Lohnabzüge Schweiz 2026: Was vom Bruttolohn wirklich übrig bleibt
AHV, ALV und Pensionskasse: Wir zeigen dir Schritt für Schritt, was 2026 von deinem Bruttolohn abgezogen wird und wie viel davon wirklich auf dein Konto gelangt.
Der erste Lohn nach der Lehre, dem Studium oder dem Stellenwechsel ist ein grosser Moment. Im Kopf hast du eine Zahl, vielleicht CHF 4'800 oder CHF 6'200 und rechnest dir schon aus, wie viel am Ende des Monats für Miete, Sparen und Freizeit übrig bleibt. Dann kommt die erste Lohnabrechnung und der Betrag, der wirklich aufs Konto kommt, ist spürbar tiefer. Wo ist das Geld hin?
Die kurze Antwort: fast nirgendwohin. Der grösste Teil deiner Lohnabzüge verschwindet nicht, sondern landet auf Konten, die dir gehören oder dich später absichern: AHV-Beitragsjahre, dein Pensionskassen-Guthaben oder Schutz bei Arbeitslosigkeit und Unfall. Du siehst dieses Geld einfach erst Jahre oder Jahrzehnte später wieder.
In diesem Guide gehen wir jeden Abzug auf deiner Lohnabrechnung durch: wie viel Prozent er ausmacht, wofür er da ist und was mit jedem Franken passiert. Am Ende rechnen wir das Ganze an einem konkreten Beispiel durch, damit du deine eigene Abrechnung auf Anhieb verstehst.
Brutto und Netto: der Unterschied in Kürze
Der Bruttolohn ist die Zahl in deinem Arbeitsvertrag. Der Nettolohn ist das, was auf deinem Konto landet. Dazwischen liegen vier gesetzlich vorgeschriebene Abzüge, die praktisch jede angestellte Person in der Schweiz betreffen:
| Abzug | Dein Anteil | Gilt bis |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO | 5.3 % | Keine Grenze |
| ALV | 1.1 % | CHF 148'200 pro Jahr |
| NBU (Nichtberufsunfall) | Branchenabhängig | Keine Grenze |
| BVG (Pensionskasse) | Altersabhängig | Koordinierter Lohn |
Zusätzlich kommt bei einem Teil der Angestellten die Quellensteuer direkt auf der Abrechnung dazu. Gehen wir die Posten der Reihe nach durch.
AHV, IV und EO: deine Basis-Altersvorsorge
AHV, IV und EO bilden zusammen die erste Säule der Schweizer Vorsorge und stehen meist als eine einzige Position auf deiner Abrechnung. Der Gesamtbeitrag liegt 2026 bei 10.6 Prozent des Bruttolohns (AHV 8.7 %, IV 1.4 %, EO 0.5 %) und wird hälftig zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt. Dein Anteil: 5.3 Prozent.
Das Besondere an diesem Abzug: Er kennt keine Lohnobergrenze. Ob du CHF 50'000 oder CHF 500'000 im Jahr verdienst, du zahlst immer 5.3 Prozent. Im Gegenzug bestimmen deine Beitragsjahre und dein Durchschnittseinkommen später die Höhe deiner AHV-Rente. Jedes Jahr ohne Beiträge kann eine spätere Rentenlücke verursachen (1/44 oder 2.27 % pro fehlendem Beitragsjahr), das gilt besonders bei Auslandaufenthalten oder längeren Erwerbspausen. Wie du deine künftige Rente konkret berechnest, zeigen wir dir in unserem AHV-Rente-Guide.
ALV: deine Absicherung bei Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenversicherung kostet dich 1.1 Prozent deines Bruttolohns, dein Arbeitgeber zahlt denselben Anteil dazu. Anders als bei der AHV gilt hier eine Grenze: Der Beitrag fällt nur auf Lohnanteilen bis CHF 148'200 pro Jahr an. Verdienst du mehr, bleibt der Teil darüber komplett abzugsfrei. Das frühere „Solidaritätsprozent" auf hohen Löhnen wurde 2023 abgeschafft.
Anders als AHV oder BVG ist die ALV eine reine Versicherung ohne persönliches Sparkonto. Das Geld finanziert die aktuellen Arbeitslosentaggelder aller Versicherten. Verlierst du deinen Job, hast du im Gegenzug Anspruch auf Taggelder, vorausgesetzt du erfüllst die Mindestbeitragszeit von in der Regel 12 Monaten in den letzten zwei Jahren.
Unfallversicherung: BU zahlt der Chef, NBU oft du
Die Unfallversicherung (UVG) trennt zwei Fälle. Die Berufsunfallversicherung (BU) deckt Unfälle bei der Arbeit und wird immer vollständig vom Arbeitgeber bezahlt. Dieser Posten taucht auf deiner Abrechnung gar nicht auf.
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Freizeitunfälle, vom Skisturz bis zum Velosturz auf dem Arbeitsweg. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, ist die NBU obligatorisch und wird meist komplett von dir getragen. Der Satz hängt vom Berufsrisiko deines Arbeitgebers ab und liegt oft zwischen 0.5 und 2.5 Prozent des Bruttolohns. Arbeitest du weniger als 8 Stunden pro Woche, bist du für Freizeitunfälle stattdessen über deine Krankenkasse versichert.
Die Pensionskasse (BVG): der grösste Brocken
Für die meisten Angestellten ist das BVG der grösste Abzug auf der Abrechnung. Gleichzeitig ist es der Teil, der am wenigsten „verloren" ist: Jeder Franken landet auf deinem persönlichen Altersguthaben und gehört dir.
Ein paar Eckwerte für 2026: Die Eintrittsschwelle liegt bei CHF 22'680 Jahreslohn. Erst ab diesem Einkommen bist du bei einem Arbeitgeber BVG-pflichtig versichert. Vom Bruttolohn wird ein Koordinationsabzug von CHF 26'460 abgezogen. Der Rest heisst koordinierter Lohn und liegt zwischen minimal CHF 3'780 und maximal CHF 64'260. Auf diesem koordinierten Lohn berechnet sich dein Beitrag, gestaffelt nach Alter:
| Alter | Altersgutschrift (gesetzliches Minimum) |
|---|---|
| 25–34 | 7 % des koordinierten Lohns |
| 35–44 | 10 % des koordinierten Lohns |
| 45–54 | 15 % des koordinierten Lohns |
| 55 bis Referenzalter | 18 % des koordinierten Lohns |
Diese Prozentsätze gelten fürs gesetzliche Minimum und werden mindestens hälftig zwischen dir und deinem Arbeitgeber geteilt. Viele Pensionskassen zahlen grosszügiger. Dein Vorteil: Anders als AHV oder ALV ist dieses Geld dein Eigentum. Wechselst du den Job, wandert es als Freizügigkeitsleistung automatisch mit, entweder in die neue Pensionskasse oder, bei einer Pause, auf ein Freizügigkeitskonto. Mehr zur Pensionskasse in der Aufbauphase liest du in unserem PK-Guide.
Quellensteuer: wenn die Steuer direkt vom Lohn geht
Hast du keine Niederlassungsbewilligung C und bist in der Schweiz wohnhaft, oder pendelst du als Grenzgängerin oder Grenzgänger über die Grenze: Dann wird deine Einkommenssteuer meist direkt vom Arbeitgeber einbehalten und ans Steueramt abgeliefert. Diese Quellensteuer ersetzt für die meisten Betroffenen die ordentliche Steuererklärung. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt vom Kanton, deinem Bruttolohn, deinem Zivilstand und der Anzahl Kinder ab. Die Tarife unterscheiden sich von Kanton zu Kanton spürbar. Ein Blick in den Quellensteuerrechner deines Wohnkantons lohnt sich, um deinen genauen Satz zu kennen. Bist du ordentlich besteuert statt quellensteuerpflichtig, findest du die Schritt-für-Schritt-Anleitung in unserem Steuererklärungs-Guide.
Was NICHT von deinem Lohn abgezogen wird
Zwei Positionen verwechseln viele mit Lohnabzügen, obwohl sie separat laufen:
Die Krankenkasse. Die Grundversicherung ist eine private Pflichtversicherung, die du direkt und monatlich an deinen Krankenversicherer bezahlst, unabhängig vom Arbeitgeber. Sie taucht auf keiner Lohnabrechnung auf und ist nicht einkommensabhängig, weshalb sie fürs Budget besonders bewusst eingeplant werden muss. Wie du die Prämie senkst, zeigen wir dir in diesem Guide.
Die Säule 3a. Einzahlungen in die freiwillige dritte Säule sind deine eigene Entscheidung. Manche Arbeitgeber bieten einen automatischen Lohnabzug als Service an. Verpflichtend ist das aber nie. Ob und wie viel du einzahlst, entscheidest du selbst, am besten mit einem Blick auf den maximalen Jahresbeitrag – alles dazu in unserem Säule-3a-Guide.
So liest du deine Lohnabrechnung von oben nach unten
Die meisten Schweizer Lohnabrechnungen folgen derselben Reihenfolge, auch wenn Layout und Software von Firma zu Firma unterschiedlich aussehen. Oben steht der Bruttolohn, oft aufgeteilt in Grundlohn und allfällige Zulagen wie Schicht- oder Kinderzulagen. Danach folgen die gesetzlichen Abzüge in derselben Reihenfolge, in der wir sie in diesem Guide behandelt haben: zuerst AHV/IV/EO, dann ALV, danach NBU und BVG. Bist du quellensteuerpflichtig, erscheint die Steuer meist als letzter Abzug vor dem Nettolohn.
Ganz unten oder separat ausgewiesen findest du oft noch Spesenvergütungen, etwa fürs Pendeln oder Homeoffice. Diese sind kein Lohnbestandteil und werden nicht versteuert, solange sie effektive Kosten abdecken und nicht pauschal überhöht sind. Verwechsle sie nicht mit dem Nettolohn. Sie zählen separat und stehen meist ganz unten auf der Abrechnung.
Rechenbeispiel: CHF 6'500 Bruttolohn im Detail
Damit die Prozentzahlen greifbar werden, hier ein illustratives Beispiel für eine 39-jährige Person mit ordentlicher Besteuerung, CHF 6'500 Bruttolohn pro Monat und einer Pensionskasse beim gesetzlichen Minimum:
| Position | Betrag | Anteil |
|---|---|---|
| Bruttolohn | CHF 6'500.00 | 100 % |
| AHV/IV/EO (5.3 %) | – CHF 344.50 | 5.3 % |
| ALV (1.1 %) | – CHF 71.50 | 1.1 % |
| NBU (Beispiel 1.0 %) | – CHF 65.00 | 1.0 % |
| BVG (Beispiel, Alter 39) | – CHF 214.75 | 3.3 % |
| Nettolohn (vor Steuern) | CHF 5'804.25 | 89.3 % |
Wichtig: NBU-Satz und BVG-Beitrag sind Beispielwerte. Deine tatsächliche Abrechnung hängt vom Reglement deiner Pensionskasse und der Risikoklasse deines Arbeitgebers ab. Und beachte den Zusatz „vor Steuern": Bist du ordentlich besteuert, ist in diesen CHF 5'804.25 die Einkommenssteuer noch nicht drin. Die zahlst du separat über die provisorische Steuerrechnung oder am Jahresende.
13. Monatslohn: eine Budget-Falle für Einsteiger
Die meisten Schweizer Arbeitsverträge sehen 13 statt 12 Monatslöhne vor. Der 13. Monatslohn wird oft im November oder Dezember ausbezahlt, manchmal hälftig im Juni und im Dezember. In diesen Monaten fällt deine Abrechnung entsprechend höher aus und die Abzüge steigen proportional mit.
Für dein Budget heisst das: Wenn du deinen Jahreslohn einfach durch zwölf teilst, überschätzt du dein monatliches Einkommen in elf Monaten leicht und unterschätzt es in ein oder zwei Monaten stark. Frag bei der Personalabteilung nach dem genauen Auszahlungsplan und richte dein Budget danach aus, nicht nach dem Durchschnitt.
Praxistipp: Dein Lohnausweis und Vorsorgeausweis
Am Jahresende erhältst du zwei wichtige Dokumente: den Lohnausweis für die Steuererklärung und, meist separat von deiner Pensionskasse, den Vorsorgeausweis. Letzterer zeigt dein aktuelles Altersguthaben, die voraussichtliche BVG-Rente und ob ein freiwilliger Einkauf möglich wäre. Nimm dir einmal im Jahr, zum Beispiel im Januar, zehn Minuten Zeit für beide Dokumente. So siehst du früh, ob deine Vorsorge auf Kurs ist, statt erst kurz vor der Pensionierung eine Überraschung zu erleben.
Häufig gestellte Fragen
Warum ist mein Nettolohn so viel tiefer als der Bruttolohn im Vertrag?
Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, BVG) machen je nach Alter und Pensionskasse häufig zwischen 10 und 15 Prozent deines Bruttolohns aus. Bist du quellensteuerpflichtig, kommt die Einkommenssteuer direkt auf der Abrechnung dazu. Dann fällt die Differenz nochmals grösser aus.
Wird die Krankenkasse vom Lohn abgezogen?
Nein. Die Krankenkassen-Grundversicherung ist eine private Pflichtversicherung, die du separat und direkt an deinen Versicherer bezahlst. Sie erscheint auf keiner Lohnabrechnung.
Was passiert mit meinem Pensionskassen-Geld, wenn ich den Job wechsle?
Es bleibt dein Eigentum. Es wandert als Freizügigkeitsleistung automatisch in die Pensionskasse deines neuen Arbeitgebers. Legst du eine Pause ein oder machst du dich selbstständig, landet es auf einem Freizügigkeitskonto oder in einer Freizügigkeitspolice, bis es weiterfliesst.
Ab welchem Lohn zahle ich keine ALV-Beiträge mehr?
Auf Lohnanteilen über CHF 148'200 pro Jahr fällt kein ALV-Beitrag mehr an, seit das frühere Solidaritätsprozent 2023 abgeschafft wurde. Die AHV/IV/EO-Beiträge kennen dagegen keine Obergrenze und werden auf dem gesamten Lohn erhoben.
Fazit: Dein Lohnabzug ist grösstenteils dein Geld
Die Zahl unten rechts auf der Lohnabrechnung fühlt sich oft wie ein Verlust an. Meistens ist sie es aber nicht: AHV-Beitragsjahre sichern deine spätere Rente. Dein BVG-Guthaben gehört dir und wächst mit jedem Job weiter. ALV und NBU greifen genau dann, wenn du sie am meisten brauchst. Nur die Krankenkasse und die Säule 3a laufen bewusst separat von der Lohnabrechnung.
Nimm dir diese Woche zehn Minuten für deine letzte Abrechnung und ordne jeden Posten den Kategorien aus diesem Guide zu. Wenn du danach wissen willst, wie viel von deinem Nettolohn realistisch für dein nächstes Sparziel reicht, hilft dir unser Sparzielrechner beim Durchrechnen.