Mietzins senken: Referenzzins 1,25 %, Fristen beachten
Referenzzins 1,25 %: Beruht deine Miete auf 1,50 % oder mehr, kannst du weniger Miete verlangen. Wir zeigen Anspruch, Fristen und die Schritte.
Der Referenzzinssatz liegt seit 2. September 2025 bei 1,25 %. Von allein passiert nichts: Du musst deinem Vermieter einen Brief schreiben und eine Frist einhalten.
Referenzzinssatz
1,25 %
Stand 1.9.2026, unverändert
Anspruch ab Basis
1,50 %
oder höher, steht im Mietvertrag
Letzter Eingangstag
31.12.
für Termin 31.3.2027, bei 3 Monaten Frist
Hast du Anspruch?
Laut Mieterverband zählt der Referenzzinssatz beim Abschluss des Mietvertrags (nicht beim Einzug) oder bei der letzten Mietzinsanpassung. Du findest ihn im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanzeige.
Anspruch wahrscheinlich
- Basis 1,50 % oder höher
- Abschluss 2.6.2023 bis 1.9.2025
- Mieterhöhung wegen Referenzzins 2023 oder 2024
Eher kein Anspruch
- Basis 1,25 %
- Staffel-, Index- oder Umsatzmiete: vorher klären
- Subventioniert oder Genossenschaft: Reglement prüfen
- Befristeter Vertrag (laut Beobachter in der Regel)
Faustregel:
| Abschluss | Basis | Senkung bis zu |
|---|---|---|
| ab 2.9.2025 | 1,25 % | keine |
| 4.3.–1.9.2025 | 1,50 % | 2,91 % |
| 2.12.2023–3.3.2025 | 1,75 % | 5,66 % |
| 2.6.–1.12.2023 | 1,50 % | 2,91 % |
| 3.3.2020–1.6.2023* | 1,25 % | keine |
| vor 3.3.2020 | ab 1,50 % | möglich |
* Ohne spätere Erhöhung wegen Referenzzins. Keine amtliche Liste, an den Grenztagen kann ein Tag Unterschied bestehen. Prozente vor Gegenrechnung.
Wie viel bringt dir das?
Bei CHF 2'000 Nettomiete sind es mit Basis 1,50 % bis zu rund CHF 58 pro Monat und mit Basis 1,75 % bis zu rund CHF 113.
Dein Senkungs-Check
Bis zu CHF 113 pro Monat
Das sind bis zu CHF 1'358 pro Jahr: Nettomiete CHF 2'000 × 5,66 %. Vor der Gegenrechnung von Teuerung und Kosten.
Richtwert, keine Rechtsberatung. Die Basis steht im Mietvertrag, in der letzten Mietzinsanzeige oder im Formular zum Anfangsmietzins. Nebenkosten zählen nicht.
Bis wann muss dein Brief da sein?
Die Senkung gilt erst ab dem nächsten Kündigungstermin und nicht rückwirkend. Dein Brief (das Senkungsbegehren) muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Der Poststempel zählt nicht. Beispiel: Quartalstermine, 3 Monate Frist.
- Sofort
Basis und Termin im Vertrag suchen
- bis 4.12.
Unsere Empfehlung: Brief abschicken
Per Einschreiben, besser im November.
- 31.12.
Letzter Eingangstag
Zwischen Weihnachten und Neujahr sind Büros oft zu.
- 1.4.2027
Neue Miete gilt
Wenn dein Termin der 31.3.2027 ist.
Tipp
Warte nicht auf die Zinsmeldung des Bundes vom 1. Dezember: Dein Anspruch besteht heute. Schick den Brief möglichst im Oktober oder November ab, spätestens bis 4. Dezember.
Hinweis
Vermieter und Verwaltungen gehen mit Fristen unterschiedlich um. Der 31.12. ist der späteste Eingangstag für den Termin 31.3.2027 (bei 3 Monaten Frist), auf Kulanz bei späterem Eingang solltest du dich aber nicht verlassen. Prüfe Termin und Frist in deinem Mietvertrag, plane einen Puffer ein und halte den Eingang fest (Einschreiben). Bei Unsicherheit frag schriftlich nach und hol dir Beratung, siehe «Wo bekomme ich Hilfe?» unten.
| Dein Termin | Eingang bis | Neue Miete ab |
|---|---|---|
| 31.12.2026 | 30.9.2026 | verpasst |
| 28.2.2027 (monatlich) | 30.11.2026 | 1.3.2027 |
| 31.3.2027 | 31.12.2026 | 1.4.2027 |
| 30.6.2027 | 31.3.2027 | 1.7.2027 |
| 30.9.2027 | 30.6.2027 | 1.10.2027 |
Rechnung bei 3 Monaten Frist. Termine und Frist stehen im Mietvertrag, sonst gelten die ortsüblichen. Eine längere Frist verschiebt den Stichtag nach vorn.
Was kostet ein verpasster Termin?
3 Monate zu spät
bis CHF 175
entgangene Senkung, Quartalstermine
6 Monate zu spät
bis CHF 349
bei grosser Lücke, z.B. 30.9. bis 31.3.
Beispiel: Miete CHF 2'000, Basis 1,50 %. Entgangene Senkung brutto, vor Gegenrechnung.
Dein Brief bleibt gültig, wirkt aber erst auf den nächsten Termin. Hat dein Vertrag nur Termine im März, Juni und September, kostet ein verpasster September-Termin bis zu 6 Monate.
Was darf dein Vermieter gegenrechnen?
Achtung
Die Prozente sind Bruttoansprüche, garantiert ist kein Betrag. Dein Vermieter darf Teuerung (in der Regel bis zu 40 % davon), nachgewiesene Kostensteigerungen, Mehrleistungen und einen Mietzinsvorbehalt (im Vertrag oder in der letzten Anpassung erwähnt) gegenrechnen.
Hauseigentümerverband (HEV)
- Dein Brief kann sogar eine Erhöhung auslösen
- Pauschalen für Kostensteigerungen sind regional üblich
Mieterverband
- Die Senkung ist ein Recht: geltend machen
- Pauschalen für Kostensteigerungen sind unzulässig
Darf dir der Vermieter kündigen?
Anfechtbar
Kündigt der Vermieter, weil du deinen Anspruch geltend machst, kannst du das innert 30 Tagen nach Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Eine Garantie ist das nicht: Den Zusammenhang musst du belegen.
Wie schickst du den Brief ab?
Basis suchen
Referenzzinssatz im Mietvertrag oder in der letzten Mietzinsanzeige nachschlagen.
Prozente prüfen
Mit dem Senkungs-Check rechnen. Ohne Anspruch lieber nicht schreiben (Risiko: Erhöhung).
Termin ausrechnen
Termin minus Frist (meist 3 Monate) ergibt den letzten Eingangstag. Termine stehen im Vertrag, sonst gelten ortsübliche.
Brief per Einschreiben senden
Alle Vertragsmieter unterschreiben. Termin, Referenzzins 1,25 % und deine Basis nennen. Antwort innert 30 Tagen erbitten. Kopie behalten.
Bei Nein oder Schweigen: Schlichtung
Innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen. Verpasst du die Frist, beginnst du von vorn und verlierst mindestens einen Termin.
Die 30 Tage laufen ab der Antwort des Vermieters, auch bei nur teilweisem Ja. Schweigt er, reichst du das Schlichtungsgesuch sicherheitshalber spätestens 60 Tage nach dem Absenden deines Briefs ein. Keine Gerichtskosten, eigene Beratung zahlst du selbst.
Wie geht es mit dem Referenzzins weiter?
Es geht um deinen Anspruch, nicht um einen Markttrend: Die Mieten insgesamt sinken nicht pauschal. Steigt der Satz um eine Stufe, dürfen Vermieter Mieten, die auf einem tieferen Satz beruhen, um bis rund 3 % erhöhen. Der Satz folgt dem Durchschnittszins aller bestehenden Hypotheken.
Prognosen, keine Zusagen. Ökonomen (AWP, 1.9.2026) halten eine weitere Senkung für sehr unwahrscheinlich. Erste Erhöhung frühestens Ende 2027 (UBS, Stand 20.8.2026), Bandbreite bis 2028. Ein Anstieg liegt rechnerisch näher als eine Senkung.
Überlegst du zu kaufen? Rechne es im Mieten-vs-Kaufen-Rechner durch oder lies Kaufen oder mieten.
Häufige Fragen
Muss ich auf die Dezember-Meldung warten?
Nein. Dein Anspruch besteht heute. Ökonomen erwarten für Dezember keine Änderung, sicher ist das aber erst nach der Meldung.
Gilt die Senkung auch für die Nebenkosten?
Nein. Die Prozente beziehen sich nur auf die Nettomiete. Nebenkosten und Akontozahlungen werden nicht gekürzt.
Reicht eine E-Mail?
Besser nicht. Die Behörden sprechen von einem schriftlichen Begehren, und E-Mail oder SMS lassen sich schlecht beweisen. Schick den Brief per Einschreiben.
Wo bekomme ich Hilfe?
Der Mieterverband bietet einen kostenlosen Mietzinsrechner, Musterbriefe und Beratung für Mitglieder an (ein Angebot der Mieterseite). Bei Streit ist die kantonale Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung zuständig.
Stand 12.10.2026. Wichtigste Quellen: Bundesamt für Wohnungswesen (Satz, Verlauf, Ausnahmen), Mieterverband und HEV (Praxis). Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern eine Orientierung.