Krankenkassenprämien 2027: Was jetzt auf dich zukommt
Comparis rechnet 2027 mit 3,7 % höheren Prämien. Wir zeigen dir die Zahlen, die Kündigungsfrist bis 30. November und was du jetzt konkret tun kannst.
Ende September ist es wieder so weit: Das Bundesamt für Gesundheit gibt die durchschnittliche Krankenkassenprämie fürs kommende Jahr bekannt und die Fachwelt ist sich schon jetzt ziemlich einig, wie es ausgeht. Der Vergleichsdienst Comparis rechnet für 2027 mit einem Anstieg von 3,7 Prozent, die mittlere Erwachsenenprämie stiege damit von CHF 393.30 auf rund CHF 407.85 pro Monat. Nach den happigen Sprüngen der letzten Jahre klingt das fast nach einer guten Nachricht, ist es aber nur bedingt.
Für dich heisst das vor allem eines: Bis zum 30. November hast du Zeit, deine Krankenkasse zu wechseln, wenn dir die neue Prämie nicht passt, danach ist die Chance für ein ganzes Jahr vertan. Wir zeigen dir, was die Prämienerhöhung 2027 für dich bedeutet, warum sie kommt und mit welchen konkreten Schritten du bis Ende November handelst statt nur zu stöhnen.
Was dich 2027 wirklich erwartet
Offiziell ist die Zahl erst Ende September, wenn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die effektive mittlere Prämie für 2027 verkündet. Die Prognose von Comparis basiert bereits auf den bei den Kassen eingereichten Tarifen und gilt als zuverlässiger Vorbote. Sie rechnet mit einem Anstieg von durchschnittlich 3,7 Prozent.
Zur Einordnung lohnt sich der Blick zurück:
| Jahr | Prämienanstieg (Durchschnitt) |
|---|---|
| 2023 | + 6,6 % |
| 2024 | + 8,7 % |
| 2025 | + 6,0 % |
| 2026 | + 4,4 % |
| 2027 (Prognose) | + 3,7 % |
Der Trend zeigt: Die Prämienschocks der letzten Jahre flachen ab. Verschwunden ist das Problem damit nicht, eine sinkende Prämie ist für niemanden realistisch in Sicht, nur ein langsameres Wachstum.
Wichtig: 3,7 Prozent ist ein Durchschnittswert über alle Kassen, Kantone und Altersgruppen. Regional schwankt das stark, Kantone wie Basel-Stadt, Genf oder Tessin liegen traditionell deutlich über dem Schnitt, während Appenzell Innerrhoden oder Uri zu den günstigsten gehören. Wohnst du in einem teuren Kanton, kann dein persönlicher Anstieg 2027 spürbar über den prognostizierten 3,7 Prozent liegen. Die für dich verbindliche Zahl siehst du erst auf dem Prämienbrief, den die Kassen im Oktober verschicken.
Warum die Prämien schon wieder steigen
Der naheliegende Verdacht, die Gesundheitskosten würden einfach unkontrolliert explodieren, greift laut Fachleuten zu kurz. Der grössere Treiber 2027 ist der erweiterte Leistungskatalog der Grundversicherung: Seit Kurzem übernehmen die Kassen mehr Kosten für psychologische Psychotherapie, für gewisse Medikamente zur Gewichtsreduktion und für die Entschädigung pflegender Angehöriger, ein Bundesratsentscheid, der seither schrittweise umgesetzt wird.
Diese Leistungen kommen nicht aus dem Nichts. Sie sind politisch gewollt, weil sie echte Lücken schliessen, kosten aber eben auch echtes Geld. Am stärksten zugelegt haben laut BAG die Kosten für Spitex-Organisationen, mit einem Plus von 13 Prozent auf neu CHF 173 pro versicherte Person und Jahr, sowie für Psychotherapie mit einem Plus von rund 10 Prozent auf CHF 86 pro Person. Dazu kommt ein struktureller Treiber, der jedes Jahr mitspielt: Eine alternde Bevölkerung, medizinischer Fortschritt und die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen treiben die Gesundheitskosten langfristig nach oben, unabhängig von einzelnen neuen Leistungen.
Für dich ändert das an der Grundversicherung selbst nichts: Sie ist im Krankenversicherungsgesetz (KVG) geregelt und bei jeder Kasse identisch, gleiche Leistungen, gleiche Franchise-Stufen, gleiche Regeln. Was du beeinflussen kannst, ist einzig, bei welcher Kasse und in welchem Modell du diese Leistungen einkaufst.
Die Frist, die zählt: 30. November
Die ordentliche Kündigungsfrist für die Grundversicherung läuft jedes Jahr gleich ab: Deine schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. November bei deiner aktuellen Kasse eintreffen. Massgebend ist das Eingangsdatum, nicht der Poststempel. Fällt der 30. November auf ein Wochenende, verlangen manche Kassen den Eingang bereits am Freitag davor. Verschick deinen Brief deshalb mindestens fünf Arbeitstage im Voraus und am besten eingeschrieben, damit du den Eingang notfalls beweisen kannst.
Verpasst du diese Frist, bleibst du für das ganze Jahr 2027 bei deiner heutigen Kasse und deinem heutigen Modell, selbst wenn du am 2. Dezember die günstigere Alternative gefunden hast. Ein Wechsel ist dann erst wieder per 1. Januar 2028 möglich.
Praktisch heisst das: Sobald dein Prämienbrief im Oktober eintrifft, hast du realistisch vier bis sechs Wochen Zeit, um zu vergleichen und zu handeln. Trag dir jetzt schon einen Termin Mitte November in den Kalender ein, sonst verschiebst du es erfahrungsgemäss, bis es zu spät ist.
Wichtig für alle mit Zusatzversicherung: Die Frist zum 30. November gilt nur für die obligatorische Grundversicherung. Zusatzversicherungen wie Spital- oder Zahnzusatz laufen über separate Verträge mit eigenen, oft längeren Kündigungsfristen, die in deiner Police stehen. Kündigst du nur die Grundversicherung, bleibt die Zusatzversicherung automatisch weiterlaufen, kündigst du versehentlich beides gemeinsam, verlierst du unter Umständen einen Schutz, den du eigentlich behalten wolltest. Prüfe deine Police also genau, bevor du den Brief abschickst.
Das ausserordentliche Kündigungsrecht: dein Trumpf bei einer Prämienerhöhung
Was viele nicht wissen: Bist du in einem Sparmodell wie Hausarzt, HMO oder Telmed versichert oder hast du eine hohe Wahlfranchise, bist du normalerweise an eine Mindestvertragsdauer gebunden und kannst nur per 30. Juni wechseln. Bei einer Prämienerhöhung gilt das nicht: Das Gesetz gibt dir dann ein ausserordentliches Kündigungsrecht, mit dem du trotzdem per 31. Dezember kündigen kannst, ganz normal mit Eingang bis 30. November.
Das bedeutet: Eine Prämienerhöhung ist für dich immer auch ein Freipass, die Kasse zu wechseln, unabhängig davon, in welchem Modell du steckst oder wie lange du eigentlich noch gebunden wärst. Die einzige Bedingung ist, dass deine eigene Prämie tatsächlich steigt, was 2027 für praktisch alle der Fall sein wird.
Nutze dieses Recht bewusst. Gerade wer sich vor Jahren für ein Sparmodell entschieden hat und seither nie mehr verglichen hat, sitzt oft auf unnötig hohen Kosten, weil er glaubt, ohnehin gebunden zu sein.
Wechseln lohnt sich: Kasse, Modell und Franchise im Vergleich
Die Prämien für identische Leistungen unterscheiden sich zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse je nach Kanton um 40 Prozent und mehr. Ein Kassenwechsel ist deshalb meist der wirksamste einzelne Hebel. Daneben spielen zwei weitere Stellschrauben mit hinein:
- Versicherungsmodell: Im Standardmodell mit freier Arztwahl zahlst du am meisten. Hausarzt-, HMO-, Telmed- oder Apotheken-Modelle sind günstiger, weil du zuerst eine bestimmte Anlaufstelle kontaktierst statt direkt zum Spezialisten zu gehen. Je nach Kasse und Kanton sparst du damit 15 bis 25 Prozent.
- Franchise: Die obligatorische Grundfranchise liegt bei CHF 300, freiwillig kannst du sie bis auf CHF 2'500 erhöhen. Bist du selten krank, sinkt deine Prämie mit jeder höheren Stufe spürbar, im Gegenzug zahlst du im Krankheitsfall mehr selbst.
Ein Rechenbeispiel macht das greifbar: Eine 35-jährige Person in der Stadt Zürich zahlt 2026 im Standardmodell mit CHF 300 Franchise rund CHF 430 im Monat. Wechselt sie in ein Telmed-Modell und erhöht die Franchise auf CHF 1'500, sinkt die Prämie oft auf CHF 280 bis CHF 300, eine Ersparnis von gegen CHF 1'500 im Jahr. Im Gegenzug trägt sie im Krankheitsfall bis zu CHF 1'200 mehr selbst, die Rechnung geht deshalb nur auf, wenn sie tatsächlich selten zum Arzt muss.
Einen ausführlichen Fahrplan mit allen Hebeln im Detail findest du in Krankenkasse-Prämien senken: 5 Hebel für 2026. Die Mechanik ist für 2027 identisch, nur die Zahlen sind neu.
Prämienverbilligung: der Hebel, den die meisten übersehen
Für viele Haushalte ist nicht der Kassenwechsel der grösste Hebel, sondern die individuelle Prämienverbilligung (IPV) durch den Kanton, gerade sie wird aber am häufigsten übersehen. Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, hat darauf Anspruch. Massgebend sind dein steuerbares Einkommen, dein Vermögen und deine Haushaltsgrösse, die genauen Einkommensgrenzen legt aber jeder Kanton selbst fest und schwanken markant: von rund CHF 55'000 für Einzelpersonen in manchen Kantonen bis über CHF 100'000 für Familien in anderen.
In einigen Kantonen wie Zürich wird die IPV bei bestehendem Anspruch automatisch ausgelöst, in den meisten anderen musst du sie aktiv beantragen, meist bis Ende März des Folgejahres, beim kantonalen Sozialversicherungsamt. Die Verbilligung kann je nach Kanton und Einkommen mehrere Hundert bis über tausend Franken im Jahr ausmachen, für Familien mit mehreren Kindern oft deutlich mehr. Wer knapp über der Einkommensgrenze liegt oder sich seit Jahren nicht mehr erkundigt hat, verschenkt hier potenziell viel Geld. Ein Blick auf die Website deines kantonalen Sozialversicherungsamts kostet dich zehn Minuten und lohnt sich für praktisch jeden Haushalt mit mittlerem oder tieferem Einkommen einmal im Jahr.
Praxistipp: Dein Fahrplan bis Ende November
Warte nicht auf den Prämienbrief, sondern vergleiche schon jetzt mit den bekannten Prognosezahlen. Ein realistischer Fahrplan: Anfang Oktober, sobald das BAG die offiziellen Zahlen bestätigt hat, vergleichst du auf Priminfo, dem offiziellen Prämienrechner des Bundes, oder auf einem kommerziellen Portal wie Comparis. Mitte November entscheidest du dich und verschickst die Kündigung eingeschrieben an deine bisherige Kasse. Parallel meldest du dich bei der neuen Kasse an, sie übernimmt die Kündigungsformalitäten oft für dich mit, ein rechtsgültiger Wechsel entsteht aber erst mit deiner eigenen fristgerechten Kündigung.
Fazit
3,7 Prozent mehr ist besser als die 8,7 Prozent von 2024. Eine Erleichterung ist das trotzdem nicht, vor allem für Haushalte, die ohnehin schon knapp kalkulieren. Die gute Nachricht: Du bist der Erhöhung nicht einfach ausgeliefert. Zwischen Kassenwechsel, Modellwahl, Franchise und Prämienverbilligung hast du mehr Stellschrauben, als der jährliche Prämienbrief vermuten lässt. Nutze das ausserordentliche Kündigungsrecht, vergleiche vor dem 30. November und lass dir die Entscheidung nicht durch Aufschieben abnehmen.