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Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung: Der Schweizer Guide

Ohne Vorsorgeauftrag entscheidet die KESB mit, nicht automatisch dein Partner. So erstellst du Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – Schritt für Schritt.

· 10 Min. Lesezeit
Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung: Der Schweizer Guide

Der Irrtum, der fast alle betrifft

Stell dir vor, du bist nach einem Velounfall ein paar Wochen im Koma. Wer zahlt jetzt deine Rechnungen? Wer verlängert die Hypothek, die ausgerechnet diesen Monat ausläuft? Wer entscheidet, ob die Ärzte dich operieren?

Die meisten antworten: „Mein Partner, meine Partnerin. Logisch." Und genau das ist der Irrtum. In der Schweiz darf dein Ehepartner ohne Vorsorgeauftrag nur das Alltägliche regeln – Miete zahlen, Post öffnen, das Konto im üblichen Rahmen verwalten. Für alles darüber hinaus braucht er die Bewilligung der KESB, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Und wenn ihr im Konkubinat lebt, hat dein Partner von Gesetzes wegen gar nichts zu sagen. Null.

Die gute Nachricht: Mit zwei Dokumenten regelst du das selbst – dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung. Beide kosten wenig bis nichts, beide sind an einem Nachmittag erledigt. In diesem Beitrag zeige ich dir, was sie können, wo die Stolperfallen liegen und wie du sie Schritt für Schritt erstellst.


Was passiert, wenn du nichts geregelt hast

Seit 2013 gilt in der Schweiz das revidierte Erwachsenenschutzrecht. Es unterscheidet klar danach, wer du bist und was ansteht:

Du bist verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft. Dein Ehepartner hat ein gesetzliches Vertretungsrecht (Art. 374 ZGB) – aber nur für den Alltag: Rechnungen zahlen, die Post erledigen, Einkommen und Vermögen ordentlich verwalten. Sobald es um Ausserordentliches geht – die Wohnung verkaufen, das Depot umschichten, einen grösseren Betrag abheben – muss die KESB jede einzelne Handlung bewilligen. Dein Partner wird also zum Bittsteller bei einer Behörde, in einem Moment, der ohnehin schon hart genug ist.

Du lebst im Konkubinat. Dann hat dein Partner von Gesetzes wegen kein Vertretungsrecht. Er darf weder dein Konto anfassen noch verbindlich mit Ärzten sprechen. Die KESB errichtet im Ernstfall eine Beistandschaft – und wer Beistand wird, entscheidet die Behörde, nicht ihr. Das kann ein Familienmitglied sein, zu dem du seit Jahren keinen Kontakt hast, oder eine aussenstehende Fachperson.

Du bist alleinstehend. Gleiche Situation: Ohne Vorsorgeauftrag bestimmt die KESB, wer für dich handelt.

Und falls du denkst: „Ich habe doch meinem Partner eine Bankvollmacht gegeben" – das hilft nur bedingt. Viele Banken akzeptieren eine gewöhnliche Vollmacht nicht mehr ohne Weiteres, sobald sie von der Urteilsunfähigkeit des Kontoinhabers erfahren, und verlangen dann eine Bestätigung der KESB oder eben einen validierten Vorsorgeauftrag. Die Vollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung für den Alltag, aber kein Ersatz.

Urteilsunfähigkeit ist übrigens kein Alters-Thema. Ein Unfall, ein Hirnschlag, eine schwere Erkrankung – das kann mit 32 genauso passieren wie mit 78. Gerade wer Kinder, Wohneigentum oder ein eigenes Geschäft hat, sollte das nicht aufschieben.


Der Vorsorgeauftrag: Du bestimmst, wer für dich handelt

Mit dem Vorsorgeauftrag legst du fest, wer deine Angelegenheiten übernimmt, falls du urteilsunfähig wirst. Das Gesetz unterteilt in drei Bereiche, die du derselben oder verschiedenen Personen zuweisen kannst:

  • Personensorge: Entscheidungen über Betreuung, Pflege und Wohnsituation – etwa ob ein Umzug ins Pflegeheim nötig ist.
  • Vermögenssorge: Verwaltung von Konten, Wertschriften, Liegenschaften, Rechnungen und Steuern.
  • Vertretung im Rechtsverkehr: Verträge abschliessen oder kündigen, Behördengänge, Post.

Beauftragen kannst du jede handlungsfähige Person deines Vertrauens – Partner, ein erwachsenes Kind, Geschwister, eine gute Freundin. Auch eine Firma wie ein Treuhandbüro ist möglich, allerdings nur für Vermögenssorge und Rechtsverkehr. Wichtig: Benenne immer eine Ersatzperson. Wenn deine erste Wahl im Ernstfall selbst nicht kann oder will, springt sonst doch wieder die KESB ein.

Die Formvorschrift, an der viele scheitern

Der Vorsorgeauftrag ist nur in zwei Formen gültig:

  1. Eigenhändig: vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben. Ein am Computer getipptes und nur unterschriebenes Dokument ist ungültig – das ist der häufigste Fehler überhaupt.
  2. Öffentlich beurkundet: beim Notar beziehungsweise je nach Kanton beim Amtsnotariat. Das kostet je nach Kanton und Aufwand in der Regel einige hundert Franken.

Die Beurkundung lohnt sich, wenn dein Auftrag komplex ist (Firma, Liegenschaften, Patchwork-Familie) oder du sichergehen willst, dass keine Zweifel an deiner Urteilsfähigkeit beim Verfassen aufkommen. Für einfache Verhältnisse reicht die handschriftliche Variante völlig.

Hinterlegen und auffindbar machen

Der beste Vorsorgeauftrag nützt nichts, wenn ihn niemand findet. Du kannst beim Zivilstandsamt gegen eine kleine Gebühr eintragen lassen, dass ein Vorsorgeauftrag existiert und wo er liegt. Die KESB fragt diese Datenbank im Ernstfall ab. Zusätzlich: Informiere die beauftragte Person und sag ihr, wo das Original liegt – zu Hause im Ordner, beim Notar oder in manchen Kantonen direkt bei der KESB hinterlegt.

Was im Ernstfall passiert

Wirst du urteilsunfähig, prüft die KESB den Vorsorgeauftrag einmalig: Ist er gültig errichtet? Ist die beauftragte Person geeignet? Dann erhält sie eine Urkunde und kann handeln – ohne dass die Behörde jede Entscheidung absegnet. Genau das ist der Unterschied zur Situation ohne Auftrag: einmal validieren statt dauernd bewilligen.


Die Patientenverfügung: Deine medizinischen Entscheidungen

Die Patientenverfügung regelt den medizinischen Teil: Welchen Behandlungen stimmst du zu, welche lehnst du ab, wenn du dich nicht mehr äussern kannst? Typische Punkte sind Reanimation, künstliche Beatmung, künstliche Ernährung und Schmerztherapie. Zusätzlich bestimmst du eine Vertretungsperson, die in medizinischen Fragen für dich entscheidet, wo deine Verfügung keine Antwort gibt.

Die Form ist deutlich lockerer als beim Vorsorgeauftrag: schriftlich, datiert und eigenhändig unterschrieben reicht. Du darfst also eine Vorlage am Computer ausfüllen und von Hand unterschreiben. Ein Notar ist nicht nötig.

Kostenlose, medizinisch fundierte Vorlagen gibt es bei der FMH (Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte), beim Schweizerischen Roten Kreuz und bei Pro Senectute – meist in einer Kurz- und einer ausführlichen Version. Nimm dir für die ausführliche Version eine Stunde Zeit und sprich die heiklen Fragen idealerweise mit deiner Hausärztin durch. Das Gespräch hilft auch deiner Vertretungsperson: Sie muss später nicht raten, wie du gemeint hast, was du angekreuzt hast.

Zwei Dinge werden oft vergessen: Aktualisiere die Verfügung etwa alle zwei Jahre mit neuem Datum und Unterschrift – Ärzte gewichten ein frisches Dokument stärker. Und trag einen Hinweis im Portemonnaie, wo deine Verfügung liegt; die meisten Vorlagen liefern eine Karte dafür mit.


Die beiden Dokumente im Vergleich

Vorsorgeauftrag Patientenverfügung
Regelt Finanzen, Verträge, Wohnen, Betreuung Medizinische Behandlung
Form Komplett von Hand ODER notariell beurkundet Schriftlich (Vorlage ok), datiert, unterschrieben
Kosten CHF 0 (handschriftlich) bis einige hundert Franken (Notar) CHF 0 mit Vorlage von FMH, SRK oder Pro Senectute
Prüfung im Ernstfall KESB validiert einmalig Gilt direkt gegenüber dem Behandlungsteam
Ohne Dokument KESB bewilligt oder errichtet Beistandschaft Vertretungsrecht nach Gesetzes-Reihenfolge, im Zweifel entscheiden Ärzte nach mutmasslichem Willen

Kurz: Der Vorsorgeauftrag schützt dein Vermögen und deine Selbstbestimmung im Alltag, die Patientenverfügung deinen Körper. Du brauchst beide – sie ersetzen sich nicht gegenseitig.


In fünf Schritten erledigt

Schritt 1: Personen bestimmen und fragen. Wen willst du als Vertretung – und wer ist Ersatz? Frag die Personen direkt. Niemand soll im Ernstfall von einer KESB-Urkunde überrascht werden.

Schritt 2: Patientenverfügung ausfüllen. Vorlage von FMH, SRK oder Pro Senectute herunterladen, in Ruhe ausfüllen, datieren, unterschreiben. Aufwand: rund eine Stunde.

Schritt 3: Vorsorgeauftrag schreiben. Bei einfachen Verhältnissen: von Hand, mit Personensorge, Vermögenssorge und Rechtsverkehr, Haupt- und Ersatzperson, Datum, Unterschrift. Bei komplexen Verhältnissen: Termin beim Notar.

Schritt 4: Hinterlegen und informieren. Hinterlegungsort beim Zivilstandsamt eintragen lassen, Original sicher aber zugänglich aufbewahren (kein Bankschliessfach, an das im Ernstfall niemand herankommt), Vertretungspersonen informieren.

Schritt 5: Alle zwei bis drei Jahre prüfen. Stimmen die Personen noch? Hat sich deine Lebenssituation geändert – Heirat, Trennung, Kinder, Hauskauf? Patientenverfügung neu datieren und unterschreiben.


Die häufigsten Fehler

  • Vorsorgeauftrag am Computer getippt. Ungültig. Entweder komplett von Hand oder zum Notar.
  • Keine Ersatzperson benannt. Fällt deine erste Wahl aus, landet der Fall doch bei der KESB.
  • Niemand weiss vom Dokument. Ein Vorsorgeauftrag, den keiner findet, existiert faktisch nicht.
  • Patientenverfügung von 2015 im Ordner. Formal noch gültig, aber ein zehn Jahre altes Dokument wirft Fragen auf, ob es noch deinem Willen entspricht.
  • „Wir sind ja verheiratet, das reicht." Reicht eben nur für den Alltag – nicht für Hausverkauf, Hypothekarverlängerung oder Depotentscheide.
  • Im Konkubinat auf Gewohnheit vertrauen. Ohne Dokumente ist dein Partner rechtlich eine aussenstehende Person.

Praxistipp: Das Notfall-Dossier

Leg zusätzlich zu den beiden Dokumenten ein einfaches Notfall-Dossier an – ein physischer Ordner oder ein klar benannter Cloud-Ordner, von dem deine Vertrauensperson weiss. Hinein gehören: Kopien von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung (mit Hinweis auf den Ort der Originale), eine Liste deiner Konten, Versicherungen und laufenden Verträge, deine AHV-Nummer, der Versicherungsausweis der Pensionskasse und die Kontaktdaten von Hausarzt, Treuhänder und Notar. Wenn du ein Testament hast, gehört auch dessen Hinterlegungsort auf die Liste. Aufwand: ein Abend. Nutzen im Ernstfall: unbezahlbar – deine Angehörigen müssen nicht wochenlang Unterlagen zusammensuchen, während gleichzeitig alles andere brennt.


Fazit: Zwei Dokumente, ein Nachmittag

Ohne Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung entscheidet im Ernstfall eine Behörde oder die gesetzliche Reihenfolge – nicht zwingend die Menschen, die dich am besten kennen. Mit den beiden Dokumenten holst du dir diese Entscheidung zurück, für null bis ein paar hundert Franken.

Konkret für diese Woche: Lade die Patientenverfügungs-Vorlage der FMH oder des SRK herunter und füll sie aus. Nächste Woche schreibst du den Vorsorgeauftrag von Hand. Danach bist du in einem Bereich abgesichert, den über die Hälfte der Schweizerinnen und Schweizer komplett offen lässt. Und wenn du gerade dabei bist: Ein Blick auf unseren Beitrag zum Testament rundet die Vorsorge-Trilogie ab.