Digitaler Nachlass Schweiz: Konten, Krypto & Accounts regeln
E-Mail, Social Media, Krypto-Wallet: Ohne Vorsorge finden deine Erben nach deinem Tod oft keinen Zugang. So regelst du deinen digitalen Nachlass richtig.
Ein Velounfall auf dem Arbeitsweg, ein Herzinfarkt mit 45, ein Sturz auf der Skipiste: Was auch immer es ist, du bist von einem Moment auf den anderen nicht mehr da. Deine Familie trauert und stösst gleichzeitig auf ein Problem, an das kaum jemand denkt: dein digitales Leben. Das E-Mail-Konto, über das die Kündigung der Krankenkasse läuft. Der Instagram-Account mit den Fotos der letzten zehn Jahre. Vielleicht sogar eine Bitcoin-Wallet, deren Passwort ausser dir niemand kennt.
Testament und Vorsorgeauftrag regeln dein Vermögen und deine medizinische Betreuung im Ernstfall gut. Deinen digitalen Nachlass regeln sie meistens nicht, ausser du denkst aktiv daran. Wir zeigen dir, was rechtlich mit deinen Online-Konten passiert, wo Kryptowährungen zur echten Gefahr werden und wie du in einer guten Stunde vorsorgst, damit deine Angehörigen im Ernstfall nicht vor verschlossenen digitalen Türen stehen.
Was zu deinem digitalen Nachlass gehört
Digitaler Nachlass klingt abstrakt, ist aber im Alltag ziemlich konkret. Dazu gehört alles, wofür du irgendwo ein Login brauchst oder das nur online existiert.
E-Mail-Konten zuerst, weil über sie fast jeder andere Dienst läuft: Wer Zugriff auf dein Postfach hat, kann Passwörter zurücksetzen und Abos kündigen. Dazu kommen Social-Media-Profile wie Instagram, Facebook oder LinkedIn, Cloud-Speicher mit Fotos und Dokumenten, Online-Banking und Zahlungsdienste wie PayPal, Revolut oder Yuh, Kryptowährungen in eigener Verwahrung, laufende Abos von Streaming bis Fitness-App und nicht zuletzt eigene Domains oder Webseiten, falls du eine betreibst.
Oft vergessen: das Smartphone oder Notebook selbst. Ist es nur per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung entsperrbar, kommen selbst nahe Angehörige ohne den hinterlegten Zugangscode nicht hinein, obwohl das Gerät formaljuristisch längst ihnen gehört. Notiere den Geräte-Code deshalb zusammen mit den übrigen Zugängen, nicht offen sichtbar, sondern an demselben gesicherten Ort wie den Rest.
Nicht zu unterschätzen sind zudem rein persönliche Werte ohne Verkehrswert: Jahre an Familienfotos in der Cloud, private Nachrichten oder ein digitales Tagebuch. Rechtlich zählt das kaum, emotional oft am meisten, gerade weil viele Familien heute kaum noch gedruckte Fotoalben führen.
Rechtlich unterscheidet man zwei Ebenen, die oft durcheinandergeraten: das Eigentum am Vermögenswert und der Zugang dazu. Das Guthaben auf deinem Bankkonto gehört unstrittig deinen Erben. Ob sie tatsächlich ins E-Banking kommen, ist eine andere Frage, dazu gleich mehr.
Was das Schweizer Erbrecht dazu sagt
Eine Suche nach einem speziellen Gesetz für den digitalen Nachlass endet in der Schweiz schnell im Leeren. Weder das Zivilgesetzbuch (ZGB) noch das Obligationenrecht kennen eigene Regeln für E-Mail-Konten oder Krypto-Wallets. Es gilt schlicht das normale Erbrecht.
Zentral ist Art. 560 ZGB: Deine Erben treten mit deinem Tod automatisch und als Ganzes in deine gesamte Rechtsposition ein, die sogenannte Universalsukzession. Das gilt für Vermögenswerte genauso wie für Schulden und schliesst digitale Vermögenswerte ausdrücklich ein. Guthaben bei PayPal oder Revolut, Kryptowährungen, aber auch urheberrechtlich geschützte eigene Werke wie Fotos oder ein Blog gehören damit automatisch zur Erbmasse, ganz ohne separates Testament.
| Was automatisch passiert | Was du selbst regeln musst |
|---|---|
| Vermögenswerte (Bankguthaben, Krypto, PayPal-Guthaben) gehen kraft Gesetz an deine Erben | Der tatsächliche Zugang zu Login, Passwort oder Wallet |
| Verträge mit Anbietern gehen grundsätzlich auf die Erbengemeinschaft über | Die Freischaltung durch den Anbieter, oft nur mit Todesurkunde und Erbschein |
| Schulden aus Abos oder Verträgen gehen ebenfalls automatisch über | Die Kündigung laufender Abos, bevor unnötig weiter abgebucht wird |
Das Problem liegt nicht beim Recht, sondern bei der Praxis. Deine Erben haben zwar Anspruch auf dein Vermögen, aber nicht automatisch die Zugangsdaten dazu. Ein Anbieter im Ausland kennt das Schweizer Erbrecht oft nicht oder verlangt eigene, teils langwierige Nachweise. Genau diese Lücke zwischen rechtlichem Anspruch und praktischem Zugriff ist es, die du mit etwas Vorbereitung schliessen kannst.
Ein Detail nebenbei: Das Datenschutzgesetz (DSG) schützt ausschliesslich lebende Personen. Nach deinem Tod fällt dieser Schutz weg und deine digitalen Daten unterliegen vollständig dem Erbrecht, nicht mehr dem Datenschutzrecht. Auch das ist ein Grund, wieso Vorsorge über Testament und Vorsorgeauftrag hier so viel bewirkt: Es gibt keine übergeordnete Datenschutz-Hürde, die deinen Erben nach deinem Tod noch im Weg steht.
Social Media, E-Mail & Cloud: Was die Anbieter erlauben
Rechtlich sind auch Social-Media-Konten vererbbar, da es sich um gewöhnliche Vertragsverhältnisse handelt, die mit dir zusammen auf deine Erben übergehen. Die grossen Plattformen haben darauf inzwischen reagiert, wenn auch unterschiedlich grosszügig.
| Anbieter | Was nach dem Tod möglich ist |
|---|---|
| «Kontoinaktivität-Manager»: legt nach 3 bis 18 Monaten Inaktivität fest, wer benachrichtigt wird und welche Daten diese Person herunterladen darf | |
| Apple | Nachlasskontakt in den iOS-Einstellungen: eine von dir bestimmte Person erhält Zugriff auf Fotos, Nachrichten, Dateien und Kalender, nicht aber auf gespeicherte Passwörter |
| Meta (Facebook, Instagram) | Gedenkzustand-Funktion: das Konto wird auf Wunsch dauerhaft „in Erinnerung" markiert oder auf Antrag gelöscht, ein vollständiger Login für Dritte bleibt aber ausgeschlossen |
Ohne eine solche Vorab-Einstellung bleibt deinen Angehörigen oft nur der lange Weg über den Kundendienst, inklusive Todesurkunde und Nachweis der Erbenstellung. Das kann Wochen dauern und klappt nicht bei jedem Anbieter zuverlässig. Fünf Minuten pro Konto heute sparen deinen Erben später viel Frust: Aktiviere den Google-Kontoinaktivität-Manager und den Apple-Nachlasskontakt gleich nach dem Lesen dieses Beitrags.
Beim E-Mail-Konto lohnt sich zusätzlich Geduld. Fast jeder andere Dienst nutzt genau diese Adresse für die Passwort-Rücksetzung. Wird das Postfach zu früh stillgelegt oder gelöscht, sind plötzlich auch Zugänge blockiert, die deine Erben eigentlich noch brauchen würden, um andere Konten sauber abzuwickeln.
Kryptowährungen: Das grösste Risiko im digitalen Nachlass
Bei klassischen Vermögenswerten hilft im Zweifel die Bank oder der Kundendienst weiter. Bei Kryptowährungen in eigener Verwahrung («Self-Custody») gibt es diese Ansprechperson nicht. Der private Schlüssel oder die Seed Phrase sind der einzige Zugang. Kennt ihn niemand ausser dir, sind die Coins nach deinem Tod nicht einfach schwierig zu übertragen, sondern für immer verloren. Es gibt keine Kontonummer, keinen Support und keine Wiederherstellung.
Anders sieht es aus, wenn du deine Kryptowährungen nicht selbst verwahrst, sondern über eine regulierte Schweizer Plattform hältst, etwa eine Bank oder einen von der FINMA beaufsichtigten Anbieter. Dort läuft der Zugang nach deinem Tod ähnlich wie bei einem gewöhnlichen Bankkonto: Deine Erben weisen sich mit Todesschein und Erbschein aus und die Plattform gibt die Werte frei. Das eigentliche Risiko betrifft also vor allem waschechte Self-Custody-Wallets, bei denen ausser dir niemand den Schlüssel kennt.
Steuerlich ändert das nichts: Kryptowährungen fliessen zum Verkehrswert am Todestag ganz normal in deine Erbmasse und unterliegen der kantonalen Erbschaftssteuer wie jedes andere Vermögen auch, mehr dazu in unserem Beitrag zur Erbschaftssteuer Schweiz. Das Problem ist rein praktisch: Deine Erben müssen den Wert überhaupt erst kennen und an ihn herankommen.
Zwei Dinge helfen konkret. Erstens: Bestimme, wer im Testament als Willensvollstreckerin oder Willensvollstrecker technisch versiert genug ist, um Krypto-Bestände zu identifizieren und zu übertragen, oder wer diese Aufgabe an eine Fachperson delegieren kann. Zweitens: Dokumentiere, wo deine Bestände liegen und wie man grundsätzlich darauf zugreift, aber schreib die Seed Phrase selbst nie direkt ins Testament. Ein Testament wird nach deinem Tod amtlich eröffnet und ist damit für mehrere Personen einsehbar, ein denkbar schlechter Ort für einen derart sensiblen Zugangscode. Der Verweis gehört ins Testament, der eigentliche Schlüssel an einen separaten, gesicherten Ort, etwa in einen Passwort-Manager oder ein Bankschliessfach.
Dein digitales Nachlass-Verzeichnis: In drei Schritten vorsorgen
Die gute Nachricht: Die wichtigsten Schritte kosten dich keinen Rappen und passen in eine gemütliche Stunde am Sonntagabend.
Schritt 1: Inventar erstellen. Liste alle Konten auf, die für deine Erben relevant sind: E-Mail, Online-Banking, Zahlungsdienste, Social Media, Cloud-Speicher, Krypto-Wallets, laufende Abos und eigene Domains. Am einfachsten gehst du systematisch vor: Durchsuche dein E-Mail-Postfach nach Betreffzeilen wie „Willkommen bei" oder „Bestätige dein Konto", das fördert erstaunlich viele vergessene Anmeldungen zutage. Eine einfache Tabelle reicht, Hauptsache sie ist vollständig.
Schritt 2: Zugang zentral bündeln. Ein Passwort-Manager wie Bitwarden oder Proton Pass hält alle Logins an einem Ort fest, geschützt durch ein einziges Master-Passwort. Das ist für dich im Alltag praktischer und für deine Erben im Ernstfall die schnellste Lösung, sofern jemand an das Master-Passwort kommt.
Schritt 3: Zugriff rechtlich absichern. Genau hier kommt der Vorsorgeauftrag ins Spiel, den wir dir in Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung: Der Schweizer Guide ausführlich erklären. Ergänze ihn um eine klare Anweisung, wer im Ernstfall Zugriff auf deinen Passwort-Manager erhalten soll und hinterlege das Master-Passwort selbst getrennt davon, etwa bei einer Notarin oder deiner Vertrauensperson. Bist du nicht verheiratet, ist dieser Schritt besonders wichtig: Ohne Testament oder Vorsorgeauftrag hat dein Konkubinatspartner rechtlich gar keinen automatischen Zugriff, wie wir in Konkubinat absichern zeigen. Und weil ein Testament amtlich geöffnet wird, gehört das Master-Passwort selbst nie hinein, nur der Hinweis, wo es zu finden ist.
Praxistipp: Der 20-Minuten-Check heute
Nimm dir heute Abend 20 Minuten. Aktiviere den Google-Kontoinaktivität-Manager unter myaccount.google.com/inactive und den Apple-Nachlasskontakt in den iOS-Einstellungen unter deinem Namen. Beides ist kostenlos und in wenigen Klicks erledigt. Schreib danach eine grobe Liste deiner wichtigsten Konten in dein Notizprogramm und speichere sie in deinem Passwort-Manager ab. Das ist noch kein vollständiger digitaler Nachlassplan, aber es schliesst die grössten Lücken schon heute, bevor du dich um den Rest kümmerst.
Fazit: Der Zugang zählt, nicht nur das Recht
Dein digitales Leben verschwindet nicht automatisch mit dir, es bleibt einfach liegen, verschlossen und für deine Angehörigen oft unzugänglich. Das Schweizer Erbrecht regelt zwar, wem dein digitales Vermögen gehört, nicht aber, wie deine Erben tatsächlich herankommen.
Die Lösung ist keine grosse Kanzlei-Rechnung, sondern ein Abend mit einem Passwort-Manager, zwei aktivierten Kontakt-Funktionen und einer Ergänzung in deinem Vorsorgeauftrag. Am wenigsten gehört dabei ausgerechnet ins Testament: sensible Zugangsdaten. Der Hinweis, wo sie liegen, reicht völlig.
Wer das aufschiebt, verlässt sich darauf, dass später schon irgendjemand irgendwie reinkommt. Bei einem gewöhnlichen Bankkonto stimmt das meistens. Bei einer Bitcoin-Wallet ohne Seed Phrase stimmt es nie.