Rechnung entscheidet. Jeder Abzug senkt dein steuerbares Einkommen, und je nach Steuersatz bleiben dir 20 bis 40 Rappen pro abgezogenem Franken im Sack. Geh diese Liste durch, als ginge es um Geld – denn das tut es.

Säule 3a – der grösste Hebel für Angestellte

Wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, durfte 2025 bis zu CHF 7'258 in die Säule 3a einzahlen und den vollen Betrag vom steuerbaren Einkommen abziehen. Für 2026 gilt derselbe Maximalbetrag. Bist du selbstständig ohne Pensionskasse, sind es 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.

Das ist mit Abstand der wirksamste legale Steuerabzug, den die meisten Angestellten haben. Bei einem mittleren Einkommen sparst du mit der vollen 3a-Einzahlung schnell CHF 1'500 bis CHF 2'000 Steuern – Jahr für Jahr. Welcher Anbieter sich lohnt, liest du im Säule-3a-Vergleich VIAC vs. finpension vs. frankly.

Berufsauslagen

Für die Kosten rund um deinen Job gibt es mehrere Abzüge (Beträge für die direkte Bundessteuer 2025, kantonal teils abweichend):

Abzug Betrag 2025 (Bund)
Übrige Berufskosten (Pauschale) 3% des Nettolohns, min. CHF 2'000, max. CHF 4'000
Arbeitsweg / Fahrkosten bis CHF 3'300
Auswärtsverpflegung CHF 15/Tag, max. CHF 3'200 (mit Kantine CHF 7.50/Tag, max. CHF 1'600)
Weiterbildung (berufsbezogen) tatsächliche Kosten

Die Pauschale für übrige Berufskosten bekommst du automatisch, ohne Beleg. Hast du höhere tatsächliche Kosten (Fachliteratur, Arbeitszimmer, Werkzeug), kannst du stattdessen diese geltend machen – dann brauchst du aber Belege.

Versicherungen und Krankheitskosten

Den Versicherungsabzug für deine Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungsprämien gibt es pauschal: beim Bund CHF 1'800 für Alleinstehende, CHF 3'700 für Verheiratete, dazu ein Zuschlag pro Kind. Die meisten erreichen diese Pauschale allein mit der Krankenkassenprämie locker.

Selbst bezahlte Krankheitskosten (Zahnarzt, Brille, Selbstbehalt, Franchise) kannst du zusätzlich abziehen – aber nur den Teil, der 5% deines Nettoeinkommens übersteigt. Bei CHF 70'000 Nettoeinkommen liegt die Schwelle bei CHF 3'500. Warst du teurer dran (grosse Zahnbehandlung, Spitalaufenthalt), lohnt sich das Sammeln der Belege richtig.

Weitere Abzüge, die oft vergessen gehen

  • Pensionskassen-Einkauf: freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule sind voll abziehbar – einer der stärksten Hebel in der Konsolidierungsphase ab etwa 45.
  • Spenden: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind beim Bund bis 20% des Reineinkommens abziehbar.
  • Schuldzinsen: Zinsen auf Konsumkrediten, Kreditkarten und Hypotheken kannst du abziehen (nicht die Tilgung, nur den Zins).
  • Kinderbetreuung: Kosten für Kita oder Tagesmutter sind abziehbar; der Höchstbetrag unterscheidet sich beim Bund und je nach Kanton stark – schau in die Wegleitung.
  • Zweiverdienerabzug: Ehepaare, bei denen beide arbeiten, bekommen einen zusätzlichen Abzug (beim Bund 50% des tieferen Einkommens, gedeckelt).

Eine ausführlichere Liste mit den lohnendsten Hebeln findest du in den 10 legalen Steuerspartipps.


Schritt 6: Prüfen, einreichen, aufbewahren

Bevor du auf „Einreichen" klickst, geh die Erklärung einmal von oben nach unten durch und stell dir drei Fragen:

  1. Ist jedes Konto drin? Auch das alte Sparkonto mit CHF 80 drauf.
  2. Habe ich jeden Abzug geprüft? Lieber einmal zu viel in die Liste schauen.
  3. Stimmt die Bankverbindung für eine allfällige Rückerstattung? Tippfehler hier verzögern dein Geld um Wochen.

Das Tool zeigt dir am Ende eine provisorische Berechnung. Erschrick nicht, wenn eine Nachzahlung steht – oder freu dich über ein Guthaben. Dann reichst du elektronisch ein. Bei den meisten Kantonen brauchst du gar nichts mehr auszudrucken; nur wenige verlangen noch ein unterschriebenes Quittungsblatt per Post.

Wichtig zum Schluss: Belege zehn Jahre aufbewahren. Du schickst sie nicht mit (ausser das Steueramt fragt nach), aber bei einer Nachfrage musst du sie zeigen können. Ein Ordner oder ein Scan-Ordner auf dem Laptop reicht.


Praxistipp: Plane jetzt schon fürs nächste Jahr

Die beste Steueroptimierung passiert nicht beim Ausfüllen, sondern während des Jahres. Zwei Dinge, die du diese Woche anstossen kannst:

Erstens: einen Dauerauftrag in die Säule 3a einrichten, statt im Dezember in Panik den Maximalbetrag zusammenzukratzen. CHF 605 pro Monat ergeben über das Jahr genau die CHF 7'258 – und du holst dir den Steuerabzug, ohne darüber nachzudenken.

Zweitens, neu ab 2026: Du kannst künftig verpasste 3a-Beiträge nachzahlen. Wer in einem Jahr nicht den vollen Betrag einzahlen konnte, darf die Lücke später schliessen (bis zu zehn Jahre rückwirkend) und auch diese Nachzahlung vom Einkommen abziehen. Wichtige Einschränkung: Es zählen nur Lücken, die ab 2025 entstanden sind – ältere Jahre kannst du nicht nachholen. Und du musst zuerst den regulären Maximalbetrag des laufenden Jahres einzahlen, bevor eine Nachzahlung möglich ist. Wer also dieses Jahr knapp dran ist, sollte die Lücke sauber notieren.


Häufig gestellte Fragen

Bis wann muss ich die Steuererklärung 2025 einreichen?

Die ordentliche Frist ist in den meisten Kantonen der 31. März 2026. Fast überall kannst du sie aber online verlängern – im Kanton Bern gebührenfrei bis 15. Juli, im Kanton Zürich bis 30. September (mit zweitem Antrag bis 30. November). Wichtig: Der Antrag muss vor Ablauf der Frist gestellt werden. Wenn du im Juni liest und nichts beantragt hast, prüf sofort deinen Kanton.

Lohnt sich ein Treuhänder oder mache ich es selber?

Bei einer normalen Situation – Lohn, etwas Vermögen, Säule 3a, vielleicht ein paar ETFs – machst du es problemlos selber. Die offiziellen Tools führen dich durch. Ein Treuhänder (ab etwa CHF 150 bis 400) lohnt sich, wenn du selbstständig bist, mehrere Liegenschaften hast, international Einkünfte beziehst oder eine grosse Veränderung anstand (Erbschaft, Scheidung, Pensionierung).

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Reagierst du gar nicht, mahnt dich das Steueramt und veranlagt dich am Ende nach Ermessen – meist zu deinen Ungunsten, plus Mahn- und Bussgebühren. Eine Einschätzung nach Ermessen zu korrigieren ist mühsam. Darum: lieber heute eine Fristverlängerung beantragen (falls noch möglich) oder die Erklärung einreichen, als es weiter liegen zu lassen.

Ich bin quellenbesteuert – muss ich überhaupt eine Erklärung ausfüllen?

Wenn du quellenbesteuert bist (z.B. als ausländische Arbeitnehmerin ohne Niederlassungsbewilligung) und über CHF 120'000 verdienst, wirst du nachträglich ordentlich veranlagt und füllst eine Erklärung aus. Auch unterhalb dieser Grenze kann sich eine freiwillige Veranlagung (Antrag „nachträgliche ordentliche Veranlagung") lohnen, wenn du Abzüge wie Säule 3a oder einen PK-Einkauf geltend machen willst. Die Frist dafür ist der 31. März.

Welche Abzüge vergessen die meisten Leute?

Aus Erfahrung: die ausländische Quellensteuer (Formular DA-1), selbst bezahlte Zahnarzt- und Krankheitskosten über der 5%-Schwelle, Weiterbildungskosten, Schuldzinsen auf der Kreditkarte und Spenden. Einzeln klein, zusammen schnell ein paar hundert Franken.


Das Wichtigste in einem Satz

Die Steuererklärung ist kein Gegner, sondern eine Gelegenheit: zwei bis drei Stunden Arbeit, an deren Ende du dank ein paar richtig gesetzter Abzüge mehrere hundert bis tausend Franken weniger zahlst oder zurückbekommst.

Hol dir das Couvert vom Pult, sammle deinen Stapel, öffne das Kantons-Tool – und mach es dieses Wochenende fertig. Dein Juni-Ich, das jeden Abend an diesem Couvert vorbeiläuft, wird dir danken.

Und wenn du sehen willst, wie viel dir die Säule 3a konkret an Steuern spart: Rechne es mit dem Säule-3a-Rechner durch. Eingabe: dein Einkommen und dein 3a-Beitrag. Ergebnis: deine Steuerersparnis pro Jahr, schwarz auf weiss.